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Architectural, construction, engineering and inspection services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #41139945)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Stadt Winsen (Luhe)
Номер конкурса: 41139945
Дата публикации: 26-04-2023
Источник тендера:


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Регистрация
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Stadt Winsen (Luhe)
      Schlossplatz 1
      Winsen (Luhe)
      21423
      Germany
      Telefon: +49 4035528086
      E-Mail: sekretariat.schellenberg@heuking.de
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YUR6SJF/documents
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YUR6SJF

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Regional- oder Kommunalbehörde
    5. Haupttätigkeit(en):
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Ausschreibung von Planungsleistungen für die Erschließung & Gebietsentwässerung

        Referenznummer der Bekanntmachung: 20548-23
      2. CPV-Code Hauptteil:
        71000000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Die Stadt Winsen (Luhe) beabsichtigt die Errichtung einer Grundschule mit Zweifeldsporthalle, ein Sportplatz mit 400 m Tartanbahn und einem angrenzendem Wohngebiet auf dem Grundstück Stöckte Nr. 8 im Winsener Stadtteil Stöckte und schreibt hierfür die erforderlichen Planungsleistungen aus.

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        45111291, 45111240
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        21423 Winsen (Luhe) Hoopter Straße K 1

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Die zu beauftragenden Erschließungsplanungsleistungen werden für das folgende Projekt benötigt: Die Stadt Winsen (Luhe) plant die Realisierung einer Grundschule mit Zweifeldsporthalle, ein Sportplatz mit 400 m Tartanbahnmit und einem angrenzendem Wohnbaugebiet im Winsener Ortsteil Stöckte (Anbindung an die Hoopter Straße K 1).

        Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Stöckte Nr. 8 "Grundschule und Wohnen" umfasst eine Größe von rund 13,4 Hektar, wobei das südliche Flurstück mit der Flurstücksnummer 44 (ca. 4,4 Hektar) als landwirtschaftliche Fläche festgesetzt wird und damit nicht baulich entwickelt werden soll. Bei der baulich zu entwickelnden Fläche handelt es sich demzufolge um rund 9 Hektar. In dem Gebiet sollen eine dreizügige Grundschule mit Zweifeldsporthalle, ein Sportplatz mit 400 m Tartanbahn sowie ca. 60 Wohneinheiten realisiert werden.

        Weitere Informationen sind der Leistungsbeschreibung sowie den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

      5. Zuschlagskriterien:
        Qualitätskriterium - Name: Die Bewertung der Angebote erfolgt anhand eines Projektdurchführungskonzeptes; zur Wertung der Qualität hat der Bieter ein Konzept vorzulegen. Für die Wertung des Konzepts und des Preises siehe zusätzliche Angaben in VI.3) / Gewichtung: 50
        Preis - Gewichtung: 50
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-08-01
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Der zu vergebende Auftrag betrifft die jeweiligen Leistungsphasen eins bis neun, die sich näher aus dem Preisblatt ergeben.

        Zunächst werden nur die Leistungsphasen eins bis vier beauftragt (Stufenauftrag). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf den Abruf weiterer Leistungen besteht nicht.

        Die Auftragsdurchführung beginnt voraussichtlich zum 1. August 2023 und endet spätestens mit Abschluss der Leistungsphase neun.

      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
        Geplante Mindestzahl: 3
        Höchstzahl: 5
        Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

        Sollten nach den unten genannten Kriterien mehr als fünf Bewerber über geeignete Referenzen verfügen, erhält jeder geeignete Bewerber für die Gesamtheit der von ihm angegebenen Referenzprojekte Punkte.

        Lässt der angegebene Referenzpool aus Sicht der Auftraggeberin erkennen, dass der Bewerber erfolgreich Referenzprojekte vergleichbarer Komplexität durchgeführt hat, erhält er die Bewertung "Gut" (5 Punkte).

        Lässt der angegebene Referenzpool aus Sicht der Auftraggeberin erkennen, dass der Bewerber erfolgreich Referenzprojekte vergleichbarer Komplexität und für Öffentliche Auftraggeber oder vergleichbare Institutionen durchgeführt hat, erhält er die Bewertung "Sehr gut" (7 Punkte).

        Lässt der angegebene Referenzpool aus Sicht der Auftraggeberin erkennen, dass der Bewerber erfolgreich Referenzprojekte größerer Komplexität und für Öffentliche Auftraggeber oder vergleichbare Institutionen durchgeführt hat, erhält er die Bewertung "Hervorragend" (10 Punkte).

        Die fünf geeigneten Bewerber mit den meisten Punkten verbleiben im Wettbewerb. Die Auftraggeberin behält sich vor, nur die drei am besten geeigneten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern.

        Im Rahmen der Auswahlentscheidung wird die Auftraggeberin insbesondere die von dem Bewerber vorgelegten Referenzen mit vergleichbaren Leistungen, speziell im Hinblick auf Planungsleistungen im Zusammenhang mit der Erschließung und Gebietsentwässerung in Bezug auf Grundschulen und Wohngebiete samt aller hiermit in Zusammenhang stehenden Leistungselemente berücksichtigen.

      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: jaBeschreibung der Optionen:

        Der zu vergebende Auftrag betrifft die jeweiligen Leistungsphasen eins bis neun, die sich näher aus dem Preisblatt ergeben. Zunächst werden nur die Leistungsphasen eins bis vier beauftragt (Stufenauftrag).

        Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen. Die besonderen und zusätzlichen Leistungen werden nur nach ausdrücklichem Abruf der Auftraggeberin beauftragt.

        Der Auftragnehmer hat daher keinen Anspruch auf die Beauftragung besonderer oder zusätzlicher Leistungen.

      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:

        Zuschlagswertungssystem für die Angebotsphase:

        I. Preis und Leistung werden nach der Formel "Leistung-durch-Preis" (L/P=Z) gewertet. Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige, welches den größten Quotienten "Z" aufweist.

        II. Zuschlagskriterium Preis: Die Berechnung des Wertungspreises ergibt sich aus dem Angebotsformular samt Preisblatt.

        III. Zuschlagskriterium Leistung: Die Leistung wird auf der Basis eines Projektdurchführungskonzeptes bewertet. Das von den Bietern vorzulegende Konzept wird nach den folgenden Unterkriterien bewertet: (1) Besondere Anforderungen an das Projekt, (2) Organisationskonzept und (3) Kosten- und Terminkontrolle.

        Für jedes Unterkriterium kann ein Bieter jeweils maximal 10 Punkte erreichen. Die höchstmögliche Wertungspunktzahl sind daher insgesamt 30 Punkte. Hierzu im Einzelnen wie folgt:

        (1) Besondere Anforderungen an das Projekt

        Ziel der konzeptionellen Darstellung ist es, dass der Bieter dargelegt, welche besonderen Anforderungen er zur Lösung der Planungsaufgaben erkannt hat und wie er mit den besonderen Erfordernissen des Projekts umzugehen gedenkt. Für die Auftraggeberin ist die Herangehensweise an das Projekt und dessen Durchführung (zügige Realisierung der Planungsaufgaben, Ablauf des Planungsprozesses, Umgang mit gegebenenfalls auftretenden Schnittstellenproblemen) relevant.

        Dargestellt werden soll, wie der Bieter die innere Erschließung sowie die in der Leistungsbeschreibung näher dargelegte verkehrliche Erschließung planen und konzeptionell umsetzen möchte.

        Relevant ist hier, dass das Konzept eine sinnvolle Struktur aufweist und die besonderen Planungsanforderungen hervorhebt. Dies soll in seinem Konzept zum Ausdruck und mit Bezug auf die Besonderheiten des konkreten Projekts dargelegt werden.

        Besondere Anforderungen liegen in der Herausforderung, dass auf dem Gelände neben einer dreizügigen Grundschule eine Zweifeldsporthalle, ein Sportplatz und ca. 60 Wohneinheiten gebaut werden soll. Technisch hochwertige und innovative Ansätze sowie eine energieeffiziente und nachhaltige Projektplanung werden in diesem Zusammenhang besonders honoriert.

        Der Auftraggeberin kommt es darauf an, dass planerische Vorgehen des Bieters anhand der konzeptionellen Erläuterungen nachvollziehen zu können und Lösungen aufgezeigt zu bekommen, wie sich die Planung konkret umsetzen lässt.

        (2) Organisationskonzept

        Das Ziel der hierauf bezogenen Konzeptdarstellung ist es, dass der Bieter darlegt, wie seine personelle Organisation im Rahmen dieses Projektes aufgestellt werden soll, um schnellstmöglich nach der Beauftragung durch die Auftraggeberin mit der Planung der jeweiligen Gewerke beginnen zu können.

        Der Bieter soll in seinem Konzept darstellen, wie er gewährleistet, dass über den gesamten Projektzeitraum eine ausreichende Anzahl von projektbeteiligten Personen zur Verfügung steht, um Verzögerungen bestmöglich vermeiden zu können. Hierzu zählt insbesondere die Darlegung der Vertretungsregelungen für den Ausgleich unvorhergesehener personeller Ausfälle und der zügige Projektbeginn nach Auftragserteilung.

        Wichtig für die Auftraggeberin ist, dass der Bieter einen ständigen Ansprechpartner bereithält. Hierbei sind die bereitgestellten Ausschreibungs- und Projektunterlagen zu berücksichtigen.

        Der Auftraggeberin kommt es darauf an, dass die personelle Organisation des Bieters derart aufgestellt ist, dass keine personellen Engpässe, die regelmäßig zu Projektverzögerungen führen, entstehen. Dies wird im Rahmen der konzeptionellen Bewertung positiv honoriert.

        (3) Kosten- und Terminkontrolle

        Ziel ist, dass der Bieter eine valide Kosten- und Terminkontrolle vorlegt, die eine zügige Projektdurchführung gewährleistet und eine Überschreitung vereinbarter Kosten vermeidet.

        Der Bieter soll darlegen, wie er sicherzustellen gedenkt, dass die vereinbarten Kosten und Termine für die auftragsgegenständlichen Planungsleistungen in Bezug auf die Erschließung nicht überschritten werden.

        Insbesondere ist dabei eine fortlaufende und an Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit orientierte Kostenkontrolle zu gewährleisten.

        Diesbezüglich soll der Bieter seine Methoden darstellen, wie er die termingerechte Realisierung der Erschließungsplanung sicherzustellen gedenkt.

        Der Auftraggeberin kommt es zudem darauf an, dass alle planerisch notwendigen Maßnahmen benannt, plausibel dargelegt und inhaltlich erläutert werden.

        Die pro Konzept erzielbaren Punkte hängen davon ab, wie überzeugend es dem Bieter aus Sicht des Auftraggebers gelingt, den aufgezeigten Erfüllungsgrad zu gewährleisten:

        0 Punkte erhält das Konzept, wenn Ausführungen vollständig fehlen oder aus Sicht der Auftraggeberinnen völlig unbrauchbar sind.

        2 Punkte werden vergeben, wenn die Ausführungen zum Konzept aus Sicht der Auftraggeberinnen an erheblichen Mängeln leiden und höchstens in Teilen, aber im Ganzen nicht mehr brauchbar sind.

        4 Punkte erhält der Bieter, wenn seine Ausführungen an kleineren Mängeln leiden, aber trotz ihrer Mängel durchschnittlichen Anforderungen noch genügen.

        6 Punkte werden vergeben, wenn die Ausführungen aus Sicht der Auftraggeberinnen in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen entsprechen.

        Der Bieter erhält 8 Punkte, wenn das Konzept überzeugende Ausführungen enthält, die aus Sicht der Auftraggeberin über den durchschnittlichen Anforderungen liegen.

        10 Punkte werden vergeben, wenn der Bieter sehr überzeugende Ausführungen tätigt, die aus Sicht der Auftraggeberin erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegen und ein besonderes Maß der Zielerfüllung erwarten lassen.

        Die Verhandlungen werden voraussichtlich am 28. Juni 2023 stattfinden. Nähere Informationen werden diesbezüglich rechtzeitig bereitgestellt.

  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind in der aufgeführten Reihenfolge vorzulegen.

        Für den Fall, dass die Bewerberin oder der Bewerber beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, die nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.

        Die Anforderungen aus der Bekanntmachung sowie die in der Erklärung der Bietergemeinschaft dazu gemachten Angaben werden bei Zuschlagserteilung verpflichtender Bestandteil der Rahmenvereinbarungen.

        Einzureichende Unterlagen:

        - Ausgefülltes Teilnahmewettbewerbsformular einschließlich erforderlicher Anlagen hinsichtlich der persönlichen Lage / Angaben des Bieters.

        - Bei Bietergemeinschaften ist das Formular einschließlich Anlagen für jedes Mitglied einzureichen.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Siehe Teilnahmeformular des Auftraggebers zu folgenden Punkten:

        1) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (Personenschäden mind. 2 000 000 EUR , sonstige Schäden mind. 500 000 EUR (§ 45 Abs. 4 VgV);

        2) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre;

        3) Eigenerklärung über die Zahl der festangestellten Mitarbeiter.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Siehe Teilnahmeformular des Auftraggebers zu folgenden Punkten:

        - Angabe der in den letzten fünf Jahren abgeschlossenen Referenzprojekte des Bewerbers, die dem zu erbringendem Auftrag ähneln. Die Referenzprojekte ähneln dem zu erbringenden Auftrag, wenn sie Planungsleistungen betreffen, die in Zusammenhang mit der Erschließung und Gebietsentwässerung in Bezug auf Grundschulen und Wohngebieten samt aller hiermit in Zusammenhang stehenden Leistungselemente stehen.

        Anzugeben sind jeweils:

        - Auftragsgegenstand und durchgeführte Leistung (stichpunktartig),

        - Referenzgeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer,

        - Auftragsjahre,

        - Auftragsvolumen,

        - Profil des für den Auftrag vorgesehenen Projektleiters und seines Stellvertreters

        - Erklärung zur Tariftreue und Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohnes

        - Integritätserklärung einschließlich der Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Verfehlungen und Eintragungen in das Register zum Schutz fairen Wettbewerbs.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

        Die Dienstleistung ist Architekten, Ingenieuren und juristischen Personen gemäß § 75 VgV vorbehalten.

        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        Auftragsdurchführung durch zur Leistungserbringung geeignete Architekten und/oder Ingenieure erforderlich.

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
        Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Verhandlungsverfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
      Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
    4. Angaben zur Verhandlung:
      Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-05-22
      Ortszeit: 12:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      Zuschlagswertungssystem für die Angebotsphase:

      I. Preis und Leistung werden nach der Formel "Leistung-durch-Preis" (L/P=Z) gewertet. Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige, welches den größten Quotienten "Z" aufweist.

      II. Zuschlagskriterium Preis: Die Berechnung des Wertungspreises ergibt sich aus dem Angebotsformular samt Preisblatt.

      III. Zuschlagskriterium Leistung: Die Leistung wird auf der Basis eines Projektdurchführungskonzeptes bewertet. Das von den Bietern vorzulegende Konzept wird nach den folgenden Unterkriterien bewertet: (1) Besondere Anforderungen an das Projekt, (2) Organisationskonzept und (3) Kosten- und Terminkontrolle.

      Für jedes Unterkriterium kann ein Bieter jeweils maximal 10 Punkte erreichen. Die höchstmögliche Wertungspunktzahl sind daher insgesamt 30 Punkte. Hierzu im Einzelnen wie folgt:

      (1) Besondere Anforderungen an das Projekt

      Ziel der konzeptionellen Darstellung ist es, dass der Bieter dargelegt, welche besonderen Anforderungen er zur Lösung der Planungsaufgaben erkannt hat und wie er mit den besonderen Erfordernissen des Projekts umzugehen gedenkt. Für die Auftraggeberin ist die Herangehensweise an das Projekt und dessen Durchführung (zügige Realisierung der Planungsaufgaben, Ablauf des Planungsprozesses, Umgang mit gegebenenfalls auftretenden Schnittstellenproblemen) relevant.

      Dargestellt werden soll, wie der Bieter die innere Erschließung sowie die in der Leistungsbeschreibung näher dargelegte verkehrliche Erschließung planen und konzeptionell umsetzen möchte.

      Relevant ist hier, dass das Konzept eine sinnvolle Struktur aufweist und die besonderen Planungsanforderungen hervorhebt. Dies soll in seinem Konzept zum Ausdruck und mit Bezug auf die Besonderheiten des konkreten Projekts dargelegt werden.

      Besondere Anforderungen liegen in der Herausforderung, dass auf dem Gelände neben einer dreizügigen Grundschule eine Zweifeldsporthalle, ein Sportplatz und ca. 60 Wohneinheiten gebaut werden soll. Technisch hochwertige und innovative Ansätze sowie eine energieeffiziente und nachhaltige Projektplanung werden in diesem Zusammenhang besonders honoriert.

      Der Auftraggeberin kommt es darauf an, dass planerische Vorgehen des Bieters anhand der konzeptionellen Erläuterungen nachvollziehen zu können und Lösungen aufgezeigt zu bekommen, wie sich die Planung konkret umsetzen lässt.

      (2) Organisationskonzept

      Das Ziel der hierauf bezogenen Konzeptdarstellung ist es, dass der Bieter darlegt, wie seine personelle Organisation im Rahmen dieses Projektes aufgestellt werden soll, um schnellstmöglich nach der Beauftragung durch die Auftraggeberin mit der Planung der jeweiligen Gewerke beginnen zu können.

      Der Bieter soll in seinem Konzept darstellen, wie er gewährleistet, dass über den gesamten Projektzeitraum eine ausreichende Anzahl von projektbeteiligten Personen zur Verfügung steht, um Verzögerungen bestmöglich vermeiden zu können. Hierzu zählt insbesondere die Darlegung der Vertretungsregelungen für den Ausgleich unvorhergesehener personeller Ausfälle und der zügige Projektbeginn nach Auftragserteilung.

      Wichtig für die Auftraggeberin ist, dass der Bieter einen ständigen Ansprechpartner bereithält. Hierbei sind die bereitgestellten Ausschreibungs- und Projektunterlagen zu berücksichtigen.

      Der Auftraggeberin kommt es darauf an, dass die personelle Organisation des Bieters derart aufgestellt ist, dass keine personellen Engpässe, die regelmäßig zu Projektverzögerungen führen, entstehen. Dies wird im Rahmen der konzeptionellen Bewertung positiv honoriert.

      (3) Kosten- und Terminkontrolle

      Ziel ist, dass der Bieter eine valide Kosten- und Terminkontrolle vorlegt, die eine zügige Projektdurchführung gewährleistet und eine Überschreitung vereinbarter Kosten vermeidet.

      Der Bieter soll darlegen, wie er sicherzustellen gedenkt, dass die vereinbarten Kosten und Termine für die auftragsgegenständlichen Planungsleistungen in Bezug auf die Erschließung nicht überschritten werden.

      Insbesondere ist dabei eine fortlaufende und an Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit orientierte Kostenkontrolle zu gewährleisten.

      Diesbezüglich soll der Bieter seine Methoden darstellen, wie er die termingerechte Realisierung der Erschließungsplanung sicherzustellen gedenkt.

      Der Auftraggeberin kommt es zudem darauf an, dass alle planerisch notwendigen Maßnahmen benannt, plausibel dargelegt und inhaltlich erläutert werden.

      Die pro Konzept erzielbaren Punkte hängen davon ab, wie überzeugend es dem Bieter aus Sicht des Auftraggebers gelingt, den aufgezeigten Erfüllungsgrad zu gewährleisten:

      0 Punkte erhält das Konzept, wenn Ausführungen vollständig fehlen oder aus Sicht der Auftraggeberinnen völlig unbrauchbar sind.

      2 Punkte werden vergeben, wenn die Ausführungen zum Konzept aus Sicht der Auftraggeberinnen an erheblichen Mängeln leiden und höchstens in Teilen, aber im Ganzen nicht mehr brauchbar sind.

      4 Punkte erhält der Bieter, wenn seine Ausführungen an kleineren Mängeln leiden, aber trotz ihrer Mängel durchschnittlichen Anforderungen noch genügen.

      6 Punkte werden vergeben, wenn die Ausführungen aus Sicht der Auftraggeberinnen in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen entsprechen.

      Der Bieter erhält 8 Punkte, wenn das Konzept überzeugende Ausführungen enthält, die aus Sicht der Auftraggeberin über den durchschnittlichen Anforderungen liegen.

      10 Punkte werden vergeben, wenn der Bieter sehr überzeugende Ausführungen tätigt, die aus Sicht der Auftraggeberin erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegen und ein besonderes Maß der Zielerfüllung erwarten lassen.

      Die Verhandlungen werden voraussichtlich am 28. Juni 2023 stattfinden. Nähere Informationen werden diesbezüglich rechtzeitig bereitgestellt.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
        Auf der Hude 2
        Lüneburg
        21339
        Germany
        Kontaktstelle(n): 21339
        Telefon: +49 4131153306
        E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
        Fax: +49 4131152943
        Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:

        Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit:

        1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

        2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:

        Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit:

        1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

        2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

        Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
        Auf der Hude 2
        Lüneburg
        21339
        Germany
        Kontaktstelle(n): 21339
        Telefon: +49 4131153306
        E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
        Fax: +49 4131152943
        Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/
    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-04-21

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