Cleaning services (Германия - Тендер #41478342) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Vermögen und Bau Baden-Württemberg Amt Karlsruhe Номер конкурса: 41478342 Дата публикации: 05-05-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Gebäudereinigung Polizeidienststellen Stadt- und Landkreis Karlsruhe
Reference number: 23-44151Gebäudereinigung Polizeidienststellen Stadt- und Landkreis Karlsruhe
Polizeirevier Bad Schönborn und zugehörige Polizeiposten
Lot No: 1Dienstleistungen
Polizeirevier Bruchsal und zugehörige Polizeiposten, verschiedene Polizeisondereinrichtungen in Bruchsal
Lot No: 2Dienstleistungen
Polizeirevier Philippsburg und zugehörige Polizeiposten
Lot No: 3Dienstleistungen
Polizeirevier Ettlingen und zugehörige Polizeiposten
Lot No: 4Dienstleistungen
Polizeirevier Karlsruhe-Waldstadt und zugehörige Polizeiposten
Lot No: 5Dienstleistungen
Polizeirevier Karlsruhe-Durlach und zugehörige Polizeiposten , verschiedene Polizeisondereinrichtungen in Karlsruhe-Durlach
Lot No: 6Dienstleistungen
Verschiedene Polizeiposten Karlsruhe-Stadt + SSG-Werkstätten
Lot No: 7Dienstleistungen
Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren beantragt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen. Eigenerklärung, dass keine schweren Verfehlungen begangen wurden. Erklärung über Berufs- und Handelsregistereintragung mit entsprechender Bescheinigung.
Angabe über die Anzahl der jahresdurchschnittlich Beschäftigten der letzten drei Jahre mit Angabe der für die Leitung vorgesehenen Personen. Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei Jahre.
Minimum level(s) of standards possibly required:keine
Aktuelle Referenzliste über mindestens drei Einzelleistungen der letzten drei Jahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Ansprechpartners; der Art der ausgeführten Leistung; der Auftragssumme; des Ausführungszeitraums.
Minimum level(s) of standards possibly required:keine
entfällt
entfällt
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Vermögen und Bau Baden-Württemberg Amt Karlsruhe