Ladders (Германия - Тендер #41140748) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Leipzig, Hauptamt Номер конкурса: 41140748 Дата публикации: 26-04-2023 Сумма контракта: 19 429 625 (Российский рубль) Цена оригинальная: 329 157 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Rahmenvereinbarung Leitern und Transportgeräte
Reference number: L-10.62-2023-00087Rahmenvereinbarung zur Kostenstellenbelieferung von Leitern und Transportgeräten
Leitern und Tritte
Lot No: 1Stadtgebiet Leipzig
Lieferung von Leitern an ca. 320 Kostenstellen der Stadt Leipzig.Der finanzielle Höchstwert beträgt 230.000,00 € (brutto). Die Rahmenvereinbarung verliert bei Erreichen des finanziellen Höchstwertes, unabhängig der Vertragslaufzeit, Ihre Wirkung ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Transportgeräte
Lot No: 2Stadtgebiet Leipzig
Lieferung von Leitern an ca. 320 Kostenstellen der Stadt Leipzig. Der finanzielle Höchstwert beträgt 222.000,00 € (brutto). Die Rahmenvereinbarung verliert bei Erreichen des finanziellen Höchstwertes, unabhängig der Vertragslaufzeit, Ihre Wirkung ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.evergabe.de/unterlagen/SelectionCriteria/54321-Tender-18630f28bde-66c4a1135c38a753
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.evergabe.de/unterlagen/SelectionCriteria/54321-Tender-18630f28bde-66c4a1135c38a753
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.evergabe.de/unterlagen/SelectionCriteria/54321-Tender-18630f28bde-66c4a1135c38a753
Die Verpflichtungserklärung über Mindestentgelte und die Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen müssen ausgefüllt mit dem Angebot eingereicht werden.
entfällt
entfällt
Wenn ein Unternehmen eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB geltend machen will, dann ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Wenn ein Unternehmen eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB geltend machen will, dann ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).