Closed circuit television services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #41141357) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Elbe Номер конкурса: 41141357 Дата публикации: 26-04-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Instandsetzung der Videotechnik in der Leitzentrale Bernburg und an den Großschleusen der Saale
Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/815/014Instandsetzung der Videotechnik in der Leitzentrale Bernburg und an den Großschleusen der Saale
Die Standorte für die Instandsetzung der Videotechnik sind:
- Leitzentrale Bernburg, Dr. J.-Rittmeister Str. 10 b, 06406 Bernburg
- Schleuse Calbe, Gottesgnaden 3, 39240 Calbe
- Schleuse Bernburg, Fischergasse, 06406 Bernburg
- Schleuse Alsleben, Dorfstraße, 06425 Mukrena
- Schleuse Rothenburg, Dorfstraße, 06420 Nelben
- Schleuse Wettin, Mühlweg 30, 06198 Wettin
Mit dieser Maßnahme soll die Videotechnik in der Leitzentrale Bernburg und an den Großschleusen der Saale instandgesetzt werden. Momentan werden analoge Kameras mit separaten Schwenk-Neige-Köpfen eingesetzt. In letzter Zeit kam es gehäuft zu Ausfällen bei der Videotechnik. Die Beschaffung von Ersatzteilen ist nicht mehr gesichert, da die eingesetzte Technik von den Herstellern abgekündigt wurde.
Die vorhandenen analogen Kameras mit Videoumsetzer und separaten Schwenk-Neige-Köpfen sollen durch netzwerkfähige Festkameras und Komplettsystemkameras ersetzt werden. Sämtliche Videokomponenten sind nach dem aktuellsten ONVIF-Standard auszuführen.
Die Montage der neuen Kameras soll an den vorhandenen Kameramasten und -auslegern erfolgen. Die vorhandenen Anschraubpunkte sollen möglichst weiter verwendet werden. Die Montage der PoE-Injektoren und Medienkonverter erfolgt in den vorhandenen Kameraanschlusskästen. Die Datenkabel (Cat. 7) sollen in den vorhanden Kabeltrassen und Schutzrohren bis zu den vorhanden Kameraanschlusskästen verlegt werden. Die Zugänglichkeit der Kabeltrassen ist teilweise erschwert. Die Einweisung erfolgt durch den Bauhof Hohenwarthe.
Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zugelassen.
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=513823&criteriaId=30605
Nachweis nach VgV § 45 Abs.1 Unterpunkt 1 (Wirtschaftliche und finazielle Leistungsfähigkeit)Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren über den nachfolgend genannten konkreten, in der Bekanntmachung definierten Tätigkeitsbereich des Auftrags, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind: Aufbau von Videoüberwachungssystemen im Bereich der Deutschen Bahn, der Bundes Autobahn und der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (400.000 €)
Nachweis nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV über geeignete Referenzen früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungensaufträge von Videoüberwachnungssystemen im Bereich der Deutschen Bahn, der Bundes Autobahn und der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes in Form einer Liste, welche in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren durchgeführt wurden (min. 3)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Mindestanzahl der Referenzen: 3
Bieter und ihre Bevollmächtigten sind zum Öffnungstermin nicht zugelassen.
Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zugelassen.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Elbe