Engineering design services (Германия - Тендер #41140069) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Gemeinde Schmelz, vtr. durch KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH Номер конкурса: 41140069 Дата публикации: 26-04-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Fachplanungsleistungen für Neubau einer Kindertagesstätte in Schmelz (Saarland)
Ausschreibung von Fachplanungsleistungen in den Leistungsbildern Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung sowie Bauphysik für den Neubau einer Kindertageseinrichtung in der Gemeinde Schmelz (SL)
Gemeinde Schmelz - Landkreis Saarlouis - Saarland
Planungsleistungen im Leistungsbild Tragwerksplanung in Anlehnung an § 51 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 14 Nummer 14.1 HOAI 2021, Leistungsphasen 1 – 6
Die Laufzeit des Vertrages kann noch nicht verbindlich angegeben werden. Die konkreten Termine für die Bauausführung können noch nicht verbindlich festgelegt werden und damit auch nicht die zeitliche Komponente für die Laufzeit des Vertrages über die freiberuflichen Leistungen.
Gemeinde Schmelz - Landkreis Saarlouis - Saarland
Fachplanungsleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung – Elektro in Anlehnung an § 55 i. V. m. Anlage 15 Nummer 15.1 HOAI 2021, Leistungsphasen 1 – 9, für die KG 440 – 460 (Anlagengruppen § 53 Abs. 2, Nr. 4 bis 6 HOAI 2021)
Die Laufzeit des Vertrages kann noch nicht verbindlich angegeben werden. Die konkreten Termine für die Bauausführung können noch nicht verbindlich festgelegt werden und damit auch nicht die zeitliche Komponente für die Laufzeit des Vertrages über die freiberuflichen Leistungen.
Gemeinde Schmelz - Landkreis Saarlouis - Saarland
Fachplanungsleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung – Heizung, Lüftung und Sanitär in Anlehnung an § 55 i. V. m. Anlage 15 HOAI 2021, Leistungsphasen 1 – 9, für die KG 410 – 430 und 470 (Anlagengruppen 1 bis 3 und 7 im Sinne von § 53 HOAI 2021)
Die Laufzeit des Vertrages kann noch nicht verbindlich angegeben werden. Die konkreten Termine für die Bauausführung können noch nicht verbindlich festgelegt werden und damit auch nicht die zeitliche Komponente für die Laufzeit des Vertrages über die freiberuflichen Leistungen.
Gemeinde Schmelz - Landkreis Saarlouis - Saarland
Beratungsleistungen im Leistungsbild Bauphysik - Wärmeschutz und Energiebilanzierung in Anlehnung an Ziffer 1.2.2. Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 HOAI 2021, Leistungsphasen 1 – 7
Die Laufzeit des Vertrages kann noch nicht verbindlich angegeben werden. Die konkreten Termine für die Bauausführung können noch nicht verbindlich festgelegt werden und damit auch nicht die zeitliche Komponente für die Laufzeit des Vertrages über die freiberuflichen Leistungen.
Tragwerksplanung
Technische Ausrüstung (Elektro)
Technische Ausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär)
Bauphysik (Wärmeschutznachweis)
Die Laufzeit des Vertrages kann noch nicht verbindlich angegeben werden. Die konkreten Termine für die Bauausführung können noch nicht verbindlich festgelegt werden und damit auch nicht die zeitliche Komponente für die Laufzeit des Vertrages über die freiberuflichen Leistungen.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).