Repair and maintenance services of electrical machinery, apparatus and associated equipment (Германия - Тендер #41140834) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: DB Netz AG (Bukr 16) Номер конкурса: 41140834 Дата публикации: 26-04-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Rahmenvertrag über Support, Lieferung, Wartung & Inspektion von Klimatechnik für stationäre GSM-R-Anlagen
Reference number: 23FEI66102Rahmenvertrag über Support, Lieferung, Wartung & Inspektion von Klimatechnik für stationäre GSM-R-Anlagen
Nord
Lot No: 1Rahmenvertrag über Support, Lieferung, Wartung & Inspektion von
Klimatechnik für stationäre GSM-R-Anlagen Los Nord gem. Standortliste
Los Süd
Lot No: 2Rahmenvertrag über Support, Lieferung, Wartung & Inspektion von
Klimatechnik für stationäre GSM-R-Anlagen Los Süd gem. Standortliste
Eignung 1 - Ausschlusskriterium: Vorlage der ausgefüllten und unterschriebenen Bietereigenerklärung (Formular der Deutschen Bahn AG):
1) Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist und die Eröffnung auch nicht beantragt oder mangels Masse abgelehnt worden ist.
2) Erklärung, dass sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet.
3) Erklärung, ob berufliche Verfehlungen vorliegen, die im Gewerbezentralregister eingetragen sind. Darüber hinaus erklärt er, ob derzeit ein Verfahren anhängig ist, das zu einer solchen Eintragung führen kann.
4) Erklärung, dass das Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet ist und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB oder des jeweiligen Herkunftslandes eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist.
5) Erklärung zur Einhaltung von Sanktionen und Embargos
6) Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umweltsozial oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
7) Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuer und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, oder nach den Rechtsvorschriften des Staates des Auftraggebers erfüllt hat.
8) Erklärung zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention
9) Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt wurde.
10) Erklärung zu §§122-124 GWB
11) Erklärung zu Nicht-Beeinflussung eines Vergabeverfahrens
12) Erklärung zu schweren Verfehlungen
13) Erklärung zu Kenntnis über Verurteilungen/Geldbußen
14) Erklärung zum DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner
15) Erklärung zu Tarifbestimmungen und Mindestlohn
16) Erklärung zu Verpflichtung von Nachunternehmern zur Einhaltung von Tarifbestimmungen
Eignung 2 - Ausschlusskriterium: Auszug aus dem Handelsregister oder des länderspezifischen Pendants, welches nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt der Bekanntmachung ist.
Eignung 3 - Ausschlusskriterium: Abgabe des ausgefüllten und unterzeichneten Dokuments „Lieferantenselbstauskunft“. Der Bewerber hat das Dokument Lieferantenselbstauskunft soweit für ihn zutreffend vollständig auszufüllen und mit den Bewerbungsunterlagen einzureichen.
Eignung 4 - Ausschlusskriterium: Fristgerechtes Einreichen des Teilnahmeantrags.
17) Nachweis/ Erklärung über einen jährlichen Mindestjahresumsatz von 500.000,00 Euro pro Geschäftsjahr in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Bereich Installation/ Wartung/ Service von Klimatechnik/ Klimageräten.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
18) Nachweis über ein Qualitätssicherungssystem (DIN ISO9001-Zertifizierung); Dokumente des Herkunftslandes sind in deutscher Sprache (ggf. mit beglaubigter Übersetzung) beizufügen.
19) Angabe mindestens einer mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Referenz aus den letzten 3 Jahren im Bereich Installation/ Wartung/ Service von Klimatechnik/ Klimageräten.
20) Darstellung der Serviceorganisation für Klimageräte:
Erklärung und Darstellung der Organisationsstruktur zur Einhaltung der geforderten Reaktions- und Entstörzeiten gem. Anlage 1 Leistungsbeschreibung Support von Klimaanlagen GSM-R und Sicherstellung einer Notklimatisierung innerhalb von 24h gem. Anlage 02 Leistungsbeschreibung Funktionsgleicher Ersatz von Klimaanlagen an GSM-R Standorten. Dazu sind die Anzahl der Mitarbeiter im Geschäftsfeld Klimatechnik nach Standorten und jeweils unterteilt nach Service, Montage, Support, und Wartung anzugeben.
21) Erklärung über die Verfügbarkeit eines webbasierten Serviceportals (Webportal) gem. den Anforderungen des zu vergebenden Auftrags.
Geforderte Bürgschaften gemäß den Auftrags-/Vergabeunterlagen
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.