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Engineering services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #41139957)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: DB Netz AG (Bukr 16)
Номер конкурса: 41139957
Дата публикации: 26-04-2023
Источник тендера:


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Регистрация
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      DB Netz AG (Bukr 16)
      Adam-Riese-Straße 11-13
      Frankfurt Main
      60327
      Germany
      Telefon: +49 7219385045
      E-Mail: Cindy.Ci.Fischer@deutschebahn.com
      Fax: +49 69260913071
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/0174bc27-99e4-4afb-8f50-5b822451bf8f
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt FEI-SW - Beschaffung Infrastruktur Region Südwest
      Poststraße 3
      Karlsruhe
      76137
      Germany
      Kontaktstelle(n): 76137
      Telefon: +49 7219385045
      E-Mail: Cindy.Ci.Fischer@deutschebahn.com
      Fax: +49 69260913071
      Internet-Adresse(n):
      Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
      elektronisch via: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/0174bc27-99e4-4afb-8f50-5b822451bf8f

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
    5. Haupttätigkeit(en):
      Eisenbahndienste
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Projektsteuerungsleistungen für 21 Bahnübergänge im Zuge von ESTW Str 4550

        Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI66152
      2. CPV-Code Hauptteil:
        71300000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Projektsteuerungsleistungen für 21 Bahnübergänge im Zuge von ESTW Str 4550

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        71300000
      3. Erfüllungsort:
      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Projektsteuerungsleistungen für 21 Bahnübergänge im Zuge von ESTW Str 4550 - Stufe 1 (Projektvorbereitung, Grundlagenermittlung/Vorplanung) und Stufe 2 (Planung, Entwurfs-/Genehmigungsplanung)

      5. Zuschlagskriterien:
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-08-21
        Ende: 2025-12-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        -Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.

        -Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.

        -Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften.

        Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:

        Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.

        Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.

        Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.

        Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        -Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).

        Form der geforderten Erklärungen

        Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.

        Auflistung nach o.g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Vorstehende Erklärungen können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.

        Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3 .

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        -Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.

        Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:

        Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.

        Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.

        Vorstehende Erklärungen können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.

        Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3

        Zusätzlich geforderte Nachweise/Mindestanforderung an das eingesetzte Personal:

        - Studium Bauingenieur oder vergleichbar mit anschließender Berufserfahrung bei Projekten der DB Netz AG, RB Südwest (mind. 5 Jahre). Die Berufserfahrung ist durch Auflistung von entsprechenden Projekten darzulegen.

        - Der AN muss die Betreuung von Projekten mit DB Station&Service Anteil nachweisen können.

        - Der AN muss die Betreuung von BÜ-Projekten nachweisen können.

        - Der AN muss die Betreuung von mindestens 3 Projekten mit GWU > 50 Mio. nachweisen können.

        - Fundierte Kenntnisse und mehrjährige Erfahrung in MS-Project sind nachzuweisen.

        - Erklärung über mehrjährige Erfahrung iTwo.

        - Projektmanagement Zertifikation (IPMA oder PMP).

        Bitte nutzen Sie zum Nachweis der Fachreferenzen die dem Teilnahmeantrag beigefügte Anlage "Angaben zur Fachreferenz".

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
      5. Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
      6. Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
      7. Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-05-22
      Ortszeit: 13:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-08-18
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Aufträge werden elektronisch erteiltDie elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiertDie Zahlung erfolgt elektronisch
    3. Zusätzliche Angaben

      Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

      Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

      Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )

      oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.

      -Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention

      -Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.

      -Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens

      a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,

      b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder

      c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat

      -Erklärung, dass im Zeitraum der letzten fünf Jahre keine rechts- oder bestandskräftig festgestellten Verstöße im Sinne von GWB § 123 Abs. 1 und 4, Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) § 21, Aufenthaltsgesetz § 98c, Mindestlohngesetz (MiLoG) § 19 und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz § 21 vorliegen.

      -Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe bzw. und darüber hinaus auch in den vergangenen zehn Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen).

      Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.

      -Erklärung für Bieter als Einzelpersonen: Bieter als Einzelpersonen versichern, dass sie

      1. Selbständige im Sinne des Sozialgesetzbuchs (SGB) VI sind.

      2. a) im Sinne des § 2 Nr. 9 lit. b SGB VI auf Dauer und im Wesentlichen nicht nur für einen Auftraggeber tätig sind und im Auftragsfall weniger als fünf Sechstel ihrer gesamten Einkünfte allein aus Aufträgen mit dem Auftraggeber oder mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen stammen,

      b) im Auftragsfall neben dem Auftraggeber dieses Vertrages bzw. mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen weitere Auftraggeber haben und

      c) für die weiteren Auftraggeber gemäß b) nicht nur unwesentliche Tätigkeiten als Selbständiger ausüben.

      3. über die gesamte Laufzeit dieses Vertrages Informationen zum Nachweis dieser Zusicherungen vorhalten und diese dem Auftraggeber auf dessen Anforderung unverzüglich zukommen lassen und bei jeder nicht nur unwesentlichen Änderung eines die Zusicherungen betreffenden Umstandes den Auftraggeber unverzüglich in Textform informieren.

      4) Stellt sich nach Abschluss des Vertrages heraus, dass sie entgegen der von ihnen abgegebenen Erklärung nicht als Selbständiger im Sinne des SGB VI gelten oder dass sie unzutreffende Zusicherungen gemäß Ziffer 2 abgegeben haben bzw. dass sie ihrer Nachweispflicht gem. Ziffer 3 nicht nachgekommen sind, ist der Auftraggeber zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt.

      Zudem ist der Auftraggeber in den Fällen der Ziffer 4 berechtigt, von ihm eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % vom Gesamtauftragswert zu fordern; darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf eine Aufwendungsersatzforderung wegen Verletzung der Nachweispflicht angerechnet.

      Form der geforderten Erklärungen/Nachweise

      Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.

      Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.

      Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer des Bundes
        Villemomblerstr. 76
        Bonn
        53123
        Germany
        Kontaktstelle(n): 53123
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-04-21

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