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Envelopes (оригинал извещения) (Германия - Тендер #41476198)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Bundesdruckerei GmbH
Номер конкурса: 41476198
Дата публикации: 05-05-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023050220230602 10:00OtherContract noticeSuppliesOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsLowest priceOther01B0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Bundesdruckerei GmbH
      Kommandantenstraße 18
      Berlin
      10969
      Germany
      E-Mail: ausschreibung.pur-p@bdr.de
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YVW6ZNM/documents
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YVW6ZNM

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Andere: GmbH
    5. Haupttätigkeit(en):
      Andere Tätigkeit: Anbieter von Produkten und Lösungen der Hochsicherheitstechnologie
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Kuvertierhüllen für maschinelle Verarbeitung, ECA-2023-032

        Referenznummer der Bekanntmachung: ECA-2023-032
      2. CPV-Code Hauptteil:
        30199230
      3. Art des Auftrags:
        Lieferauftrag
      4. Kurze Beschreibung:

        Gegenstand der von der Bundesdruckerei GmbH ausgeschriebenen Leistung ist die Lieferung von Kuvertierhüllen für die maschinelle Verarbeitung.

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):

      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Bundesdruckerei GmbH Kommandantenstraße 18 10969 Berlin

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Gegenstand der von der Bundesdruckerei GmbH ausgeschriebenen Leistung ist die Lieferung von Kuvertierhüllen für die maschinelle Verarbeitung. Das maximale Auftragsvolumen des Rahmenvertrages beträgt 1.100.000 EUR; bei Erreichen dieses Höchstwertes endet der Vertrag automatisch.

      5. Zuschlagskriterien:
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:
        Laufzeit in Monaten: 24
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach Ablauf von 2 (zwei) Jahren. Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils automatisch um 1 (ein) weiteres Jahr, sofern nicht die Bundesdruckerei der Vertragsverlängerung mit einer Frist von 6 (sechs) Monaten zum Ablauf des laufenden Vertragsjahres widerspricht. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit gemäß Satz 1 erfolgt höchstens 2 (zwei) Mal, das heißt, eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von 4 (vier) Jahren hinaus erfolgt nicht.

      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        1. ausgefüllte "Bewerberselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu Unternehmenssitz, Steuernummer und Umsatz-Steuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich Berechtigte, Konzernstruktur;

        2. Auszug aus dem Handelsregister, der den zum Zeitpunkt der Angebotsfrist aktuellen Stand wiedergibt und nicht älter als sechs Monate (bezogen auf den Zeitpunkt der Angebotsfrist) ist;

        3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Formblatt;

        4. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs gemäß Formblatt

        Die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs muss noch nicht, aber kann bereits mit dem Angebot eingereicht werden.

        Sofern diese Erklärung noch nicht mit Abgabe des Angebots vorgelegt wird, wird der Auftraggeber von demjenigen Bieter, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, diese Erklärung vor Zuschlagserteilung innerhalb einer angemessenen Nachfrist in Textform abfordern.

        5. Auszug aus dem Wettbewerbsregister und Gewerbezentralregister (nicht vom Bieter vorzulegen)

        Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen vorliegen, um zu prüfen, inwiefern Gründe zum Ausschluss eines Unternehmens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren bestehen. Der Auftraggeber wird insofern hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister abfordern.

        Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO abzufordern und zu prüfen, inwiefern Gründe zum Ausschluss des Bieters vorliegen.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        6. ausgefüllte "Bewerberselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu

        a) Netto-Gesamtumsatz (in EUR) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;

        b) Netto-Umsatz (in EUR) hinsichtlich mit zum Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;

        Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Lieferungen von Kuvertierhüllen, die in Umfang und Art den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen entsprechen.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        In Bezug auf die unter Ziff. 6b. geforderten Netto-Umsatz (in EUR) hinsichtlich mit zum Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre wird die folgende Mindestbedingung festgelegt:

        mindestens 700.000 EUR netto je Geschäftsjahr.

        Eine Nichterfüllung von einem der benannten Mindestkriterien führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        7. ausgefüllte "Bewerberselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu

        a) Gesamtanzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bewerbers / Bieters beschäftigten Arbeitnehmer;

        b) Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bewerbers / Bieters beschäftigten Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen.

        Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Lieferungen von Kuvertierhüllen, die in Umfang und Art den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen entsprechen.

        8. Nachweis gemäß "Referenzerklärung" von mindestens zwei (2) bereits erbrachten und erfolgreich abgeschlossenen Projekten aus den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren, welches mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist;

        jeweils unter Angabe

        a) des Auftraggebers der Referenz (nebst den geforderten Angaben im Dokument "Referenzerklärung"),

        b) der Beschreibung der Leistung(en),

        c) des Leistungszeitraums,

        d) des ungefähren Auftragsvolumens (Umsatz oder Mengen)

        und

        e) des Leistungserbringers.

        Referenzerklärungen sind grundsätzlich unter Benennung der auf dem entsprechenden Formblatt geforderten Angaben zum Auftraggeber (Name und Anschrift, Branche/Bereich des Auftraggebers und Ansprechpartner nebst Kontaktdaten) nebst den weiteren geforderten Angaben zur erbrachten Leistung einzureichen. Auf die konkrete Benennung des Auftraggebers sowie des Ansprechpartners kann ausnahmsweise verzichtet werden, wenn diesen Angaben eine Vertraulichkeitsverpflichtung des Bewerbers gegenüber dem Referenzauftraggeber entgegensteht.

        Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Lieferungen von Kuvertierhüllen, die in Umfang und Art den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen entsprechen.

        Als vorläufigen Beleg der Eignung akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV. Für den Fall der Verwendung der EEE gemäß § 50 VgV sind auf Verlangen des Auftraggebers von dem Bieter, an den der Auftrag vergeben werden soll, vor Zuschlagserteilung die oben geforderten Eignungsnachweise fristgebunden beizubringen.

        Alle vorzulegenden Nachweise müssen den aktuellen Gegebenheiten und Verhältnissen entsprechen.

        Der Auftraggeber kann bei Nachweisen, die in Kopie vorzulegen sind, zur näheren Überprüfung die Nachreichung des Originals verlangen. Eigenerklärungen sind im Original in Textform einzureichen. Soweit möglich sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Vordrucke zu verwenden.

        Bieter aus Ländern, in denen oben genannte Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen.

        Für den Fall, dass Zweifel an den Eigenerklärungen der Bieter bestehen, behält sich die Vergabestelle insoweit vor, von dem Bieter amtliche / behördliche Bestätigungen durch die zuständigen Stellen zu fordern.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        In Bezug auf die unter Ziff. 8. geforderten Erklärungen zu Referenzleistungen wird die folgende Mindestbedingung festgelegt:

        Es sind mindestens (2) Referenzen aus den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren hinsichtlich erfolgreich erbrachter Lieferung von mindestens 10.000.000 Automaten-Kuvertierhüllen pro Jahr, nachzuweisen.

        Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Lieferungen von Kuvertierhüllen die in Umfang und Art den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen entsprechen.

        Eine Nichterfüllung von einem der benannten Mindestkriterien führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
      Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-06-02
      Ortszeit: 10:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-08-15
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-06-02
      Ortszeit: 10:00
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Aufträge werden elektronisch erteiltDie elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiertDie Zahlung erfolgt elektronisch
    3. Zusätzliche Angaben

      Der Auftraggeber behält sich vor, bis zum Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist Erklärungen und Nachweise nachzufordern.

      ---------------------------------------------------------------------

      Die Angebote sind grundsätzlich ausschließlich elektronisch in Textform über das Online-Vergabeportal DTVP einzureichen. Die Vergabeunterlagen werden kostenfrei ausschließlich über den oben genannten Link zur Verfügung gestellt. Für den Abruf der Unterlagen ist keine Registrierung notwendig; eine solche wird aber insbesondere im Hinblick auf die Versendung zusätzlicher Bewerberinformationen dringend empfohlen. Bitte beachten Sie, dass eine Registrierung jedoch keine vollumfängliche Gewähr für eine durchgängige Benachrichtigung bei neuen Informationen bieten kann. Die Bieter werden daher gebeten, den Posteingang des Online-Vergabeportals DTVP eigenständig in regelmäßigen Abständen auf etwaige Änderungen oder neue Informationen zum Vergabeverfahren zu prüfen. Für die Angebotsabgabe ist eine Registrierung zwingend. Diese ist kostenfrei.

      Bekanntmachungs-ID: CXP4YVW6ZNM

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Bundesdruckerei GmbH
        Kommandantenstraße 18
        Berlin
        10969
        Germany
        Kontaktstelle(n): 10969
        E-Mail: ausschreibung.pur-p@bdr.de
        Fax: +49 302598-6074
        Internet-Adresse: http://www.bundesdruckerei.de/
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB.

        Dort heißt es:

        "Der Antrag ist unzulässig, soweit:

        1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich auf § 135 GWB hin. Dort heißt es:

        "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:

        1) gegen § 134 verstoßen hat oder,

        2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem

        Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist,

        (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den

        öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der

        Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union,

        (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:

        1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

        2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen und,

        3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

        Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des

        Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen."

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB.

        Dort heißt es:

        "Der Antrag ist unzulässig, soweit:

        1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich auf § 135 GWB hin. Dort heißt es:

        "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:

        1) gegen § 134 verstoßen hat oder,

        2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem

        Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist,

        (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den

        öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der

        Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union,

        (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:

        1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

        2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen und,

        3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

        Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des

        Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen."


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-05-02

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