Industry specific software package (оригинал извещения) (Германия - Тендер #41141576) | ||
| ||
| Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением: | ||
Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Zweckverband Personennahverkehr Saarland (ZPS) Номер конкурса: 41141576 Дата публикации: 26-04-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
||
ZPS-On Demand Hintergrundsystem
Referenznummer der Bekanntmachung: LE-ZPS-02/2023Die Auftraggeber beabsichtigen die Beschaffung eines IT-Hintergrundsystems für On-Demand-Verkehre.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Auftraggeber beabsichtigen die Beschaffung eines IT-Hintergrundsystems für On Demand-Verkehre. Das für den Zweck der automatisierten Planung, Disposition, Durchführung und Abwicklung nachfragebasierter öffentlicher Verkehre im Flächenbetrieb zu beschaffende Hintergrundsystem soll perspektivisch allen mit dem Betrieb sogenannter On-Demand-Verkehre im Bediengebiet des saarVV betrauten Verkehrsunternehmen zur Verfügung gestellt werden.
Alle weiteren Informationen möchten Sie bitte den beigefügten, ausführlichen Vergabeunterlagen entnehmen, hier insbesondere der Anlage 1 "Informationen zum Verfahrensablauf".
Es wird darauf hingewiesen, dass die Auftragsvergabe gemeinsam durch den Zweckverband Personennahverkehr Saarland und die Saarländische Nahverkehrsservice GmbH im Namen der im saarvv verbundenen Verkehrsunternehmen erfolgt.
Der Vertrag wird für eine Dauer von 48 Monaten geschlossen. Sollte das
Vertragsverhältnis nicht von einer der Parteien mit einer Frist von sechs Monaten schriftlich zum Ende der vorgenannten Vertragslaufzeit gekündigt werden, verlängert sich das Vertragsverhältnis einmalig um ein weiteres Jahr.
Die Auswahl der Unternehmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt anhand der in Anlage 3 aufgeführten Eignungskriterien sowie anhand der sonstigen Eignungsnachweise.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.