Construction work (оригинал извещения) (Германия - Тендер #41476234) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Autobahn GmbH des Bundes - NL Rheinland Номер конкурса: 41476234 Дата публикации: 05-05-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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A 59 - Instandsetzung Lärmschutzanlagen, 4-streifiger Bereich
Referenznummer der Bekanntmachung: 02-23-0012AK Duisburg-Süd bis AS Duisburg-Wanheimerort, A 59 - Instandsetzung Lärmschutzanlagen, 4-streifiger Bereich
A 59, AK DU-Süd bis AS DU-Buchholz
3067 m² Austausch Alu-LSW-Elemente
334 St. Beschichtung LSW-Pfosten
24190 m² Rodungsarbeiten
Auskünfte werden nur über den Kommunikationsraum erteilt.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 6 Werktage vor Ablauf der Angebots- bzw. Teilnahmefrist über die Kommunikation der Vergabeplattform bei der Vergabestelle eingegangen sind.
- eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
- Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, kann der öffentliche Auftraggeber darauf hinweisen, dass er auch einschlägige Bauleistungen berücksichtigen werde, die mehr als fünf Jahre zurückliegen.
Autobahn GmbH des Bundes - NL RheinlandHansastr. 247799 KrefeldDeutschland
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:Keine Teilnahme zugelassen
Keine Teilnahme zugelassen
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Autobahn GmbH des Bundes