IT software package (Германия - Тендер #41140337) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Номер конкурса: 41140337 Дата публикации: 26-04-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Germany-Mainz: IT software package
2023/S 082-249304
Modification notice
Modification of a contract/concession during its term
Section I: Contracting authority/entity
Section II: Object
Privileged Access Management (PAM)
Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Langenbeckstraße 1 55131 Mainz
Die etwa 1.500 informationstechnischen Systeme der Universitätsmedizin Mainz werden von zahlreichen Personen in unterschiedlichen Funktionalitäten betrieben, abgesichert, gewartet und weiterentwickelt. Für die Systeme wurde im Rahmen der Förderung über das KHZG ein Privileged Access Management-System (PAM) auf einer Hardware-Appliance On-Premises beschafft, um die Fernwartungs- und Administratorenzugänge dieser Personen abzusichern. Das System wird im Rechenzentrum der UM gehostet werden.
Die UM rechnet damit, in den kommenden fünf Jahren 250 bis 400 Subsysteme anbinden zu können. Es handelt sich um ein clientless PAM, das keine Clients auf PCs oder Servern erfordert.
Gegenstand dieser Ausschreibung waren folgende Leistungen:
- Hardware-Appliance
- Lizenzen für die Anbindung von 400 Zielsystemen
- Verfügbarkeit von Support für fünf Jahre ab Inbetriebnahme sowie bereits während Inbetriebnahme des Systems
- Individualisiertes Betriebshandbuch
- Support und Wartung für fünf Jahre
- Vier Anwenderschulungen
Section IV: Procedure
Section V: Award of contract/concession
Privileged Access Management (PAM)
Section VI: Complementary information
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y8L60N7
Verfahrensrügen sind an die Vergabestelle über die Vergabeplattform DTVP zu richten und als solche ausdrücklich zu bezeichnen. Verfahrensrügen erfolgen ausschließlich in Textform gem. § 126b BGB.
Soweit ein Nachprüfungsantrag auf eine Verfahrensrüge gestützt wird, ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Auf die übrigen Voraussetzungen der Rügeobliegenheit wird verwiesen.
Section VII: Modifications to the contract/concession
Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Langenbeckstraße 1 55131 Mainz
Die etwa 1.500 informationstechnischen Systeme der Universitätsmedizin Mainz werden von zahlreichen Personen in unterschiedlichen Funktionalitäten betrieben, abgesichert, gewartet und weiterentwickelt. Für die Systeme wurde im Rahmen der Förderung über das KHZG ein Privileged Access Management-System (PAM) auf einer Hardware-Appliance On-Premises beschafft, um die Fernwartungs- und Administratorenzugänge dieser Personen abzusichern. Das System wird im Rechenzentrum der UM gehostet werden.
Die UM rechnet damit, in den kommenden fünf Jahren 250 bis 400 Subsysteme anbinden zu können. Es handelt sich um ein clientless PAM, das keine Clients auf PCs oder Servern erfordert.
Gegenstand dieser Ausschreibung waren folgende Leistungen:
- Hardware-Appliance
- Lizenzen für die Anbindung von 400 Zielsystemen
- Verfügbarkeit von Support für fünf Jahre ab Inbetriebnahme sowie bereits während Inbetriebnahme des Systems
- Individualisiertes Betriebshandbuch
- Support und Wartung für fünf Jahre
- Vier Anwenderschulungen
Für den o.g. Auftrag (s. Auftragsgegenstand) benötigt die Auftraggeberin eine weitere PAM-Hardware-Applikation inklusive Support und Lizenzen:
- Fudo PAM Hardware Appliance F1002
- Fudo PAM - Hardware Support Standard F100 für fünf Jahre
- Fudo PAM Software License for cluster nodes
- Fudo PAM Software License Support in HA - Standard für fünf Jahre
Auf Seiten der Auftraggeberin haben sich zwischenzeitlich technische Voraussetzungen derart geändert, dass für die Nutzung der im ursprünglichen Vergabeverfahren beschafften Leistungen die Verwendung einer zusätzlichen Hardware-Applikation erforderlich geworden ist. Ohne die zusätzlichen Leistungen kann der ursprüngliche Auftrag nicht vollendet werden.
Es liegen sowohl technische als auch wirtschaftliche Gründe vor, aufgrund derer ein Wechsel des Auftragnehmers nicht erfolgen kann. Der ursprüngliche Auftragnehmer kann in Betracht kommende Drittleistungen - in Form von herstellerfremder Hardware - aus Haftungsgründen nicht anbieten. Ein Anbieterwechsel wäre daher nur möglich, wenn der Auftrag insgesamt neu ausgeschrieben wird. Die Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens und die Auftragsdurchführung eines Drittunternehmens würde jedoch zu einem erheblichen Zeitverlust auf Seiten der Auftraggeberin führen. Zudem stehen die Mehrkosten, die durch die Vorbereitung und Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens und die Beauftragung eines Drittunternehmens für die zusätzlichen Leistungen verursacht würden, in keinem vernünftigen Verhältnis zum Wert der Zusatzleistung und sind als beträchtlich anzusehen. Darüber hinaus kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Einbeziehung eines Dritten die Fehleranfälligkeit und das Risiko von Fehlfunktionen des Systems erhöht, da neben zusätzlichem Abstimmungsaufwand auch zusätzliche technische Schnittstellen erforderlich werden. Die Behebung etwaiger technischer Störungen hätte wiederum einen Zeitverlust zur Folge.
Die vorstehenden Aspekte führen dazu, dass ein Auftragnehmerwechsel für die Beschaffung der Zusatzleistung aus zeitlichen, technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht sachgerecht ist.