IT services: consulting, software development, Internet and support (оригинал извещения) (Германия - Тендер #41141221) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landkreis Wittenberg Номер конкурса: 41141221 Дата публикации: 26-04-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Software zur Terminverwaltung inkl. Aufrufsystem für Gesundheitsamt des Landkreises Wittenberg
Referenznummer der Bekanntmachung: O 67/23 LÜberlassung, Einrichtung, Schulung und Pflege einer Software zur Terminverwaltung inklusive eines Aufrufsystems für das Gesundheitsamt des Landkreises Wittenberg
Landkreis Wittenberg
Breitscheidstr. 4
06886 Lutherstadt Wittenberg
Mit dem "Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst" haben Bund und Länder die Grundlage geschaffen, die Arbeit im öffentlichen Gesundheitsdienst effizienter zu gestalten und einen wichtigen Beitrag zur Digitalisierung zu leisten.
Der Landkreis Wittenberg hat sich an diesem Projekt mit dem Ziel beteiligt, die internen und externen Verwaltungsprozesse im Gesundheitsamt mithilfe digitaler Technologien zu modernisieren. Dazu sollen mehr Bürgernähe durch Kommunikation auf Augenhöhe, eine Prozessoptimierung sowie Ressourcenschonung durch Minimierung von Papierverbrauch und Vermeidung von Fahrtwegen erzielt werden.
Bürger und Bürgerinnen sollen die Möglichkeit bekommen, über verschiedene Kanäle Kontakt zum Gesundheitsamt aufzunehmen und Leistungen online zu beantragen sowie an Online-Belehrungen und Sprechstunden teilzunehmen unter Berücksichtigung von IT-Sicherheit, Datenschutz und Barrierefreiheit.
Ziel ist ein einfach und intuitiv zu bedienendes Online-Terminbuchungssystem.
Zudem sollte das System eine klare und übersichtliche Ansicht der verfügbaren Termine bieten, sodass schnell ein geeigneter Termin gefunden werden kann. Eine weitere wichtige Funktion ist die Möglichkeit des automatischen Versands von E-Mail-Benachrichtigungen und Erinnerungen für anstehende Termine. Die Bürger und Bürgerinnen sollen ebenso in der Lage sein, Terminanfragen zu stellen.
Mit dem Terminbuchungssystem soll ein Aufrufsystem verbunden sein. Damit können vor Ort Tickets ohne Erfordernis des Einreihens in einer physischen Warteschlange erstellt werden. Das Aufrufsystem und die Terminverwaltung bilden eine Einheit, wenn beide Systeme für eine Warteschlange genutzt werden.
Neben Terminbuchungen soll auch die Möglichkeit bestehen, Onlineberatungen in Form von Videokonferenzen zu buchen.
Im Gesundheitsamt werden zunächst nur reine Terminbuchungen und Onlineberatungen eingesetzt.
Programm "Digitalisierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes" - Refinanzierung aus der Aufbau- und Resilienzfazililtät der EU
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe.de/unterlagen abgerufen werden. Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform. Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Nachsendungen, Bieterfragen, Antwortschreiben u. ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung automatisch unterrichtet.
Durch die Bieter ist die Eignerklärung zur Eignung mit dem Angebot einzureichen (in Vergabeunterlagen enthalten).
Diese enthält folgende Angaben:
- zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren)
- zu Arbeitskräften
- zur Eintragung in ein Berufsregister
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
- zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
- zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Im Falle der Präqualifikation (Bieter und Nachunternehmer) entfällt die v. g. Eigenerklärung. Diese Unternehmen haben jedoch einen entsprechenden Nachweis der Präqualifikation vorzulegen. Akzeptiert wird die Eintragung in das ULV der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt, Sachsen, Brandenburg und Thüringen oder
im AVPQ für die entsprechende Leistung.
Im Angebotsschreiben sind außerdem Angaben über eine bestehende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung sowie die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft vorzunehmen.
Siehe Punkt III.1.1) dieser Bekanntmachung.
Siehe Punkt III.1.1) dieser Bekanntmachung.
1) Geforderte Sicherheiten: - keine
2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: - VOL/B; EVB-IT Überlassungsvertrag Typ A (Langfassung mit Pflege); EVB-IT Dienstvertrag (Kurzfassung); Optional EVB-IT Cloud
3) Rechtsform der Anforderung an Bietergemeinschaften: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtemVertreter.
entfällt
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe.de/unterlagen abgerufen werden. Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform. Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Nachsendungen, Bieterfragen, Antwortschreiben u. ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung automatisch unterrichtet.
Ein Rechtsbehelf (Nachprüfungsantrag) ist nur zulässig, soweit:
1. der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. der Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat;
3. der Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat; und
4. der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nichtabhelfen zu wollen, Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer beantragt hat (siehe insoweit auch § 160 Abs. 3 GWB).
Ein Rechtsbehelf (Nachprüfungsantrag) ist nur zulässig, soweit:
1. der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. der Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat;
3. der Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat; und
4. der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nichtabhelfen zu wollen, Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer beantragt hat (siehe insoweit auch § 160 Abs. 3 GWB).