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Special-purpose road passenger-transport services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #41140691)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Stadt Heidelberg - Amt für Schule und Bildung
Номер конкурса: 41140691
Дата публикации: 26-04-2023
Источник тендера:


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Регистрация
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Stadt Heidelberg - Amt für Schule und Bildung
      Postfach 105520
      Heidelberg
      69045
      Germany
      Telefon: +49 62215823325/4/7
      E-Mail: vergabeabteilung@heidelberg.de
      Fax: +49 6221584623326
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-187a28cefe1-1c756e60d62cacd0
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: www.auftragsboerse.de

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Regional- oder Kommunalbehörde
    5. Haupttätigkeit(en):
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Schülerbeförderungsleistungen ab September 2023

        Referenznummer der Bekanntmachung: 40 1-2023
      2. CPV-Code Hauptteil:
        60130000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Schülerbeförderungsleistungen ab September 2023 (6 Lose)

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        alle Lose
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Marie-Marcks-Schule/ Förderschule

        Los-Nr.: 1
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        60130000
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Heidelberg

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Bei der zu vergebenden Leistung handelt es sich um den Fahrdienst im Rahmen der Schülerbeförderung für im Stadtkreis Heidelberg ansässige Schulen im Bereich der Grundschulförderklassen, des Marie-Bertha-Coppius Schulkindergarten für Sprachbehinderte, der Marie-Marcks-Schule - Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum sowie Schwimmfahrten für die Fröbelschule

        und die Waldparkschule. Dies verteilt auf sechs Lose. Dies wiederum verteilt auf mehrere Touren pro Einrichtung.

        Umfasst sind sämtliche Leistungen zur werktäglichen Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu den Schulen bzw. den Unterrichtsstätten und zur Wohnung bzw. Schule zurück.

        Räumlich erfasst ist das Gebiet der Stadt Heidelberg sowie angrenzende Kommunen innerhalb des für die Einrichtungen geltenden Schulbezirkes.

        Los 1:

        Die Kinder sind an die nachstehende Schule mit Kleinbussen zu befördern:

        Marie-Marcks-Schule/ Förderschule

        Details siehe Tourenübersicht Los 1

      5. Zuschlagskriterien:
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-08-01
        Ende: 2025-07-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Vertragsbeginn ist am 01.08.2023 (Schuljahresbeginn), der erste Fahrdienst erfolgt am 11.09.2023.

        Der Vertrag hat eine feste Laufzeit bis zum 31.07.2025.

        Es besteht eine einseitige Option der Auftraggeberin auf Verlängerung des Vertrages nach dem 31.07.2025. Wird die Option ausgeübt, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr. Die Auftraggeberin kann die Option insgesamt zweimal ausüben, sodass die Laufzeit des Vertrages im Höchstfall vier Jahre (bis 31.07.2027) beträgt.

        Die Option ist spätestens bis zum Ablauf des 31.05.2025 für die erste Verlängerung und bis zum Ablauf des 31.05.2026 für die zweite Verlängerung auszuüben.

      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: jaBeschreibung der Optionen:

        Verlängerungsoption, siehe oben

      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
      14. Bezeichnung des Auftrags:

        Schwimmen Waldparkschule und Fröbelschule

        Los-Nr.: 2
      15. Weitere(r) CPV-Code(s):
        60130000
      16. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Heidelberg

      17. Beschreibung der Beschaffung:

        Bei der zu vergebenden Leistung handelt es sich um den Fahrdienst im Rahmen der Schülerbeförderung für im Stadtkreis Heidelberg ansässige Schulen im Bereich der Grundschulförderklassen, des Marie-Bertha-Coppius Schulkindergarten für Sprachbehinderte, der Marie-Marcks-Schule - Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum sowie Schwimmfahrten für die Fröbelschule

        und die Waldparkschule. Dies verteilt auf sechs Lose. Dies wiederum verteilt auf mehrere Touren pro Einrichtung.

        Los 2:

        Die Kinder der Waldparkschule sind 1 x pro Woche in die Internationale Gesamtschule Heidelberg und die Kinder der Fröbelschule sind 1 x pro Woche zum SRH-Campus Sports e. V. mit Kleinbussen zum Schwimmunterricht zu befördern.

        Details siehe Tourenübersicht Los 2

      18. Zuschlagskriterien:
      19. Geschätzter Wert:

      20. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-08-01
        Ende: 2025-07-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Vertragsbeginn ist am 01.08.2023 (Schuljahresbeginn), der erste Fahrdienst erfolgt am 11.09.2023.

        Der Vertrag hat eine feste Laufzeit bis zum 31.07.2025.

        Es besteht eine einseitige Option der Auftraggeberin auf Verlängerung des Vertrages nach dem 31.07.2025. Wird die Option ausgeübt, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr. Die Auftraggeberin kann die Option insgesamt zweimal ausüben, sodass die Laufzeit des Vertrages im Höchstfall vier Jahre (bis 31.07.2027) beträgt.

        Die Option ist spätestens bis zum Ablauf des 31.05.2025 für die erste Verlängerung und bis zum Ablauf des 31.05.2026 für die zweite Verlängerung auszuüben.

      21. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      22. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      23. Angaben zu Optionen:
        Optionen: jaBeschreibung der Optionen:

        Verlängerungsoption, siehe oben

      24. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      25. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      26. Zusätzliche Angaben:
      27. Bezeichnung des Auftrags:

        Marie-Bertha-Coppius Schulkindergarten - Rhein-Neckar-Kreis Süd

        Los-Nr.: 3
      28. Weitere(r) CPV-Code(s):
        60130000
      29. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Heidelberg, Rhein-Neckar-Kreis Süd

      30. Beschreibung der Beschaffung:

        Bei der zu vergebenden Leistung handelt es sich um den Fahrdienst im Rahmen der Schülerbeförderung für im Stadtkreis Heidelberg ansässige Schulen im Bereich der Grundschulförderklassen, des Marie-Bertha-Coppius Schulkindergarten für Sprachbehinderte, der Marie-Marcks-Schule - Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum sowie Schwimmfahrten für die Fröbelschule

        und die Waldparkschule. Dies verteilt auf sechs Lose. Dies wiederum verteilt auf mehrere Touren pro Einrichtung.

        Umfasst sind sämtliche Leistungen zur werktäglichen Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu den Schulen bzw. den Unterrichtsstätten und zur Wohnung bzw. Schule zurück.

        Räumlich erfasst ist das Gebiet der Stadt Heidelberg sowie angrenzende Kommunen innerhalb des für die Einrichtungen geltenden Schulbezirkes.

        Los 3:

        Die Kinder sind vor Beginn des Kindergartens mit Kleinbussen von ihrer Wohnanschrift zum Marie-Bertha-Coppius Schulkindergarten und nach Ende des Kindergartens zurück zu ihrer Wohnanschrift zu befördern.

        Das Los umfasst die Fahrten für Kinder, die im südlichen Rhein-Neckar-Kreis wohnen (z.B. Neulußheim, Hockenheim, Reilingen, St. Leon-Rot, Wiesloch, Nussloch, Leimen, St. Ilgen).

        Details siehe Tourenübersicht Los 3

      31. Zuschlagskriterien:
      32. Geschätzter Wert:

      33. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-08-01
        Ende: 2025-07-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Vertragsbeginn ist am 01.08.2023 (Schuljahresbeginn), der erste Fahrdienst erfolgt am 11.09.2023.

        Der Vertrag hat eine feste Laufzeit bis zum 31.07.2025.

        Es besteht eine einseitige Option der Auftraggeberin auf Verlängerung des Vertrages nach dem 31.07.2025. Wird die Option ausgeübt, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr. Die Auftraggeberin kann die Option insgesamt zweimal ausüben, sodass die Laufzeit des Vertrages im Höchstfall vier Jahre (bis 31.07.2027) beträgt.

        Die Option ist spätestens bis zum Ablauf des 31.05.2025 für die erste Verlängerung und bis zum Ablauf des 31.05.2026 für die zweite Verlängerung auszuüben.

      34. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      35. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      36. Angaben zu Optionen:
        Optionen: jaBeschreibung der Optionen:

        Verlängerungsoption, siehe oben

      37. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      38. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      39. Zusätzliche Angaben:
      40. Bezeichnung des Auftrags:

        Marie-Bertha-Coppius Schulkindergarten - Rhein-Neckar-Kreis Nord + West

        Los-Nr.: 4
      41. Weitere(r) CPV-Code(s):
        60130000
      42. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Heidlberg, Rhein-Neckar-Kreis Nord + West

      43. Beschreibung der Beschaffung:

        Bei der zu vergebenden Leistung handelt es sich um den Fahrdienst im Rahmen der Schülerbeförderung für im Stadtkreis Heidelberg ansässige Schulen im Bereich der Grundschulförderklassen, des Marie-Bertha-Coppius Schulkindergarten für Sprachbehinderte, der Marie-Marcks-Schule - Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum sowie Schwimmfahrten für die Fröbelschule

        und die Waldparkschule. Dies verteilt auf sechs Lose. Dies wiederum verteilt auf mehrere Touren pro Einrichtung.

        Umfasst sind sämtliche Leistungen zur werktäglichen Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu den Schulen bzw. den Unterrichtsstätten und zur Wohnung bzw. Schule zurück.

        Räumlich erfasst ist das Gebiet der Stadt Heidelberg sowie angrenzende Kommunen innerhalb des für die Einrichtungen geltenden Schulbezirkes.

        Los 4:

        Die Kinder sind vor Beginn des Kindergartens mit Kleinbussen von ihrer Wohnanschrift zum Marie-Bertha-Coppius Schulkindergarten und nach Ende des Kindergartens zurück zu ihrer Wohnanschrift zu befördern.

        Das Los umfasst die Fahrten für Kinder, die im nördlichen und westlichen Rhein-Neckar-Kreis wohnen (z.B. Schwetzingen und Eppelheim).

        Details siehe Tourenübersicht Los 4

      44. Zuschlagskriterien:
      45. Geschätzter Wert:

      46. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-08-01
        Ende: 2025-07-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Vertragsbeginn ist am 01.08.2023 (Schuljahresbeginn), der erste Fahrdienst erfolgt am 11.09.2023.

        Der Vertrag hat eine feste Laufzeit bis zum 31.07.2025.

        Es besteht eine einseitige Option der Auftraggeberin auf Verlängerung des Vertrages nach dem 31.07.2025. Wird die Option ausgeübt, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr. Die Auftraggeberin kann die Option insgesamt zweimal ausüben, sodass die Laufzeit des Vertrages im Höchstfall vier Jahre (bis 31.07.2027) beträgt.

        Die Option ist spätestens bis zum Ablauf des 31.05.2025 für die erste Verlängerung und bis zum Ablauf des 31.05.2026 für die zweite Verlängerung auszuüben.

      47. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      48. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      49. Angaben zu Optionen:
        Optionen: jaBeschreibung der Optionen:

        Verlängerungsoption, siehe oben

      50. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      51. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      52. Zusätzliche Angaben:
      53. Bezeichnung des Auftrags:

        Marie-Bertha-Coppius Schulkindergarten - Heidelberg

        Los-Nr.: 5
      54. Weitere(r) CPV-Code(s):
        60130000
      55. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Heidelberg

      56. Beschreibung der Beschaffung:

        Bei der zu vergebenden Leistung handelt es sich um den Fahrdienst im Rahmen der Schülerbeförderung für im Stadtkreis Heidelberg ansässige Schulen im Bereich der Grundschulförderklassen, des Marie-Bertha-Coppius Schulkindergarten für Sprachbehinderte, der Marie-Marcks-Schule - Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum sowie Schwimmfahrten für die Fröbelschule

        und die Waldparkschule. Dies verteilt auf sechs Lose. Dies wiederum verteilt auf mehrere Touren pro Einrichtung.

        Umfasst sind sämtliche Leistungen zur werktäglichen Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu den Schulen bzw. den Unterrichtsstätten und zur Wohnung bzw. Schule zurück.

        Räumlich erfasst ist das Gebiet der Stadt Heidelberg sowie angrenzende Kommunen innerhalb des für die Einrichtungen geltenden Schulbezirkes.

        Los 5:

        Die Kinder sind vor Beginn des Kindergartens mit Kleinbussen von ihrer Wohnanschrift zum Marie-Bertha-Coppius Schulkindergarten und nach Ende des Kindergartens zurück zu ihrer Wohnanschrift zu befördern.

        Das Los umfasst die Fahrten für Kinder, die im Stadtgebiet Heidelberg wohnen.

        Details siehe Tourenübersicht Los 5

      57. Zuschlagskriterien:
      58. Geschätzter Wert:

      59. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-08-01
        Ende: 2025-07-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Vertragsbeginn ist am 01.08.2023 (Schuljahresbeginn), der erste Fahrdienst erfolgt am 11.09.2023.

        Der Vertrag hat eine feste Laufzeit bis zum 31.07.2025.

        Es besteht eine einseitige Option der Auftraggeberin auf Verlängerung des Vertrages nach dem 31.07.2025. Wird die Option ausgeübt, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr. Die Auftraggeberin kann die Option insgesamt zweimal ausüben, sodass die Laufzeit des Vertrages im Höchstfall vier Jahre (bis 31.07.2027) beträgt.

        Die Option ist spätestens bis zum Ablauf des 31.05.2025 für die erste Verlängerung und bis zum Ablauf des 31.05.2026 für die zweite Verlängerung auszuüben.

      60. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      61. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      62. Angaben zu Optionen:
        Optionen: jaBeschreibung der Optionen:

        Verlängerungsoption, siehe oben

      63. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      64. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      65. Zusätzliche Angaben:
      66. Bezeichnung des Auftrags:

        Grundschulförderklassen Heiligenbergschule und Grundschule Emmertsgrund

        Los-Nr.: 6
      67. Weitere(r) CPV-Code(s):
        60130000
      68. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Heidelberg

      69. Beschreibung der Beschaffung:

        Bei der zu vergebenden Leistung handelt es sich um den Fahrdienst im Rahmen der Schülerbeförderung für im Stadtkreis Heidelberg ansässige Schulen im Bereich der Grundschulförderklassen, des Marie-Bertha-Coppius Schulkindergarten für Sprachbehinderte, der Marie-Marcks-Schule - Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum sowie Schwimmfahrten für die Fröbelschule

        und die Waldparkschule. Dies verteilt auf sechs Lose. Dies wiederum verteilt auf mehrere Touren pro Einrichtung.

        Umfasst sind sämtliche Leistungen zur werktäglichen Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu den Schulen bzw. den Unterrichtsstätten und zur Wohnung bzw. Schule zurück.

        Räumlich erfasst ist das Gebiet der Stadt Heidelberg sowie angrenzende Kommunen innerhalb des für die Einrichtungen geltenden Schulbezirkes.

        Los 6:

        Die Kinder sind mit Kleinbussen von und zu den nachstehenden Schulen zu befördern: Heiligenbergschule und Grundschule Emmertsgrund.

        Die Touren umfassen Fahrten für Kinder, die im Stadtgebiet Heidelberg und Eppelheim wohnen.

        Details siehe Tourenübersicht Los 6

      70. Zuschlagskriterien:
      71. Geschätzter Wert:

      72. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-08-01
        Ende: 2025-07-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Vertragsbeginn ist am 01.08.2023 (Schuljahresbeginn), der erste Fahrdienst erfolgt am 11.09.2023.

        Der Vertrag hat eine feste Laufzeit bis zum 31.07.2025.

        Es besteht eine einseitige Option der Auftraggeberin auf Verlängerung des Vertrages nach dem 31.07.2025. Wird die Option ausgeübt, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr. Die Auftraggeberin kann die Option insgesamt zweimal ausüben, sodass die Laufzeit des Vertrages im Höchstfall vier Jahre (bis 31.07.2027) beträgt.

        Die Option ist spätestens bis zum Ablauf des 31.05.2025 für die erste Verlängerung und bis zum Ablauf des 31.05.2026 für die zweite Verlängerung auszuüben.

      73. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      74. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      75. Angaben zu Optionen:
        Optionen: jaBeschreibung der Optionen:

        Verlängerungsoption, siehe oben

      76. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      77. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      78. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Zum Nachweis der Zuverlässigkeit sind die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit den §§ 122 ff GWB abzugeben.

        Die Stadt Heidelberg behält sich vor, hierzu die folgenden Nachweise noch anzufordern:

        Bescheinigungen der zuständigen Stellen des Mitgliedsstaates des Bieters, aus denen hervorgeht, dass dieser seine Verpflichtung zur Zahlung der Sozialbeiträge (z. B. in Deutschland: Bescheinigung der Krankenkassen) nach den Rechtsvorschriften des Landes in dem er ansässig ist, erfüllt hat (Nachweis 1a).

        Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (Nachweis 1b).

        Erklärung des Finanzamtes über die Entrichtung von Steuern. (Nachweis 2)

        Ergeht die Aufforderung, diese Nachweise noch vorzulegen, so hat der Bieter dem innerhalb von 10 Tagen nach Absendung der Aufforderung zu entsprechen. Die Nachweise dürfen im Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als 2 Monate sein.

        Darüber hinaus ist von den Bietern eine Eigenerklärung in Hinblick auf die EU-Verordnung über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren abzugeben (Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022).

        Dazu ist mit dem beigefügten Formular eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.

        Darüber hinaus behält sich die Auftraggeberin vor, Auskünfte beim Wettbewerbsregister einzuholen.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Zum Nachweis der Zuverlässigkeit sind die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit den §§ 122 ff GWB abzugeben.

        Die Stadt Heidelberg behält sich vor, hierzu die folgenden Nachweise noch anzufordern:

        Bescheinigungen der zuständigen Stellen des Mitgliedsstaates des Bieters, aus denen hervorgeht, dass dieser seine Verpflichtung zur Zahlung der Sozialbeiträge (z. B. in Deutschland: Bescheinigung der Krankenkassen) nach den Rechtsvorschriften des Landes in dem er ansässig ist, erfüllt hat (Nachweis 1a).

        Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (Nachweis 1b).

        Erklärung des Finanzamtes über die Entrichtung von Steuern. (Nachweis 2)

        Ergeht die Aufforderung, diese Nachweise noch vorzulegen, so hat der Bieter dem innerhalb von 10 Tagen nach Absendung der Aufforderung zu entsprechen. Die Nachweise dürfen im Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als 2 Monate sein.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Bieter oder die für die Fahrdienstleitung verantwortlichen Personen müssen Erfahrung in der Schülerbeförderung haben. Daher muss mit dem Angebot eine Aufstellung der wesentlichen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen (Referenzliste), jeweils mit Angabe des Rechnungswerts, des Ausführungszeitraums sowie der Auftraggeber und Ansprechpartner vorlegt werden

        (Nachweis 3).

        Die Vergabestelle behält sich vor Bescheinigungen der in der Referenzliste aufgeführten Auftraggeber anzufordern.

        Eine unterzeichnete Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen auf Straße und Schiene nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz ist mit dem Angebot vorzulegen (Nachweis 4).

        Im Falle der Auftragserteilung, spätestens 2 Wochen vor Beginn der Auftragsausführung sind die folgenden Nachweise zu den Fahrern vorzulegen:

        - Aufstellung mit Namen und Anschrift der einzusetzenden Fahrer und Fahrerinnen übergeben (Nachweis 5a),

        - für alle Fahrer/-innen ein erweitertes Führungszeugnis (§ 30 a Bundeszentralregistergesetz) (Nachweis 5b), das nicht älter als 3 Monate sein darf,

        - gültige Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für die zum Einsatz vorgesehenen Fahrzeuge (Nachweis 5c),

        - soweit Fahrerinnen und Fahrer nicht im Besitz eines Personenbeförderungsscheines sind, ist nachzuweisen, dass sie sich der gesundheitlichen Untersuchung G 25 der Berufsgenossenschaft (Vorsorgeuntersuchungen Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten) Regelmäßig unterziehen (Nachweis 5d),

        - die eingesetzten Fahrer haben den Inhalt des "Merkblattes für die Schulung von Fahrzeugführern" (Anlage C der Ausschreibungsunterlagen) jederzeit zu beachten. Sie sind deshalb anhand dieses Merkblattes eingehend in ihre Tätigkeit einzuweisen. Dies sowie die Aushändigung einer Ablichtung des Merkblatts an den Fahrer ist für jeden Fahrer durch die Vorlage eines von dem Fahrer unterschriebenen Nachweises (Anlage D der Ausschreibungsunterlagen) zu belegen (Nachweis 5 e).

        - Nachweis, dass das eingesetzte Fahrpersonal in den vergangenen 12 Monaten einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert hat (Nachweis 11). Dieser ist alle zwei Jahre aufzufrischen.

        Mit dem Angebot ist eine Aufstellung der für den Einsatz vorgesehenen Fahrzeuge mit Angaben über deren Alter sowie technische Ausstattung vorzulegen (Nachweis 6a). Soweit der Bieter die Anschaffung von Neufahrzeugen für die Auftragsausführung beabsichtigt, genügt die Nennung des Fahrzeugtyps und der

        vorgesehenen Ausstattung.

        Spätestens auf Anforderung nach der Angebotseröffnung ist zudem für jedes Fahrzeug nachzuweisen, dass der Bieter im Zuschlagsfalle im Zeitpunkt des Leistungsbeginns die rechtliche Verfügungsmacht über die Fahrzeuge

        haben wird und diese ohne jede Hinderung einsatzbereit sein werden (Nachweis 6b).

        Im Falle der Auftragserteilung ist spätestens 2 Wochen vor Beginn für jedes Fahrzeug vorzulegen:

        - eine Bestätigung der zuständigen Überwachungsbehörde, dass der jährliche Untersuchungsbericht (HU) des TÜV oder einer vergleichbaren Einrichtung für die eingesetzten Fahrzeuge dort regelmäßig vorgelegt wird (Nachweis 7),

        - Nachweis der KFZ-Haftpflichtversicherung; Mindestsumme für jede Haftpflichtversicherung 50 Mio. EUR für Sach- und Personenschäden sowie Vermögensschäden, 7,5 Mio. EUR Einzelpersonendeckung (Nachweis 8).

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        Bei der Durchführung des Auftrags muss auch bei kurzfristig auftretenden besonderen Vorkommnissen und Störungen (z. B. Ausfall von Fahrer oder Fahrzeug, außergewöhnliche Ereignisse, Umleitungen, Zwischenfällen

        mit Fahrgästen) eine sichere und ordnungsgemäße Beförderung gewährleistet Sein. Eine Beschreibung der organisatorischen Maßnahmen des Bieters zur Bewältigung derartiger Vorkommnisse einschließlich einer entsprechenden Verfahrensanweisung an die Fahrerinnen und Fahrer ist mit dem Angebot als Nachweis 9 vorzulegen.

        Um eine mögliche Preisanpassung berechnen zu können, wird die Vergabestelle den Bestbieter auffordern, den prozentualen Anteil der Treibstoffkosten am kalkulierten Besetztkilometersatz anzugeben (Nachweis 10).

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-05-24
      Ortszeit: 11:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-07-28
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-05-24
      Ortszeit: 11:00
      Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

      entfällt

  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Aufträge werden elektronisch erteiltDie elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiertDie Zahlung erfolgt elektronisch
    3. Zusätzliche Angaben

      entfällt

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
        Durlacher Allee 100
        Karlsruhe
        76137
        Germany
        Kontaktstelle(n): 76137
        Telefon: +49 7219264049
        E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
        Fax: +49 7219263985
        Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        § 160 Absatz 3 GWB

        Der Antrag ist unzulässig, soweit:

        1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

        2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,

        3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        § 160 Absatz 3 GWB

        Der Antrag ist unzulässig, soweit:

        1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

        2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,

        3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.

        Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
        Durlacher Allee 100
        Karlsruhe
        76137
        Germany
        Kontaktstelle(n): 76137
    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-04-21

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