Software package and information systems (Германия - Тендер #40056943) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Land NRW vertreten durch den Landesbetrieb Information und Technik NRW Номер конкурса: 40056943 Дата публикации: 07-04-2023 Сумма контракта: 27 153 084 (Российский рубль) Цена оригинальная: 460 000 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Java SE Universal Subscription
Reference number: 23-1204400304Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von "Java SE Universal Subscription" mit einer Laufzeit von einem Jahr.
Oracle Java SE Universal Subscription für 3815 Mitarbeitende (die Summe der oben angegeben Anzahl der Mitarbeitenden)
Land NRW vertreten durch den Landesbetrieb Information und Technik NRW Mauerstraße 51 40476 Düsseldorf
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von "Java SE Universal Subscription" mit einer Laufzeit von einem Jahr.
Oracle Java SE Universal Subscription für 3815 Mitarbeitende (die Summe der oben angegeben Anzahl der Mitarbeitenden)
Der aktuelle Vertrag läuft zum 25.04.2023 aus. Bereits im Januar 2023 wurden Gespräche mit Oracle aufgenommen, da es zu Änderungen der Nutzungsrechte gekommen ist. Zunächst konnte davon ausgegangen werden, dass nur die geringe Anzahl an Clients wie vorher benötigt wird (Auftragswert < 15.000,00 EUR). Im Verlauf der Verhandlung wurde deutlich, dass für die in Aussicht gestellte Lizenzierungsalternative die Übersendung von internen Informationen von IT.NRW an Oracle erforderlich gewesen wäre, was aus Sicherheitsgründen nicht tragbar ist (29.03.2023). Dadurch ist IT.NRW gezwungen auf die Lizenzmetrik "Employee" umzustellen, welche deutlich erheblichere Kosten nahc sich zieht.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYDRDSB3
Gemäß §160 Abs.3 nr.4 GBB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als fünfzehn Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gemäß §160 Abs.3 nr.4 GBB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als fünfzehn Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.