Construction structures and materials; auxiliary products to construction (except electric apparatus) (оригинал извещения) (Германия - Тендер #41142606) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH Номер конкурса: 41142606 Дата публикации: 26-04-2023 Сумма контракта: 516 675 968 (Российский рубль) Цена оригинальная: 8 753 000 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Zaunbau, Hemmingstedter Weg 140
Referenznummer der Bekanntmachung: GMH VgV OV 009-23 URDie GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH ist ein städtisches Unternehmen, welches u.a. für über 50 allgemeinbildende Schulen im Süden Hamburgs (Wilhelmsburg und Harburg) sowie für Gebäude des Hochschul- und Kommunalbaus die Dienstleistungen des Baus, des Betriebes und der Bewirtschaftung wahrnimmt.
Auf der städtischen Sportanlage Hemmingstedter Weg 140 im Bezirk Altona soll ein neuer Bundesstützpunkt (BSP), sowie Landesstützpunkt (LSP) Hockey errichtet werden. Hierzu werden zwei vorhandene Naturrasenspielfelder in ein Hockeygroßspielfeld (1. BA) und ein Hockeykleinspielfeld umgebaut. Beide Spielfelder erhalten eine Flutlichtanlage, sowie eine Bewässerungseinrichtung.
Das Kleinspielfeld wird durch eine Kaltlufthalle ohne Wände überbaut (2. BA), so dass eine Winternutzung ermöglicht wird.
Ergänzend wird ein ca. 830 m² (HGF) großes Funktionsgebäude mit Umkleiden, Sanitäranlagen, sowie Kraft-, Seminar- und Büroräumen errichtet (3. BA).
Hier: Zaunbau
Hemmingstedter Weg 140, 22609 Hamburg
Herstellung von ca. 220 m Lehngeländer mit Stabmattenfüllung,
Herstellung von ca. 70 m Ballfangzaun mit Ballfangnetz, H = 4,50 m
Herstellung von ca. 60 m Ballfangzaun mit Ballfangnetz, H = 3,00 m
Herstellung von ca. 225 m Stabmattenzaun, H = 2,00 m
Herstellung von ca. 70 m Ballfangzäunen, H = 4,50 m
Herstellung von 5 St. Tür- und Toranlagen
Pulverbeschichtung sämtlicher einzubauender Ballfangzaun- und Toranlage
voraussichtlicher Ausführungszeitraum: ca. Juni 2023 bis Dezember 2024
Nachweis einer Gewerbeanmeldung oder über den Eintrag im Handelsregister nach
Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift bzw. Nachweis des Eintrags im Berufsregister/
der Handwerksrolle oder der Industrie- und Handelskammer zum Nachweis der
Fachkunde (gültig und den aktuellen Stand abbildend)
Nachweis über die geleisteten, gesetzlichen Beiträge bei einer Sozialkasse, sofern keine
Versicherungspflicht über eine Sozialkasse besteht, per Nachweis der Beiträge durch
eine Sozialversicherung (gültig und nicht älter als 12 Monate)
Nachweis über die geleisteten, gesetzlichen Beiträge bei einer Sozialkasse, sofern keine
Versicherungspflicht über eine Sozialkasse besteht, per Nachweis der Beiträge durch
eine Sozialversicherung (gültig und nicht älter als 12 Monate)
Ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt, Vertragsbedingungen/Formulare)
Drei Referenzen, nicht älter als drei Jahre, über vergleichbare Leistungen unter Angabe
der Art der Leistung, der Auftragssumme, des Zeitraums der Auftragsausführung und
der Ansprechpartner des Referenzgebers (siehe Eignungskriterien)
Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln,
auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe).
Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung zu erklären.
An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:Die Öffnung der Angebote ist NICHT öffentlich.
voraussichtlicher Ausführungszeitraum: ca. Juni 2023 bis Dezember 2024
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nachprüfungsanträge sind
- schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde (Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg)
- und zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an das Funktionspostfach vergabekammer@fb.hamburg.de
zu richten.
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nachprüfungsanträge sind
- schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde (Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg)
- und zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an das Funktionspostfach vergabekammer@fb.hamburg.de
zu richten.
GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH, Rechtsabteilung (U 1)