Education and training services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #41476614) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Abt. Beschaffung, Zahlstelle (K13) Номер конкурса: 41476614 Дата публикации: 05-05-2023 Сумма контракта: 55 958 965 (Российский рубль) Цена оригинальная: 948 000 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Konzeption,Durchführung und Koordination der weiterbildenden, berufsbegleitenden Lehre für Seiteneinsteigende
Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/0215/K13/CSAZur Konzeption und Durchführung der weiterbildenden, berufsbegleitenden Lehre im Land Sachsen-Anhalt werden im Rahmen der Weiterbildung für Seiteneinsteigende Lehrkräfte mit Bachelorabschluss Qualifizierungsmaßnahmen vergeben.
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
Universitätsplatz 2
39106 Magdeburg
Zur Konzeption und Durchführung der weiterbildenden, berufsbegleitenden Lehre im Land Sachsen-Anhalt werden im Rahmen der Weiterbildung für Seiteneinsteigende Lehrkräfte mit Bachelorabschluss Qualifizierungsmaßnahmen an einen externen Anbieter für den Zeitraum vom 1.9.2023 bis 28.2.2027 vergeben.
Ort der Leistungserfüllung teilweise in 39106 Magdeburg. Der geschätzte Auftragswert beträgt 948.000,00 €. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Nachunternehmerverzeichnis (soweit beabsichtigt)
Bescheinigung einer Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt oder gültige Bescheinigung einer anerkannten Präqualifizierungsstelle z.B. DIHK PQ-VOL (https://sachsen-anhalt.abst.de/praequalifizierung-unternehmen/) oder folgender
Einzelnachweis:
Eigenerklärung §§123, 124 GWB (https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/Eigenerklärung_123_124_GWB.pdf)
Hinweis: Wenn zutreffend, sind im Formular nur die Nachunternehmerleistungen zu benennen/beschreiben. Die Benennung sowie die Einreichung von Erklärungen der Nachunternehmer erfolgt erst nach gesonderter Aufforderung durch den Auftraggeber an den Bieter, wenn das Angebot des Bieters für eine Zuschlagserteilung in die engere Wahl kommt (VK Bund, B. v. 28.09.17, VK 1 - 93/17).
1. Berufliche Leistungsfähigkeit: 3 Referenzen als Nachweis der Erfahrungen der letzten 3 Jahre (2020/ 2021/ 2022) mit gesamt Auftragswert von mind. 300.000,00€ für Seiteneinsteigerprogramme generell
2. Mindestens 5 Jahre Erfahrung in paralleler/zeitgleicher Durchführung der Kurse durch Referenzen und nachgewiesenen Erfahrungen in der postgradualen wissenschaftlichen Lehre entsprechend den üblichen Hochschulstandards
Erklärungen und ergänzende Vertragsbedingungen entsprechend dem Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt - TVergG LSA
Eigenerklärung zum TVergG-LSA § 11 Abs. 1, 3 und 5 zur Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit
Eigenerklärung zum TVergG-LSA § 13, Abs. 1 zu den ILO Kernarbeitsnormen
Eigenerklärung zum TVergG-LSA § 14, Abs. 2, 4 Nachunternehmer und Verleiher
Eigenerklärung zum TVergG-LSA § 17 Abs. 1, 2 und 3 zur Nachweispflicht bei Kontrollen durch den Auftraggeber
(Enthalten in den Vergabeunterlagen im Dokument "Ergänzende Vertragsbedingungen TVergGLSA.pdf")
https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/Ergänzende_Vertragsbedingungen_TVergGLSA.pdf
Eigenerklärung Russland Sanktionen https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/Eigenerklaerung_RUS_Sanktionen.pdf
entfällt
entfällt
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB und die - gegebenenfalls verkürzte - Frist des § 134 Abs. 2 GWB hingewiesen.
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB und die - gegebenenfalls verkürzte - Frist des § 134 Abs. 2 GWB hingewiesen.