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Drinking water (оригинал извещения) (Германия - Тендер #40057789)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.
Номер конкурса: 40057789
Дата публикации: 07-04-2023
Источник тендера:


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Регистрация
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.
      Leipziger Straße 44
      Magdeburg
      39120
      Germany
      Telefon: +49 391-6715152
      E-Mail: g3.vergabestelle@med.ovgu.de
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=511651
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=511651

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Einrichtung des öffentlichen Rechts
    5. Haupttätigkeit(en):
      Gesundheit
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Belieferung Wasserfilter inkl. Wechselservice

        Referenznummer der Bekanntmachung: 10/2023/EU/E34E20
      2. CPV-Code Hauptteil:
        41110000
      3. Art des Auftrags:
        Lieferauftrag
      4. Kurze Beschreibung:

        Die Universitätsmedizin Magdeburg strebt die Sicherstellung der Belieferung mit Wasserfiltern inkl. Wechselservice über zwei Jahre mit optionaler Verlängerung um weitere zwei Jahre.

        Aufgrund von Gebäudesanierungen und der damit verbundenen Sanierung der Wasserleitungen ist vom Auftragnehmer eine Mengenabweichung von bis zu +/- 20% zu akzeptieren.

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):

      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.

        Leipziger Straße 44

        39120 Magdeburg

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Beschreibung zur Ausgangslage:

        Die UMMD hat eine Trinkwasseranlage mit entsprechenden div. Wasserentnahmestellen in verschiedenen Gebäuden auf dem Gelände der Universitätsmedizin Magdeburg (Leipziger Straße 44) sowie in der Universitätsfrauen- und Augenklinik (Gerhart-Hauptmann-Straße 35) in Magdeburg.

        Diese Wasserentnahmestellen werden derzeit an vier dicht aufeinander folgenden Tagen durch einen Wechselservice mit Wasserfiltern (62 Tage) bestückt und zugleich elektronisch dokumentiert.

        Aktuell werden die Wasserfilter über das Warenwirtschaftssystem in den entsprechenden Bedarfsmengen geordert und im Zentralen Warenlager aufbewahrt. Der Mitarbeiter des Wechselservices entnimmt die benötigte Bedarfsmenge des Tages und reicht nach erfolgtem Wechsel und der dazugehörigen Dokumentation einen von uns erstellten, abgearbeiteten Revierplan als Lieferschein im Zentralen Warenlager ein.

      5. Zuschlagskriterien:
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-07-01
        Ende: 2025-06-30
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Der AG behält sich das Recht vor den Auftrag einmalig um 2 Jahre zu verlängern.

        Die Verlängerungsoption wird der AG mindestens 3 Monate vor Ablauf der Regelvertragslaufzeit bekannt geben.

        Ein Anspruch auf Vertragsverlängerung besteht für den AN nicht.

      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:

        Für die Angebotskalkulation stellt der AG einen detaillierten Revierplan zur Verfügung. Diesen erhalten alle teilnehmenden Bieter erst nach vorlage der unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung des AG.

        Diese finden Sie in den Vergabeunterlagen. Senden Sie uns die unterzeichnete Vertraulichkeitsvereinbarung über die Nachrichtenfunktion zu.Im Anschluß erhalten Sie den Revierplan.

  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        C-01 Ergänzende Vertragsbedingungen

        C-02 Angaben zum Bewerber / Bieter

        C-03 Bewerbererklärung-EU nach EU-Vergaberichtlinie 2004/148/EG

        C-04 Eigenerklärung_5k-Sanktions-VO

        C-05 "Eigenerklärung_Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit

        (Abgabe und Abforderung ausschließlich vom Bestbieter)"

        C-06 "Eigenerklärung_Nachunternehmereinsatz

        (Abgabe und Abforderung ausschließlich vom Bestbieter)"

        C-07 "Eigenerklärung ILO

        (Abgabe und Abforderung ausschließlich vom Bestbieter)"

        C-08 Eigenerklärung Ausschlussgründe

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        C-11 "ASTM F838-20 Nachweis / Zertifikat

        (vom Bieter einzureichen)"

        C-12 "Standzeit ohne Volumenbegrenzung unter Laborbedingungen / Zertifikat

        (vom Bieter einzureichen)"

        C-13 "Standzeit ohne Volumenbegrenzung im Feldversuch / Zertifikat

        (vom Bieter einzureichen)"

        C-14 "Produktdatenblatt mit Nennung der Porengröße der Filtermembran / Datenblatt

        (vom Bieter einzureichen)"

        C-15 "Praxisnachweis über Temperatur und Druckstoßfestigkeit (60 °C, 5 bar) / Nachweis

        (vom Bieter einzureichen)"

        C-16 "100% Überprüfung auf Eignung und Dichtigkeit jedes Filters / Nachweis / Datenblatt

        (vom Bieter einzureichen)"

        C-17 "Zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem / Zertifikat

        (vom Bieter einzureichen)"

        C-18 "Gemäß §17 TrinkwV geeignet zum Einbau in Trinkwasseranlage /Bestätigung

        (vom Bieter einzureichen)"

        C-19 "Beständig gegen Aufbereitungsstoffe bzw. Desinfektionsmittel gemäß §11 TrinkwV / Bestätigung

        (vom Bieter einzureichen)"

        C-20 "Filter reduziert die Keimzahl bei retrograder Kontamination gemäß ISO22196 / Zertifikat

        (vom Bieter einzureichen)"

        C-21 "Produktdatenblatt Filteradapter mit Nennung Wasserstoppfunktion /Datenblatt

        (vom Bieter einzureichen)"

        C-23 Bei Wiederaufbereitung: Nachweis über eindeutig Identifizierbarkeit der Filter / Nachweis

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        C-09 "Liefer-/ Wechselkonzept

        (vom Bieter zu erstellen)"

        C-10 "Havariekonzept

        (vom Bieter zu erstellen)"

        C-22 "Darstellung Wechselservice / Darstellung

        (vom Bieter einzureichen)"

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-05-10
      Ortszeit: 10:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-06-19
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-05-10
      Ortszeit: 10:30
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Aufträge werden elektronisch erteiltDie elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiertDie Zahlung erfolgt elektronisch
    3. Zusätzliche Angaben

      Für die Angebotskalkulation stellt der AG einen detaillierten Revierplan zur Verfügung. Diesen erhalten alle teilnehmenden Bieter erst nach vorlage der unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung des AG.

      Diese finden Sie in den Vergabeunterlagen. Senden Sie uns die unterzeichnete Vertraulichkeitsvereinbarung über die Nachrichtenfunktion zu.Im Anschluß erhalten Sie den Revierplan.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Landesverwaltungsamt
        Ernst-Kamieth-Str. 2
        Halle (Saale)
        06112
        Germany
        Kontaktstelle(n): 06112
        Telefon: +49 4934-55141529
        E-Mail: angela.schaefer@vwa.sachsen-anhalt.de
        Fax: +49 345-5141115
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

        Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit:

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

        Etwaige Rügen sind schriftlich über die eVergabe-Plattform anzubringen.

        Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den AG geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage.

        Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den AG; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

        Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit:

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

        Etwaige Rügen sind schriftlich über die eVergabe-Plattform anzubringen.

        Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den AG geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage.

        Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den AG; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-04-04

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