Building-cleaning services (Германия - Тендер #40057858) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Samtgemeinde Gellersen Номер конкурса: 40057858 Дата публикации: 07-04-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Ausschreibung Unterhalts- und Grundreinigung
Unterhalts- und Grundreinigung in den Gebäuden der Samtgemeinde Gellersen
Gebäude in der Gemeinde Reppenstedt
Lot No: 1Reppenstedt
Unterhalts- und Grundreinigung in den Gebäuden
Kiga Reppenstedt: 865 m²
Krippe Reppenstedt: 654 m²
Grundschule Reppenstedt: 4.368 m²
Grundschule Reppenstedt (Turnhalle): 733 m²
Gellersenhalle: 1.773 m²
Blauer Salon: 181 m²
JUZ: 124 m²
Gellersen-Haus: 465 m²
gesamt ca. 9.164 m²
Der Vertrag verlängert sich danach jeweils um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt wurde. In den Schulen und Sporthallen endet die Leistung des AN jeweils am letzten Schultag vor den Sommerferien.
Abweichender Leistungsbeginn des AN in folgenden Gebäuden:
• Gellersen-Haus (Leistungsbeginn 15.03.2024)
Gebäude in den Gemeinden Westergellersen und Kirchgellersen
Lot No: 2Westergellersen und Kirchgellersen
Unterhalts- und Grundreinigung in den Gebäuden
Krippe Westergellersen: 355 m²
Kiga Westergellersen: 735 m²
Mehrzweckhalle GS Westergellersen: 398 m²
Krippe Kirchgellersen: 338 m²
gesamt ca. 1.825 m²
Der Vertrag verlängert sich danach jeweils um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt wurde. In der Schule endet die Leistung des AN jeweils am letzten Schultag vor den Sommerferien.
Abweichender Leistungsbeginn des AN in folgenden Gebäuden:
• Mehrzweckhalle in der Grundschule Westergellersen (Leistungsbeginn 01.09.2023)
• Krippe Kirchgellersen (Leistungsbeginn 01.11.2023)
• Krippe Westergellersen (Leistungsbeginn 01.06.2024)
• Kindergarten Westergellersen (Leistungsbeginn 01.06.2024)
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung gemäß § 48 VgV des Bieters darüber abzugeben, dass der Bieter als ordentliches Mitglied in der Handwerksrolle (oder einer vergleichbaren Institution) eingetragen ist.
Als Ersatz für die Eigenerklärung gemäß § 48 VgV akzeptiert der Auftraggeber als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV.
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie zur ggf. notwendigen Eintragung in ein Berufsregister behält sich der Auftraggeber vor, folgenden Nachweis zu verlangen:
- Bescheinigung über die Eintragung in der Handwerksrolle oder einer vergleichbaren Institution.
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung gemäß § 48 VgV des Bieters darüber abzugeben, dass der Bieter
- seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
- die jeweils gültigen Tariflöhne, welche für allgemeinverbindlich erklärt wurden, seinen Mitarbeitern bezahlt,
- in einer evtl. tariflosen Zeit den jeweils zuletzt gültigen Tariflohn weiterbezahlt, bis eine neue Tarifvereinbarung getroffen wurde.
Außerdem ist mit dem Angebot einzureichen:
- eine Eigenerklärung des Bieters über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- eine Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG
- eine Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576
Als Ersatz für die Eigenerklärung gemäß § 48 VgV akzeptiert der Auftraggeber als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit behält sich der Auftraggeber vor, folgende Nachweise zu verlangen:
- aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) nicht älter als ein Jahr.
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung gemäß § 48 VgV des Bieters darüber abzugeben, dass
- der Betrieb des Bieters in technischer, kaufmännischer, personeller und finanzieller Hinsicht so ausgestattet ist, dass er eine fach- und fristgerechte Ausführung der zu erbringenden Leistung garantieren kann,
- im Betrieb des Bieters die technischen Kenntnisse vorhanden sind, die für die Vorbereitung und Ausführung der geforderten Leistungen erforderlich sind,
- der Bieter eine sorgfältige und einwandfreie Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen entsprechend den rechtlichen und technischen Normen (einschließlich Gewährleistungen) gewährleisten kann,
- der Bieter im Verfahren keine unzutreffende Erklärung in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat.
Als Ersatz für die Eigenerklärung gemäß § 48 VgV akzeptiert der Auftraggeber als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV.
Reinigungsvertrag des Auftraggebers mit Ausführungsbestimmungen für die Unterhalts- und Grundreinigung (den Vergabeunterlagen zu entnehmen)
Samtgemeinde Gellersen
Dachtmisser Straße 1
21391 Reppenstedt
Information about authorised persons and opening procedure:Die Anwesenheit von Bietern und Bevollmächtigten beim Öffnungsverfahren ist gemäß § 55 VgV nicht zugelassen.
Abweichender Leistungsbeginn des AN in folgenden Gebäuden:
• Gellersen-Haus (Leistungsbeginn 15.03.2024)
Belehrung über die Antragsfrist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB:
Nachprüfungsanträge sind innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB. Ein Nachprüfungsantrag, der erst nach Ablauf der Antragsfrist zugeht, wird als unzulässig zurückgewiesen.
Belehrung über die Antragsfrist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB:
Nachprüfungsanträge sind innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB. Ein Nachprüfungsantrag, der erst nach Ablauf der Antragsfrist zugeht, wird als unzulässig zurückgewiesen.