Fencing, railing and safety equipment installation work (оригинал извещения) (Германия - Тендер #39159431) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Braunschweiger Verkehrs-GmbH Номер конкурса: 39159431 Дата публикации: 13-03-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Sanierung Busbetriebshof Lindenberg
Schrankenanlage/Falttoranlage
Busbetriebshof Lindenberg
Art und Umfang ist Lieferung und Herstellung der Schrankenanlage für den PKW-Mitarbeiterparkplatz sowie der Falttoranlage für die Bus- Ein- und Ausfahrt des Busbetriebshofes Lindenberg inkl. Fundamentarbeiten
siehe Verdingungsunterlagen
siehe Verdingungsunterlagen
siehe Verdingungsunterlagen
siehe Verdingungsunterlagen
siehe Verdingungsunterlagen
Sofern ARGE, Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
siehe Verdingungsunterlagen
In Anlehnung an §55 VgV ist eine Teilnahme von Bietern an der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
In Anlehnung an §55 VgV ist eine Teilnahme von Bietern an der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit besteht, bei der unter Ziffer VI.4.1) bezeichneten Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren gemäß den §§ 155 f. GWB einzuleiten.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Nachprüfungsverfahren) -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit besteht, bei der unter Ziffer VI.4.1) bezeichneten Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren gemäß den §§ 155 f. GWB einzuleiten.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Nachprüfungsverfahren) -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.