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Fire extinguishers (оригинал извещения) (Германия - Тендер #41140560)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Номер конкурса: 41140560
Дата публикации: 26-04-2023
Сумма контракта: 130 203 347 (Российский рубль) Цена оригинальная: 2 205 773 (Евро)
Источник тендера:


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Регистрация
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
      Fontainengraben 200
      Bonn
      53123
      Germany
      Telefon: +49 228-5504-4757
      E-Mail: BAIUDBwDLII4EinkaufLiegenschaftsmaterial@bundeswehr.org
      Fax: +49 228-5504-5767
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=513616
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: http://www.evergabe-online.de

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
    5. Haupttätigkeit(en):
      Verteidigung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        1/BIUD/W0245 - Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Feuerlöschern

        Referenznummer der Bekanntmachung: 6002469623-BAIUDBw DL II 4.1
      2. CPV-Code Hauptteil:
        35111300
      3. Art des Auftrags:
        Lieferauftrag
      4. Kurze Beschreibung:

        Rahmenvereinbarung über die Lieferung von tragbaren und fahrbaren Feuerlöschern

      5. Geschätzter Gesamtwert:
        Wert ohne MwSt.: 2 205 773.00 EUR
      6. Angaben zu den Losen:
        alle Lose
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Los 1: Tragbare Feuerlöscher

        Los-Nr.: 1
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        35111300
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Rahmenvereinbarung über die Lieferung von tragbaren Feuerlöschern

      5. Zuschlagskriterien:
      6. Geschätzter Wert:
        Wert ohne MwSt.: 1 888 966.39 EUR
      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-07-03
        Ende: 2027-05-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
      14. Bezeichnung des Auftrags:

        Los 2: Fahrbare Feuerlöscher

        Los-Nr.: 2
      15. Weitere(r) CPV-Code(s):
        35111300
      16. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften

      17. Beschreibung der Beschaffung:

        Rahmenvereinbarung über die Lieferung von fahrbaren Feuerlöschern

      18. Zuschlagskriterien:
      19. Geschätzter Wert:
        Wert ohne MwSt.: 316 806.72 EUR
      20. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-07-03
        Ende: 2027-05-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      21. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      22. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      23. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      24. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      25. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      26. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und

        Zuverlässigkeit werden folgende Nachweise gefordert:

        - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und

        fakultativer Ausschlussgründe (BAAINBw B-V 034/05.2022)

        - Aktueller Berufs- oder Handelsregisterauszug in Kopie (nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab Angebotsfrist)

        - Ggf. Erklärung zur Gründung einer Bietergemeinschaft

        - Ggf. Erklärung wegen bevorzugter Berücksichtigung

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        - Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren.

        Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz im letzten Geschäftsjahr bezogen auf den Leistungsgegenstand von

        Los 1: 550.000 EUR

        Los 2: 100.000 EUR

        Werden Gebote auf mehrere Lose abgegeben, werden zur Prüfung der Erfüllung der Mindestvoraussetzung die einschlägigen Mindestjahresumsätze addiert.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        - Eigenerklärung Referenzen:

        Darstellung von drei mit dem Auftragsgegenstand nach Art und Umfang

        vergleichbaren Aufträgen der letzten drei Jahre unter Angabe des Gesamtauftragswertes sowie des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten eines dortigen Ansprechpartners. Leistungen sind im technischen oder organisatorischen Sinne vergleichbar, wenn sie einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und vom Umfang her Aufschluss darüber geben, dass die vertraglich geschuldete Leistung problemlos erbracht werden kann. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leis-tungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.

        - Eigenerklärung RUS Sanktionen

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
      Rahmenvereinbarung mit mehreren WirtschaftsteilnehmernGeplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 2
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-05-22
      Ortszeit: 08:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-07-31
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-05-22
      Ortszeit: 08:01
      Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

      entfällt

  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Aufträge werden elektronisch erteiltDie elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiertDie Zahlung erfolgt elektronisch
    3. Zusätzliche Angaben

      entfällt

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
        Villemomblerstraße 76
        Bonn
        53123
        Germany
        Kontaktstelle(n): 53123
        Telefon: +49 2289499-0
        E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
        Fax: +49 2289499-163
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        § 160 GWB Einleitung, Antrag

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

        § 134 GWB Informations- und Wartepflicht

        https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html

        § 135 Unwirksamkeit

        https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        § 160 GWB Einleitung, Antrag

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

        § 134 GWB Informations- und Wartepflicht

        https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html

        § 135 Unwirksamkeit

        https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html

        Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
        Villemomblerstraße 76
        Bonn
        53123
        Germany
        Kontaktstelle(n): 53123
        Telefon: +49 2289499-0
        E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
        Fax: +49 2289499-163
    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-04-21

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