Government services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #41476472) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Senatsverwaltung für Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung Номер конкурса: 41476472 Дата публикации: 05-05-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Europaagentur: Externe Dienstleistung zur Unterstützung der Senatsverwaltung für Arbeit bei Aktivitäten im europäischen Kontext
Referenznummer der Bekanntmachung: 01-2023-ZVS-OV-II ADie Europaagentur ist ein Gestaltungsinstrument des Auftraggebers zur Sichtbarmachung und Weiterentwicklung der arbeitsmarktpolitischen Ansätze Berlins und deren Verbindung mit europäischen Zielsetzungen.
Aufgabe der Europaagentur ist auch die Unterstützung des Auftraggebers bei ihren Aktivitäten im europäischen Kontext. Die Aufgaben und Erwartungen, die an die Dienstleistung und Entwicklung der Aktivitäten im europäischen bzw. internationalen Kontext gestellt werden.
Berlin
Die Europaagentur ist ein Gestaltungsinstrument des Auftraggebers zur Sichtbarmachung und Weiterentwicklung der arbeitsmarktpolitischen Ansätze Berlins und deren Verbindung mit europäischen Zielsetzungen.
Aufgabe der Europaagentur ist auch die Unterstützung des Auftraggebers bei ihren Aktivitäten im europäischen Kontext. Die Aufgaben und Erwartungen, die an die Dienstleistung und Entwicklung der Aktivitäten im europäischen bzw. internationalen Kontext gestellt werden.
Grundlaufzeit des Vertrages sind 36 Monate. Es besteht die einseitige Option der Laufzeitverlängerung des Vertrages um max. weitere 36 Monate. Somit ergibt sich eine Gesamtlaufzeit wie unter II.2.7 angegeben, von 72 Monaten.
Einseitige Verlängerungsoption des Vertrages um max. 36 Monate.
Bietende haben ihr Angebot entsprechend der Anlagentabelle des Aufforderungsschreibens vollständig einzureichen und sämtliche den Vergabeunterlagen beigefügten Dateien zu beachten. Die Unterschrift auf dem eingereichten Angebotsschreiben gilt ebenso als Willenserklärung für alle anderen Teile des Angebotes.
Ausgenommen hiervon ist die Datenschutzrechtliche Einwilligung des Personals.
Eigenerklärung
Vorlage der geforderten Eigenerklärungen
Bietende haben ihr Angebot entsprechend der Anlagentabelle des Aufforderungsschreibens vollständig einzureichen und sämtliche den Vergabeunterlagen beigefügten Dateien zu beachten. Die Unterschrift auf dem eingereichten Angebotsschreiben gilt ebenso als Willenserklärung für alle anderen Teile des Angebotes.
Ausgenommen hiervon ist die Datenschutzrechtliche Einwilligung des Personals.
I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertage gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz1Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
II. Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß §135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagennach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertage gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz1Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
II. Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß §135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagennach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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