Metalworking (Германия - Тендер #41476111) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: degewo Süd Wohnungsgesellschaft mbH Номер конкурса: 41476111 Дата публикации: 05-05-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Germany-Berlin: Metalworking
2023/S 088-267367
Voluntary ex ante transparency notice
Works
Section I: Contracting authority/entity
Section II: Object
WIE 521 - Greizer Str. 2-30 (gerade) in 12279 Berlin: Schlosserarbeiten
Schlosserarbeiten im Rahmen einer Modernisierung von 99 Wohneinheiten
Berlin
Schlosserarbeiten im Rahmen einer umfassenden Modernisierung und Instandsetzung von 99
Wohneinheiten. Die Baumaßnahme umfasst fünf 3-geschossige Häuser mit 15 Aufgängen. Die Häuser sind bewohnt.
Section IV: Procedure
In einem EU-weiten Verhandlungsverfahren wurde neben anderen Gewerken die Leistungen Teil-GU Rohbau ausgeschrieben. Es wurde der Zuschlag erteilt und in der Bekanntmachung bekanntgegeben. Dieser Auftrag musste auf Grund dauerhafter Unterbesetzung mit Personal und Material auf der Baustelle, der sehr schleppenden Durchführung der Arbeiten und daraus folgenden Nichteinhaltung der Zwischentermine gemäß Bauablaufplan nach mehreren Mahnungen und Kündigungsandrohungen am 13.09.2022 gekündigt werden. Aufgrund der entstandenen Verzögerung in den Terminabläufen und des dadurch nicht mehr zu haltenden vertraglich vereinbarten Endtermins muss dringend ein neues Unternehmen für die Modernisierungsmaßnahmen Gebäudehülle gefunden werden. Da ein dringender Handlungsbedarf besteht, die Modernisierungsmaßnahmen weiterzuführen, um eine dauerhaft energetisch sanierte Gebäudehülle wiederherzustellen, wurde die Gewerkebündelung aus dem Verhandlungsverfahren aufgehoben und ein Angebot für die Leistung Schlosserbauarbeiten eingeholt, die beauftragt werden muss. Da sämtliche Bauabläufe der Gewerke in dieser Modernisierungsmaßnahme
ineinandergreifen, lassen sich keine anderen Verfahren wählen, um größere Schadensersatzforderungen und einen Imageschaden von degewo abzuwehren.
Section V: Award of contract/concession
Section VI: Complementary information
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht. Die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs.1 Nr. 2 GWB. Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs. 2 kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Bei der vorliegenden Ex-ante Transparenzbekanntmachung handelt es sich um eine solche Bekanntmachung.