Software supply services (Германия - Тендер #39065941) | ||
| ||
| Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением: | ||
Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Der Magistrat, Fachbereich Recht - Vergabestelle - Номер конкурса: 39065941 Дата публикации: 08-03-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
||
Germany-Bad Homburg v. d. Höhe: Software supply services
2023/S 048-141922
Voluntary ex ante transparency notice
Services
Section I: Contracting authority/entity
Section II: Object
Einführung eines Betriebsführungssystems - Softwarelieferung und Systemanpassung
Einführung eines Betriebsführungssystems für die zum Stadtkonzern gehörenden Bereiche "Stadtentwässerung", "Stadtwerke" und "Betriebshof" sowie dem "Abwasserverband Oberes Erlenbachtal". Zum Leistungumfang gehören die Softwarelieferung und ca. 200 Tage Customizingleistungen.
61352 Bad Homburg v. d. Höhe
Einführung eines Betriebsführungssystems für die zum Stadtkonzern gehörenden Bereiche "Stadtentwässerung", "Stadtwerke" und "Betriebshof" sowie dem "Abwasserverband Oberes Erlenbachtal". Zum Leistungumfang gehören die Softwarelieferung, Installation und Implementierung aller beteiligten Bereiche einschließlich der erforderlichen Systemanpassungen, Konfiguration, Inbetriebsetzung und Wartungsleistungen.
Modulerweiterungen und Erfassung weiterer Beteiligter
Section IV: Procedure
Für die Einführung, Gestaltung und Umsetzung von Abläufen, Prozessen, Dokumentation und Nachweisen, wie auch der Aufgabendefinition ist ein digitales Programm anzuschaffen über das die Aufgaben beschrieben, verwaltet und dokumentiert werden können. Ziel ist es, entsprechend dem ausgewiesenem Konzerngedanken, sich mit allen Bereichen der Konzern ein- und demselben System zu bedienen und somit Anschaffungs-, Lizenz- und Wartungskosten zu reduzieren, dabei aber auch eine gegenseitige Anwendungsunterstützung zu schaffen.
Mit dem Abwasserverband Oberes Erlenbachtal (AVOE) und der Kläranlage Bad Homburg-Ober-Eschbach sowie dem Betriebshof der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe und dem städtischen Fachbereich Tiefbau "Stadtentwässerung" setzen die Beteiligten eine Kooperation in der Darstellung und Bewirtschaftung digitaler Kanaldaten fort. Bei der Erweiterung und Anbindung eines Betriebsführungssystems, das von den Abwasserbeteiligten mit dem neu eingeführten Kanalinformationssystem (KIS) verknüpft und genutzt werden soll, sind die Anforderungen der Stadtwerke Bad Homburg mit zu berücksichtigen und zu implementieren. Ziel ist es, die Synergien gleicher Aufgaben und Prozesse, aber auch eine gemeinsame Anschaffung und Anwendung eines Systems zu schaffen und zu gewährleisten. Zur Sicherstellung der Kompatibilität soll zum bereits eingeführten KIS mit dem Programm SmallWorld als Basis und dem LOVION View ein entsprechendes BPS-Modul des Herstellers LOVION implementiert werden.
Als Fortführung der bisherigen Tätigkeiten und Erweiterung um ein Betriebsführungssystem, das mit dem neue Kanalinformationssystem (KIS) aber auch mit dem GIS der Stadtwerke verknüpft wird, ist es neben der Schnittstellenproblematik insbesondere hinsichtlich erforderlicher Lizenzen die wirtschaftlichste Lösung, das o. g. Programm-Modul und die damit verbundenen Dienstleistungen an die Firma ITS zu beauftragen. Die Struktur und Problemfelder des Projekts sowie alle Projektbeteiligte - bisher Fachbereich Tiefbau "Stadtentwässerung", Betriebshof, Kläranlage Ober-Eschbach sowie AVOE und zukünftig Stadtwerke Bad Homburg v. d. Höhe - sind bekannt, und es können die Ergebnisse aus dem TBM-Projekt (Technischen Betriebsmanagementsystem) beim AVOE, verlustfrei in das neue System übernommen werden.
Section V: Award of contract/concession
Einführung eines Betriebsführungssystems - Softwarelieferung und Systemanpassung
Section VI: Complementary information
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)