Firefighting vehicles (Германия - Тендер #41142125) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Institut der Feuerwehr NRW Номер конкурса: 41142125 Дата публикации: 26-04-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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1x Beladung für ein HLF 10 mit Elektroantrieb
Reference number: 2023_050.71101.02Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung für ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug 10 (HLF 10) mit Elektroantrieb
Standort der Fa. Rosenbauer Österreich Paschinger Straße 90 00000 4060 Leonding, Österreich Rosenbauer International AG
Paschinger Straße 90
4060 Leonding, Österreich
Tel.: +43 (0)732 6794 - 0
Fax: +43 (0)732 6794 - 89
E-Mail: office@rosenbauer.com
Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung für ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug 10 (HLF 10) mit Elektroantrieb
Die Angebotsöffnung erfolgen online wie vom System vorgegeben.
Die Angebotsöffnung erfolgen online wie vom System vorgegeben.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Institut der Feuerwehr NRW