Data-processing machines (hardware) (оригинал извещения) (Германия - Тендер #41140851) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Regensburg Номер конкурса: 41140851 Дата публикации: 26-04-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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23 E 024 - Abrufrahmenvereinbarung Lieferung vom Beamern
Referenznummer der Bekanntmachung: 23 E 024Los 1: 200 Standardbeamer
Los 2: 150 Ultrakurzdistanzbeamer
200 Standardbeamer
Los-Nr.: 1siehe Ziffer II.1.4)
20 % der in Ziffer II.1.4) genannten Menge können nachgekauft werden.
Es darf nur ein Hauptangebot abgegeben werden. Werden mehrere Hauptangebote abgegeben, so wird der Bieter von der Wertung ausgeschlossen.
150 Ultrakurzdistanzbeamer
Los-Nr.: 2siehe Ziffer II.1.4)
20 % der in Ziffer II.1.4) genannten Mengen können nachgekauft werden.
Es darf nur ein Hauptangebot abgegeben werden. Werden mehrere Hauptangebot abgegeben, so wird der Bieter von der Wertung ausgeschlossen.
Eigenerklärung über Umsätze der letzten drei Geschäftsjahre (Eintrag in die Leistungsbeschreibung Ziffer 23.)
- Eigenerklärung über mindestens drei Referenzen je Los (Eintrag in die Leistungsbeschreibung Ziffer 24.)
- Nachweis der Zertifizierung gem. DIN EN ISO 9001
- Nachweis, dass der Bieter zum Vertrieb der angebotenen Produkte durch den Hersteller autorisiert ist.
Für Bietergemeinschaften gelten die §§ 43 und 47 Abs. 4 VgV.
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder und ein Bevollmächtigter Vertreter (= Ansprechpartner während des gesamten Verfahrens) zu benennen sind und die von allen Mitgliedern rechtsverbindlich zu unterschreiben ist (Formblatt L234).
Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss eine eigene Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124) abgeben.
Es ist unzulässig, als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bieter bzw. als Mitglied mehrerer Bietergemeinschaften ein Angebot abzugeben.
Bietergemeinschaften von Unternehmen, die in potentiellem Wettbewerb miteinander stehen, müssen auf Verlangen eine kartellrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung abgeben.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet Änderungen z. B. bei Zusammensetzung von BG sofort anzuzeigen.
Es darf nur ein Hauptangebot abgegeben werden. Werden mehrere Hauptangebote abgegeben, so wird der Bieter von der Wertung ausgeschlossen.
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Stadt Regensburg