Engineering services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #41475901) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid Номер конкурса: 41475901 Дата публикации: 05-05-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Neubau Kultur- und Sporthalle (KulTurnhalle), TGA-Planung Leistungsphase 1 - 9, § 53 i.V.m. Anlage 15 HOAI 2021
Referenznummer der Bekanntmachung: 26-2023_LKZ_5000452Neubau einer Kultur- und Sporthalle, TGA-Planung, Leistungsphase 1 - 9, § 53 i.V.m. Anlage 15 HOAI 2021
53819 Neunkirchen-Seelscheid
Die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid beabsichtigt den Neubau einer Sporthalle für kulturelle und sportliche Zwecke. Der Schwerpunkt liegt hierbei im Rahmen der außerschulischen Nutzung.
Die zu erbringenden Planungsleistungen umfassen die Grundleistungen der TGA-Planung (vgl. LPH 1-9 gemäß § 54 HOAI), die stufenweise beauftragt werden, sowie besondere Leistungen, die optional beauftragt werden.
Entsprechend der Leistungsbeschreibung
Einzureichende Unterlagen:
- Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis zur erlaubte Berufsausübung auf andere Weise. (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Eigenerklärung Eignung mittels Formular 124 LD. (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Diese enthält:
-Angaben zum Berufsregister
-Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
-Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (§§ 123 oder 124 GWB)
-Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
-Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Einzureichende Unterlagen:
- Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen mindestens betragen: für Personenschäden 5.000.000,00 EUR; für sonstige Schäden 1.500.000,00 EUR
Die Gesamtleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres darf begrenzt sein. Sie beträgt mindestens das Zweifache der je Schadensereignis vereinbarten Deckungssumme.
- Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mittels Eigenerklärung Eignung (Formular 124 LD)
- Formular 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Einzureichende Unterlagen:
- geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Referenzformulare sind den Vergabeunterlagen beigefügt (Formblatt 3 Eignung).
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mittels den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt 2 Projektteam.
- Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens (auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen)
- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formlose Eigenerklärung
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (sofern zutreffend) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mittels den Vergabeunterlagen beigefügten Formular 235
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Bewerber müssen zum Nachweis der Anforderungen an die Eignung mindestens zwei ausgefüllte Referenzformulare über die Erbringung von Leistungen zur Tragwerksplanungen für mindestens 2 Aufträge (vergleichbare Leistung für ein Tragwerk gem. Anlage 14.2 Objektliste HOAI 2021 mit einer HZ ? II) im Bereich der Errichtung, der Sanierung oder des Umbaus von für den Publikumsverkehr bestimmten Gebäuden in den letzten 5 Jahren vorlegen. Der vorgenannte Zeitraum bestimmt sich dem Datum der letzten Rechnungsstellung im jeweiligen Verfahren einerseits und dem Abgabeschluss für die Teilnahmeanträge für dieses Verfahren andererseits.
Die Referenzen müssen mindestens umfassen:
- die Erbringung von allgemeinen Tragwerkplanungsleistungen,
- die Errichtung, Sanierung oder den Umbau des Referenzprojektes unter Verwendung von Fördermitteln,
- die Errichtung, Sanierung oder den Umbau des Referenzprojektes mit vergleichbarer Nutzung
Zusätzlich muss der Bewerber die vergleichbare Leistung für ein Objekt aus dem vg. Bereich mit Erbringung von mindestens 4 Leistungsphasen im Bereich LPH 1 bis 9 vorweisen. Des Weiteren muss die vergleichbare Leistung mit vorläufigen Baukosten (KG 300 + 400) ? 0,5 Mio. EUR netto abgerechnet worden sein.
Bewerber müssen mindestens über 2 der Leistung entsprechend qualifizierte technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen verfügen.
§ 75 Abs. 1 - 3 VgV ist zu beachten.
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Der den Vergabeunterlagen beigefügte Architekten- / Ingenieurvertrag.
Der den Vergabeunterlagen beigefügte Integritätsvertrag.
Förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz entsprechend der den Vergabeunterlagen beigefügten Anlage.
Zusätzliche Hinweise für Architekten- und Ingenieurverträge entsprechend der den Vergabeunterlagen beigefügten Anlage.
Falls zutreffend, Rechtsform einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall: Erforderlich ist eine gesamtschuldnerische Haftung. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind anzugeben. Ein bevollmächtigter Vertreter ist zu benennen.
Stufenweise Beauftragung: Leistungsphase 1-3 bei Zuschlag. Kein Anspruch auf Beauftragung LPh 4-9, jedoch die Verpflichtung die Beauftragung anzunehem
Die Verabe dieses Auftrags unterliegt einer besonderen Eilbedürftigkeit.
Rathaus Neunkirchen-Seelscheid, Hauptstraße 78, 53819 Neunkirchen-Seelscheid
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:Bieter sind zur Teilnahme bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Bieter sind zur Teilnahme bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Sieht sich ein an diesem öffentlichen Auftrag interessiertes Unternehmen in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verletzt (Nichtbeachtung von Vergabevorschriften), besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einen Nachprüfungsantrag nach § 160 GWB zu stellen.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder bis zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Somit ist ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer schriftlich einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 Abs. 1 Satz 1 + 2 GWB).
Sieht sich ein an diesem öffentlichen Auftrag interessiertes Unternehmen in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verletzt (Nichtbeachtung von Vergabevorschriften), besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einen Nachprüfungsantrag nach § 160 GWB zu stellen.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder bis zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Somit ist ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer schriftlich einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 Abs. 1 Satz 1 + 2 GWB).