Facade work (оригинал извещения) (Германия - Тендер #41141333) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis Номер конкурса: 41141333 Дата публикации: 26-04-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Energetische Sanierung D- und E-Bau der Gewerbeschule Villingen-Schwenningen, Standort Schwenningen - Fassadenarbeiten
Im Zuge der energetischen und brandschutztechnischen Sanierung der Gewerbeschule Villingen-Schwenningen am Standort Schwenningen werden die Fassaden erneuert.
Zur Ausführung kommt eine Aluminium Pfosten Riegel-Fassade mit einem vorgehängten hinterlüfteten Fassadensystem mit Klinkerriemchen, sowie ein WDVS System mit Klinkerriemchen.
Teile der bestehenden Fassadenbekleidung aus ausgedämmten Aluminiumpaneelen und der außenliegende Sonnenschutz werden zurückgebaut.
LOS 1 - vorgehängte hinterlüftete Fassadenbekleidung + WDVS - Gebäudeteil D
vorgehängte hinterlüftete Fassadenbekleidung - Gebäudeteil D
1.000m² Edelstahl / Aluminium-Unterkonstruktion VHF Fassade mit Trägerplatten
1.000m² Schlussbeschichtung Klinkerriemchen
240m Aluminium-Fensterbänke
200m² mineralisches WDVS System mit Klinkerriemchen
95m² mineralisches WDVS System mit Putz
140m Sockeldämmung
LOS 2 - Fassade WDVS Gebäudeteil E
340m² Demontage Senkrechtmarkisenanlage
550m² Demontage Fassadenverkleidung
550m² mineralisches WDVS System mit Klinkerriemchen
112m WDVS Jalousiekasten
140m Sockeldämmung
186m Aluminium-Fensterbänke
Vorgehängte hinterlüftete Fassadenbekleidung + WDVS - Gebäudeteil D
Los-Nr.: 1Erzbergerstraße 28, 78054 Villingen-Schwenningen
LOS 1 - vorgehängte hinterlüftete Fassadenbekleidung + WDVS - Gebäudeteil D
vorgehängte hinterlüftete Fassadenbekleidung - Gebäudeteil D
1.000m² Edelstahl / Aluminium-Unterkonstruktion VHF Fassade mit Trägerplatten
1.000m² Schlussbeschichtung Klinkerriemchen
240m Aluminium-Fensterbänke
200m² mineralisches WDVS System mit Klinkerriemchen
95m² mineralisches WDVS System mit Putz
140m Sockeldämmung
Fassade WDVS Gebäudeteil E
Los-Nr.: 2Erzbergerstraße 28, 78054 Villingen-Schwenningen
LOS 2 - Fassade WDVS Gebäudeteil E
340m² Demontage Senkrechtmarkisenanlage
550m² Demontage Fassadenverkleidung
550m² mineralisches WDVS System mit Klinkerriemchen
112m WDVS Jalousiekasten
140m Sockeldämmung
186m Aluminium-Fensterbänke
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.