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Building-cleaning services (Германия - Тендер #41477978)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Barlachstadt Güstrow
Номер конкурса: 41477978
Дата публикации: 05-05-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023050220230601 09:00Regional or local authorityContract noticeServicesOpen procedureEuropean UnionSubmission for all lotsThe most economic tenderGeneral public services01C0201
  1. Section I
    1. Name and addresses
      Barlachstadt Güstrow
      Markt 1
      Güstrow
      18273
      Germany
      Telephone: +49 3843769-109
      E-mail: vergabestelle@guestrow.de
    2. Joint procurement
    3. Communication
      The procurement documents are available for unrestricted and full direct access, free of charge, at
      https://evergabe-mv.de/Satellite/notice/CXRBYYXYYHE/documents
      Additional information can be obtained from the abovementioned addresselectronically via: https://evergabe-mv.de/Satellite/notice/CXRBYYXYYHE

    4. Type of the contracting authority:
      Regional or local authority
    5. Main activity:
      General public services
  2. Section II
    1. Scope of the procurement:
      1. Title:

        Reinigungsleistung - Los 2 Hort "SchulKinderHaus Mitte"

        Reference number: 1190005-02-10/23-001_02
      2. Main CPV code:
        90911200
      3. Type of contract:
        Services
      4. Short description:

        Die Barlachstadt Güstrow beabsichtigt die Vergabe der Reinigungsleistungen im Hort "SchulKinderHaus Mitte" am Gleviner Platz 1, 18273 Güstrow.

        Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.

      5. Estimated total value:

      6. Information about lots:
        This contract is divided into lots: no
    2. Description
      1. Title:
      2. Additional CPV code(s):
        90911000
      3. Place of performance:
        Main site or place of performance:

        Hort "SchulKinderHaus Mitte" Gleviner Platz 1 18273 Güstrow

      4. Description of the procurement:

        Die Barlachstadt Güstrow beabsichtigt die Vergabe der Reinigungsleistungen im Hort "SchulKinderHaus Mitte" am Gleviner Platz 1, 18273 Güstrow.

        Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.

      5. Award criteria:
        Quality criterion - Name: Beschwerdemanagement / Weighting: 40 %
        Price - Weighting: 60 %
      6. Estimated value:

      7. Duration of the contract, framework agreement or dynamic purchasing system:

        Start: 2023-08-28
        End: 2025-09-07
        This contract is subject to renewal: yes
        Description of renewals:

        Dem Auftraggeber steht ein einseitiges Optionsrecht zur Vertragsverlängerung zu. Danach wird dem Auftraggeber das Recht eingeräumt, die Vertragsdauer einmal durch einseitige Erklärung um weitere zwei Jahre zu verlängern.

      8. Information about the limits on the number of candidates to be invited:
      9. Information about variants:
        Variants will be accepted: no
      10. Information about options:
        Options: no
      11. Information about electronic catalogues:

      12. Information about European Union funds:
        The procurement is related to a project and/or programme financed by European Union funds: no
      13. Additional information:

        Die Bekanntmachung bezieht sich ausschließlich auf das Los 2 Hort

        "SchulKinderHaus Mitte".

  3. Section III
    1. Conditions for participation:
      1. Suitability to pursue the professional activity, including requirements relating to enrolment on professional or trade registers:
      2. Economic and financial standing:
        List and brief description of selection criteria:

        Nachweise zur Betriebshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 VgV.

        (Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder die schriftliche Bestätigung eines Versicherers hinsichtlich des Abschlusses einer Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall oder des Abschlusses einer projektbezogenen Betriebshaftpflichtversicherung. Bei Bietergemeinschaften ist der

        vorgenannte Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung eines Mitgliedes ausreichend.) Die Auftraggeberin akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) (§ 48 Abs. 3 VgV).

        Bieter, die keine EEE besitzen, reichen den Nachweis des Versicherers ein.

        Soweit der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft entsprechend § 47 VgV (Eignungsleihe) auf Ressourcen von anderen Unternehmen zurückgreifen will, so sind die vorstehenden Angaben und Erklärungen auch von diesem vorzulegen. Zudem sind die Formblätter 235 und 236 auszufüllen.

      3. Technical and professional ability:
        List and brief description of selection criteria:

        Nachweis der beruflichen Eignung nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV (Nachweis von min. 3 vergleichbaren Referenzen in den letzten 3 Jahren. Die Auftraggeberin akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) (§ 48 Abs. 3 VgV).

        Bieter, die keine EEE besitzen, reichen zum Nachweis die Referenzen ein.

        Soweit der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft entsprechend § 47 VgV (Eignungsleihe) auf Ressourcen von anderen Unternehmen zurückgreifen will, so sind die vorstehenden Angaben und Erklärungen auch von diesem vorzulegen. Zudem sind die Formblätter 235 und 236 auszufüllen

      4. Information about reserved contracts:
    2. Conditions related to the contract:
      1. Information about a particular profession:
        Contract performance conditions:

        1. Verpflichtungserklärungen zur Umsetzung der §§ 9, 10 Vergabegesetz M-V. Die Verpflichtungserklärung ist

        unterschrieben mit dem Angebot einzureichen.

        2. Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen. Die Eigenerklärung ist unterschrieben mit dem Angebot einzureichen.

        3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123, 124 GWB. Die Eigenerklärung ist unterschrieben mit dem Angebot einzureichen.

        4. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576. Die Eigenerklärung ist

        unterschrieben mit dem Angebot einzureichen.

      2. Information about staff responsible for the performance of the contract:
  4. Section IV
  5. Description:
    1. Type of procedure:
      Open procedure
    2. Information about a framework agreement or a dynamic purchasing system:
    3. Information about reduction of the number of solutions or tenders during negotiation or dialogue:
    4. Information about negotiation:
    5. Information about electronic auction:
    6. Information about the Government Procurement Agreement (GPA):
      The procurement is covered by the Government Procurement Agreement: no
  6. Administrative information:
    1. Previous publication concerning this procedure:
    2. Time limit for receipt of tenders or requests to participate:
      Date: 2023-06-01
      Local time: 09:00
    3. Estimated date of dispatch of invitations to tender or to participate to selected candidates:
    4. Languages in which tenders or requests to participate may be submitted:
      DE
    5. Minimum time frame during which the tenderer must maintain the tender:
      Tender must be valid until: 2023-07-14
      (from the date stated for receipt of tender)
    6. Conditions for opening of tenders:
      Date: 2023-06-01
      Local time: 09:00
  • Section VI
    1. Information about recurrence
      This is a recurrent procurement: no
    2. Information about electronic workflows
    3. Additional information

      Die Bekanntmachung bezieht sich ausschließlich auf das Los 2 Hort

      "SchulKinderHaus Mitte".

    4. Procedures for review
      1. Review body
        Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg- Vorpommern
        Johannes-Stelling-Straße 14
        Schwerin
        19053
        Germany
        Contact person: 19053
        Telephone: +49 385-5885164
        E-mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de
        Fax: +49 385-5884855817
        Internet address: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
      2. Body responsible for mediation procedures
        Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg- Vorpommern
        Johannes-Stelling-Straße 14
        Schwerin
        19053
        Germany
        Contact person: 19053
        Telephone: +49 385-5885164
        E-mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de
        Fax: +49 385-5884855817
        Internet address: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
      3. Review procedure
        Precise information on deadline(s) for review procedures:

        Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung. Es gelten insbesondere die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen

        Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): § 134 GWB Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung

        gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

        (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

        (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer

        Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem

        öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der

        Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber

        nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

        zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

      4. Service from which information about the review procedure may be obtained

        Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung. Es gelten insbesondere die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen

        Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): § 134 GWB Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung

        gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

        (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

        (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer

        Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem

        öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der

        Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber

        nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

        zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

        Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg- Vorpommern
        Johannes-Stelling-Straße 14
        Schwerin
        19053
        Germany
        Contact person: 19053
        Telephone: +49 385-5885164
        E-mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de
        Fax: +49 385-5884855817
        Internet address: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
    5. Date of dispatch of this notice
      2023-05-02

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