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Refuse recycling services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #40056979)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: EVS Gesellschaft für Abfallwirtschaft mbH
Номер конкурса: 40056979
Дата публикации: 07-04-2023
Источник тендера:


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Регистрация
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      EVS Gesellschaft für Abfallwirtschaft mbH
      Untertürkheimer Str. 21
      Saarbrücken
      66117
      Germany
      Telefon: +49 681/5000240
      E-Mail: vergabe@evs.de
      Fax: +49 681/5000308
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.subreport.de/E83383338
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenan die oben genannten Kontaktstellen
    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Einrichtung des öffentlichen Rechts
    5. Haupttätigkeit(en):
      Umwelt
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Transport und Verwertung des Altholzanteils aus Sperrabfällen privater Haushalte

      2. CPV-Code Hauptteil:
        90514000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Transport und Verwertung des Altholzanteils aus Sperrabfällen privater Haushalte ~15.000 Mg

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        90500000
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Abholort: Abfallwirtschaftszentrum (AWZ) Hermine in Neunkirchen/Saar

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Um den Transport und die Verwertung des Altholzanteils (AVV 200138) sicherzustellen, wird im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ein Auftragnehmer gesucht, der für einen Zeitraum von mind. 12 Monaten die Leistungen Transport und Verwertung des Altholzanteils als Dritter im Sinne des § 22 KrWG durchführt.

        Überblick über die Leistungen im Einzelnen:

        - Transport von der Umschlagsanlage zu der / den Behandlungsanlage(n) des Auftragnehmers, soweit die Behandlungsanlage(n) nicht im Saarland liegt / liegen.

        - Behandlung des Altholzanteils in der / dem vom Auftragnehmer bereitgestellten Verwertungsanlagenanlage(n)

        - Vermarktung der bei der Altholzverwertung entstehenden Produkte

        - Entsorgung der Störstoffe.

        Zur Verwertung sind sämtliche Anlagen/Verfahren zulässig, die dem Stand der Technik, den gesetzlichen und genehmigungsrechtlichen Anforderungen sowie den zusätzlichen Anforderungen dieses Verfahrens entsprechen.

      5. Zuschlagskriterien:
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-08-01
        Ende: 2024-07-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Verlängerungsoption der EVS ABW GmbH von zwei Mal jeweils einem halben Jahr

      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Eigenerklärung zur Eignung gem. Formblatt 124_LD

        Die Eignung ist durch Eigenerklärung gem. Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124_LD angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.

        Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.

        Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.

        Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Eigenerklärung zur Eignung gem. Formblatt 124_LD

        Die Eignung ist durch Eigenerklärung gem. Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124_LD angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.

        Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.

        Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.

        Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.

        Darüber hinaus sind folgende Eignungsnachweise vorzulegen:

        - Nachweis einer Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Eigenerklärung zur Eignung gem. Formblatt 124_LD

        Die Eignung ist durch Eigenerklärung gem. Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124_LD angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.

        Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.

        Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.

        Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.

        Darüber hinaus sind folgende Eignungsnachweise vorzulegen:

        - behördliche Transportgenehmigung des Abfallschlüssels AVV 200138

        - Genehmigung der Verwertungsanlage/n

        - Efb-Zertifikat der Verwertungsanlage/n für Behandeln und Verwerten des Abfallschlüssels AVV 200138

        Maßnahmenbezogene Unterlagen:

        - Verbindliche Darstellung der Altholzverwertungsleistung inkl. Erläuterung über den Ablauf des Transportes zur nachgeschalteten Verwertungsanlage sowie die Vorhaltung und Verfügbarkeit von Ersatzsystemen zur Sicherstellung des Transportes auch bei Betriebsstörungen.

        - Datenblatt (für jede Behandlungsanlage auszufüllen)

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes über die Sicherung von Sozialstandards, Tariftreue und fairen Löhnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Saarland (Saarländisches Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz - STFLG) vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2688).

        Zudem gilt die Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Eigenerklärung EU-Sanktionen gegen Russland in den Vergabeunterlagen).

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-05-10
      Ortszeit: 11:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-07-07
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-05-10
      Ortszeit: 11:00
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      Zu I.3) Kommunikation: Weitere Auskünfte erteilt die oben genannte Kontaktstelle: Bestehen nach Auffassung des Bewerbers in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche oder treten sonstige Fragen und Probleme auf, sind diese unverzüglich über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform Subreport mitzuteilen. Fragen auf anderem Wege (z. B. per E-Mail oder Fax) werden nicht beantwortet.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, Vergabekammern des Saarlandes
        Franz-Josef-Röder-Str. 17
        Saarbrücken
        66119
        Germany
        Kontaktstelle(n): 66119
        Telefon: +49 6815014994
        E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de
        Fax: +49 6815013506
        Internet-Adresse: https://www.saarland.de/mwide/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern_node.html
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Es gelten die Fristen nach § 160 Abs. 3 GWB. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB, insbesondere § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Es gelten die Fristen nach § 160 Abs. 3 GWB. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB, insbesondere § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-04-05

  • Источник закупки

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