Building construction work (Германия - Тендер #41140315) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landkreis Celle Номер конкурса: 41140315 Дата публикации: 26-04-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Sanierung Altstädter Schule-Malerarbeiten innen
Reference number: 023-006-136Malerarbeiten:
Aufbringen eines Anstrichs auf vollflächig hergestellten Feinputzes.
Produktvorgaben durch Denkmalpflege.
Umsetzung eines von Restauratoren aufgestellten Farbkonzepts
? Anstrich Wände ca. 8.100 qm
? Anstrich Decke: ca. 1900 qm
Lackierarbeiten:
? Lackierung Fussleisten, bauzeitlich, ca. 1400 lfdm
? Lackierung Fensterbänke, bauzeitlich, ca. 65 lfdm
? Kasteninnenfenster, bauzeitlich ca. 21 stk
? Türzargen + Türblätter, bauzeitlich, ca. 36 stk
Malerarbeiten:
Aufbringen eines Anstrichs auf vollflächig hergestellten Feinputzes.
Produktvorgaben durch Denkmalpflege.
Umsetzung eines von Restauratoren aufgestellten Farbkonzepts
? Anstrich Wände ca. 8.100 qm
? Anstrich Decke: ca. 1900 qm
Lackierarbeiten:
? Lackierung Fussleisten, bauzeitlich, ca. 1400 lfdm
? Lackierung Fensterbänke, bauzeitlich, ca. 65 lfdm
? Kasteninnenfenster, bauzeitlich ca. 21 stk
? Türzargen + Türblätter, bauzeitlich, ca. 36 stk
Die Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist in §160 Abs.3 GWB wie folgt geregelt: Der Antrag
ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist
von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen,
vergangen sind. Die Frist zur Angebotsabgabe, bis zu der gerügt werden muss, endet gem. ZifferIV2.2.Eine
spätere Geltendmachung ist ausgeschlossen.
Die Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist in §160 Abs.3 GWB wie folgt geregelt: Der Antrag
ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist
von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen,
vergangen sind. Die Frist zur Angebotsabgabe, bis zu der gerügt werden muss, endet gem. ZifferIV2.2.Eine
spätere Geltendmachung ist ausgeschlossen.
Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung