Food, beverages, tobacco and related products (оригинал извещения) (Германия - Тендер #41142247) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Bundesstadt Bonn, Amt für Kinder, Jugend und Familie Номер конкурса: 41142247 Дата публикации: 26-04-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Deutschland-Bonn: Nahrungsmittel, Getränke, Tabak und zugehörige Erzeugnisse
2023/S 082-247288
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Abschnitt II: Gegenstand
Bundesstadt Bonn, 51-337655, Lieferung von Mittagessen an 20 städtische Kindertageseinrichtungen -aufgeteilt in 20 Lose-
Kita Graurheindorfer Str. 147, 53117 Bonn
Bonn
Bundesstadt Bonn, 51-337655, Lieferung von Mittagessen an 20 städtische Kindertageseinrichtungen -aufgeteilt in 20 Lose-
Mit der Option der Verlängerung um jeweils 1 Jahr bis maximal 31.12.2023
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Kita Graurheindorfer Str. 147, 53117 Bonn
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYFDYDR
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)verwiesen.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach
§ 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Bonn
Bundesstadt Bonn, 51-337655, Lieferung von Mittagessen an 20 städtische Kindertageseinrichtungen -aufgeteilt in 20 Lose-
Mit der Option der Verlängerung um jeweils 1 Jahr bis maximal 31.12.2023
Bei der letzten Vertragsänderung wurde Los 5 um die Belieferung der Kita Waldenburger Ring 44a+b ergänzt (bis 30.06.2023) durch die Firma Aubergine & Zucchini.
Vertragsänderung gem. § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GWB
Es ist geplant, den Vertrag mit der Firma Aubergine & Zucchini zeitlich
befristet zu verlängern.
Laufzeit der Verlängerung: 01.07.2023-31.12.2023
Zum 30.06.2023 läuft der Vertrag aus.
Die Durchführung des notwendigen Ausschreibungsverfahrens ist bisher nicht umsetzbar gewesen. Dies war
seitens des Auftraggebers nicht vorhersehbar. Die Leistungsinhalte ändern sich nicht.
Durch diesen Umstand werden die Tatbestandsvoraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB als erfüllt
angesehen. Somit ist in den genannten Fällen eine Änderung der Aufträge ohne Durchführung eines neuen
Vergabeverfahrens zulässig. Es wurde daher bei dem betroffenen Cateringunternehmen "Aubergine & Zucchini"
erfragt, ob die Bereitschaft besteht, die entsprechende Kindertageseinrichtung bis 31.12.2023 mit Mittagessen
zu beliefern.
Vor dem Hintergrund der Preissteigerungen wurde dem Unternehmen angeboten, den derzeitigen Portionspreis
um die aktuelle Inflationsrate von 7,4 % anzuheben. Diesem Vorgehen hat die Firma zugestimmt.