Road furniture (Германия - Тендер #41582495) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Bezirksamt Neukölln von Berlin Номер конкурса: 41582495 Дата публикации: 08-05-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Parkscheinautomaten für Parkraumbewirtschaftung in Berlin Neukölln für die Zonen A, F, G
Reference number: SGA_73_23_OV_PSAParkscheinautomaten für Parkraumbewirtschaftung in Berlin-Neukölln
für die Zonen A F G (100 / 105 / 106)
Berlin Neukölln
Parkscheinautomaten für Parkraumbewirtschaftung in Berlin-Neukölln
für die Zonen A F G (100 / 105 / 106)
1. Nachweis über Eintrag in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (ULV)
oder gleichwertiger Eintrag bei einer Präqualifizierungsstelle einer IHK oder Auftragsstelle
oder ersatzweise nachfolgend aufgeführte Bescheinigungen, nicht älter als 1 Jahr
oder
1.1 Bescheinigung des Finanzamtes über die Entrichtung von Steuern,
1.2 Bescheinigung der Krankenkasse über die rückstandslose Beitragsentrichtung,
1.3 Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und Umsatz in der Sparte Parkscheinautomaten, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre
1.4 Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren ersichtlich ist
4.5 Handelsregisterauszug
4.6 Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von 7.500.000 € für Personenschäden und 500.000 € für Sachschäden bzw. Erklärung über die Bereitstellung im Auftragsfall
Minimum level(s) of standards possibly required:Beruft sich ein Bieter zur Erfüllung wesentlicher Leistungen des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Eignung des Nachunternehmers in gleicher Form zu belegen.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
1. Referenzen (mind. 3) über frühere Lieferungen von Parkscheinautomaten mit Angabe der Anzahl der gelieferten Geräte und der Sicherheitsklassen, des Lieferzeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers mit Benennung eines Ansprechpartners und Telefonnummer,
2. Datenblätter inkl. Typenbezeichnung, Ausführungsversion und technische Merkmale, Beschreibungen des zu liefernden Parkscheinautomatentyps,
3. Bescheinigung, mit der von der VdS Schadenverhütung GmbH bestätigt wird, dass der angebotene Automatentyp der Klassifizierungsklasse 4 entsprechend Richtlinie 3546 der VdS Schadenverhütung GmbH zugeordnet wurde oder gleichwertig ist.Ein der Klassifizierungsklasse 4 vergleichbares Sicherheitslevel ist durch eine Prüfbescheinigung (Zertifikat) oder gleichwertig nachzuweisen
Bezirksamt Neukölln von Berlin; Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin
Information about authorised persons and opening procedure:Gemäß § 55 II VgV -Öffnung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote- findet im offenen Verfahren der Öffnungstermin ohne Beteiligung von Bietern und/oder deren Bevollmächtigten statt.
Gemäß § 55 II VgV -Öffnung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote- findet im offenen Verfahren der Öffnungstermin ohne Beteiligung von Bietern und/oder deren Bevollmächtigten statt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschrifteninnerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschrifteninnerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Bezirksamt Neukölln von Berlin