Architectural, engineering and planning services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #41477918) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landratsamt Ortenaukreis Номер конкурса: 41477918 Дата публикации: 05-05-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Planungsleistungen zur Neukonzeption der Straßenmeisterei in Haslach im Kinzigtal
Referenznummer der Bekanntmachung: Straßenmeisterei HaslachVergabe der Planungsleistungen zur Objektplanung und Technischen Ausrüstung für die Neukonzeption der Straßenmeisterei in Haslach im Kinzigtal
Los 1 - Architekten-/Ingenieurleistungen
Los-Nr.: 1in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Landratsamt Ortenaukreis plant die Neukonzeption des Betriebsgeländes der Straßenmeisterei in Haslach, Schleifmattstraße 8. Neben den Standorten Achern, Lahr und Offenburg ist die Straßenmeisterei in Haslach der vierte Betriebshof der Straßenbetriebsdienste des Landkreises Offenburg. Der gestiegene Platzbedarf an Einstellmöglichkeiten für den Fuhrpark der Straßenmeisterei war Anlass für eine Machbarkeitsstudie, die 2020 in Auftrag gegeben wurde. Für die Unterbringung betrieblicher Fahrzeuge und Anbaugeräte wird eine neue Fahrzeugeinstellhalle benötigt.
Im Ergebnis kommt die Studie zum Schluss, dass die Neukonzeption des Betriebsgeländes die Vorzugsvariante darstellt und auch so umgesetzt werden soll.
Die Umsetzung dieser Neukonzeption soll in 3 Bauabschnitten erfolgen.
Die für diese Maßnahmen erforderlichen Planungsleistungen sind Bestandteil des Vergabeverfahrens. Es werden 2 Lose vergeben:
Los 1: Objektplanung Gebäude und Innenräume LPH 1 - 9
Los 2: Technische Ausrüstung HLSE LPH 1 – 9
Verlängerung nur bei realisierungsbedingtem Bedarf.
siehe Datei "01_Bewertungsbogen-Bewerberauswahl_Planungsleistungen_Neukonzeption Straßenmeisterei Haslach.pdf" in den Auftragsunterlagen
Los 2 - Technische Ausrüstung
Los-Nr.: 2in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Landratsamt Ortenaukreis plant die Neukonzeption des Betriebsgeländes der Straßenmeisterei in Haslach, Schleifmattstraße 8. Neben den Standorten Achern, Lahr und Offenburg ist die Straßenmeisterei in Haslach der vierte Betriebshof der Straßenbetriebsdienste des Landkreises Offenburg. Der gestiegene Platzbedarf an Einstellmöglichkeiten für den Fuhrpark der Straßenmeisterei war Anlass für eine Machbarkeitsstudie, die 2020 in Auftrag gegeben wurde. Für die Unterbringung betrieblicher Fahrzeuge und Anbaugeräte wird eine neue Fahrzeugeinstellhalle benötigt.
Im Ergebnis kommt die Studie zum Schluss, dass die Neukonzeption des Betriebsgeländes die Vorzugsvariante darstellt und auch so umgesetzt werden soll.
Die Umsetzung dieser Neukonzeption soll in 3 Bauabschnitten erfolgen.
Die für diese Maßnahmen erforderlichen Planungsleistungen sind Bestandteil des Vergabeverfahrens. Es werden 2 Lose vergeben:
Los 1: Objektplanung Gebäude und Innenräume LPH 1 - 9
Los 2: Technische Ausrüstung HLSE LPH 1 – 9
Verlängerung nur bei realisierungsbedingtem Bedarf.
siehe Datei "01_Bewertungsbogen-Bewerberauswahl_Planungsleistungen_Neukonzeption Straßenmeisterei Haslach.pdf" in den Auftragsunterlagen.
nur Los 1: Nachweis der Eintragung in die Architekten-/Ingenieurliste bzw. Bestätigung der Berufszulassung durch eine Architekten-/Ingenieurkammer bzw. Nachweis, dass eine Bauvorlagenberechtigung nach § 43 Landesbauordnung LBO vorliegt.
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.