Construction work for college buildings (Германия - Тендер #41476456) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Staatl. Bauamt Amberg-Sulzbach Номер конкурса: 41476456 Дата публикации: 05-05-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Metallbauarbeiten
Reference number: 23E0261MNr.: 15101 E 0009
Ostbayerische Technische Hochschule Amberg-Weiden, Standort Amberg
Metallbauarbeiten
92224 Amberg
ca. 15 St Erneuerung (Abbruch/Neubau) von Rauch- und Brandschutztüren bzw. Türelemente
ca. 5 St Neubau von Rauch- und Brandschutztüren bzw. Türelemente
ca. 30 St neue Feststellanlagen
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=245318
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/245318
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen.
Zusätzlich werden folgende Nachweise gefordert:
Der Bieter hat eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft vorzulegen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen.
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000,00 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundeskartellamt anfordern. Ausländische Bieter haben eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=245318
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/245318
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben (siehe Teilnahmebedingungen).
Minimum level(s) of standards possibly required:Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=245318
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/245318
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=245318
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/245318
Minimum level(s) of standards possibly required:Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=245318
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/245318
siehe Auftragsunterlagen
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/245318
Nur Vertreter des Auftraggebers
Nur Vertreter des Auftraggebers
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Staatl. Bauamt Amberg-Sulzbach