Plastering work (оригинал извещения) (Германия - Тендер #40058348) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Wohnungsgesellschaft Paderborn mbH Номер конкурса: 40058348 Дата публикации: 07-04-2023 Сумма контракта: 21 716 387 (Российский рубль) Цена оригинальная: 367 897 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Wohnungsbau Alanbrooke Quartier Paderborn - AQ02; Innenputzarbeiten - Baufeld A / West
Referenznummer der Bekanntmachung: X316 aGipsputz ca. 6500m², Kalkzementputz ca. 3300m², Eckschutzleisten ca. 3000m, Anschlußleisten ca. 2000m
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gipsputz ca. 6500m², Kalkzementputz ca. 3300m², Eckschutzleisten ca. 3000m, Anschlußleisten ca. 2000m
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Umsatz des Unternehmers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Ausführung von Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Es liegt kein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor.
3 v.H. Mängelansprüchebürgschaft
5 v.H. Vertragserfüllungsbürgschaft
Eine Teilnahme an der elektronischen Angebotsöffnung ist nicht möglich.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.