Construction work (Германия - Тендер #41141239) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Gemeinde Löcknitz vertreten durch Amt Löcknitz-Penkun Номер конкурса: 41141239 Дата публикации: 26-04-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Gemeinde Löcknitz - Ersatzneubau Regionale Schule Löcknitz - Rohbauarbeiten
Die Gemeinde Löcknitz plant den Ersatzneubau der Regionalen Schule.
Mit dieser Ausschreibung werden die Rohbauarbeiten einschließlich Bodenplatte vergeben. Die Ausführung soll ab Mitte Mai 2023 erfolgen. Für den näheren Beschaffungsrahmen sehen Sie bitte unter Punkt II.2.4 "Beschreibung der Beschaffung" und in den Vergabeunterlagen nach.
17321 Löcknitz, Straße Am See
Die Gemeinde Löcknitz plant den Ersatzneubau der Regionalen Schule.
Mit dieser Ausschreibung werden die Rohbauarbeiten einschließlich Bodenplatte vergeben. Die Ausführung soll ab Mitte Mai 2023 erfolgen.
Folgende Mengen werden benötigt:
• 1 Turmdrehkran 50 m Auslage, Obendreher
• 2700 m³ Erdaushub
• 850 m³ Baugrundverbesserung
• 2470 m² Fundamentplatte
• 1950 m² Stahlbetonwände
• 4940 m² Stahlbetondecken
• 560 m Stahlbetonstützen
• 200 m² Sichtbeton SB 3
• 500 t Bewehrung
• 1 Stahlbautreppe
Es wird auf die Vergabeunterlagen hingewiesen. Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen. Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Gemeinde Löcknitz - Ersatzneubau Regionale Schule Löcknitz - Rohbauarbeiten
Es wird auf die Vergabeunterlagen hingewiesen. Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen. Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB
beachtet werden.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs.3
S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen
behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
m Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Amt Löcknitz - Penkun