4-wheel-drive vehicles (Германия - Тендер #41475843) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Aschaffenburg Номер конкурса: 41475843 Дата публикации: 05-05-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Beschaffung 3-Achs-LKW 26 to mit Anbaugeräten (Kommunal-Hydraulikanlage, Abrollkipper, Seitenkippermulde, Ladekran, Kranmulde, Kombinations-Streumaschine, Schneepflug)
Beschaffung 3-Achs-LKW 26 to
-Fahrgestell
-Kommunal-Hydraulikanlage
-Abrollkipper
-Seitenkippermulde
-Ladekran
-Kranmulde
-Kombinations-Streumaschine
-Schneepflug
Aschaffenburg
Beschaffung 3-Achs-LKW 26 to mit Komponenten (Kommunal-Hydraulikanlage, Abrollkipper, Seitenkippermulde, Ladekran, Kranmulde, Kombinations-Streumaschine, Schneepflug)
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=268750
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Rathaus Aschaffenburg
Information about authorised persons and opening procedure:Nur Vertreter des Auftraggebers
Nur Vertreter des Auftraggebers
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Rechts- und Vergabeamt