Bituminous roof-covering work (Германия - Тендер #41582477) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Braunschweig Fachbereich Bauordnung und Zentrale Vergabestelle Номер конкурса: 41582477 Дата публикации: 08-05-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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GS Melverode - Dachdecker- und Klempnerarbeiten
Reference number: 60-12-0650-45-2023Dachdecker- und Klempnerarbeiten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
750m² - Demontage Dachschichten
750m² - Dachabdichtung 1. Lage Kaltselbstklebebahn auf Holz
750m² - EPDM - Dachbahn 1,5mm
143m - Dachrandabschluss - Traufblech
55m² - Inspektionswegeplatte
1 psch - Flachdachabsturzsicherung - horizontal
143m - Dachrinne 5 tlg., Zink, vorbewittert
75m - Fallrohr 5 tlg, - Zink, vorbewittert
6 St - Standrohr mit Reinigungsöffnung, DN 125, l=2,00m
120m² - Unterkonstruktion aus Aluminium
120m² - Fassadendämmung, MW
120m² - Faserzement - Fassadentafeln
130m - Bekleidung Unteransicht Dachkasten - Achse A+B
143m - Bekleidung Stirnbrett Faserzementplatte
15m² - Bekleidung Unteransicht Eingangsüberdachung
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.