Parts of general-purpose machinery (Германия - Тендер #39065611) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Bundesdruckerei GmbH Номер конкурса: 39065611 Дата публикации: 08-03-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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"Handlingsbaugruppen Vormontage", ECA-2022-110
Reference number: ECA-2022-110Als Gegenstand der von der Bundesdruckerei GmbH ausgeschriebenen Leistung war die Beschaffung, Fertigung und Montage von 48 verschiedenen Baugruppen inkl. Fertigungs- und Kaufteilen vorgesehen.
30419 Hannover
Als Gegenstand der von der Bundesdruckerei GmbH ausgeschriebenen Leistung war die Beschaffung, Fertigung und Montage von 48 verschiedenen Baugruppen inkl. Fertigungs- und Kaufteilen vorgesehen.
"Handlingsbaugruppen Vormontage", ECA-2022-110
Das Verfahren wurde gemäß § 63 Abs 1 lfd. Nr. 1 VgV ganz aufgehoben, da kein Angebot eingegangen ist, das den Bedingungen entsprach.
Die Vergabe soll nunmehr gemäß § 14 Abs. 4 lfd. 1 VgV in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb erfolgen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVW6AE5
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.