Miscellaneous food products (Германия - Тендер #39065594) | ||
| ||
| Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением: | ||
Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Zentrale Einkaufskoordination Номер конкурса: 39065594 Дата публикации: 08-03-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
||
Brot- und Backwaren
Reference number: RVÜ-004-13-23Rahmenvertrag über die Belieferung von Brot- und Backwaren an diverse Dienststellen des LWL
LWL-Klinik Bochum
Lot No: 1Rahmenvertrag über die Belieferung mit Brot- und Backwaren für die LWL-Klinik Bochum
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht spätestens 6 Monate vor dem Laufzeitende des jeweiligen Vertragsjahres von einer Vertragspartei schriftlich gekündigt wird.
Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 48 Monate und endet bei
Verlängerung maximal am 31.03.2027.
LWL-Kliniken Herten und Herne
Lot No: 2Rahmenvertrag über die Belieferung mit Brot- und Backwaren für die LWL-Kliniken Herten und Herne
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht spätestens 6 Monate vor dem Laufzeitende des jeweiligen Vertragsjahres von einer Vertragspartei schriftlich gekündigt wird.
Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 48 Monate und endet bei
Verlängerung maximal am 31.03.2027.
LWL-Klinik Gütersloh
Lot No: 3Rahmenvertrag über die Belieferung mit Brot- und Backwaren für die LWL-Klinik Gütersloh
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht spätestens 6 Monate vor dem Laufzeitende des jeweiligen Vertragsjahres von einer Vertragspartei schriftlich gekündigt wird.
Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 48 Monate und endet bei
Verlängerung maximal am 31.03.2027.
LWL-Klinik Paderborn
Lot No: 4Rahmenvertrag über die Belieferung mit Brot- und Backwaren für die LWL-Klinik Paderborn
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht spätestens 6 Monate vor dem Laufzeitende des jeweiligen Vertragsjahres von einer Vertragspartei schriftlich gekündigt wird.
Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 48 Monate und endet bei
Verlängerung maximal am 31.03.2027.
LWL-Klinik Münster
Lot No: 5Rahmenvertrag über die Belieferung mit Brot- und Backwaren für die LWL-Klinik Münster
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht spätestens 6 Monate vor dem Laufzeitende des jeweiligen Vertragsjahres von einer Vertragspartei schriftlich gekündigt wird.
Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 48 Monate und endet bei
Verlängerung maximal am 31.03.2027.
LWL-Klinik Lengerich
Lot No: 6Rahmenvertrag über die Belieferung mit Brot- und Backwaren für die LWL-Klinik Lengerich
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht spätestens 6 Monate vor dem Laufzeitende des jeweiligen Vertragsjahres von einer Vertragspartei schriftlich gekündigt wird.
Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 48 Monate und endet bei
Verlängerung maximal am 31.03.2027.
LWL-Klinik Hemer
Lot No: 7Rahmenvertrag über die Belieferung mit Brot- und Backwaren für die LWL-Klinik Hemer
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht spätestens 6 Monate vor dem Laufzeitende des jeweiligen Vertragsjahres von einer Vertragspartei schriftlich gekündigt wird.
Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 48 Monate und endet bei
Verlängerung maximal am 31.03.2027.
LWL-Klinik Hamm
Lot No: 8Rahmenvertrag über die Belieferung mit Brot- und Backwaren für die LWL-Klinik Hamm
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht spätestens 6 Monate vor dem Laufzeitende des jeweiligen Vertragsjahres von einer Vertragspartei schriftlich gekündigt wird.
Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 48 Monate und endet bei
Verlängerung maximal am 31.03.2027.
LWL-Klinik Marl-Sinsen
Lot No: 9Rahmenvertrag über die Belieferung mit Brot- und Backwaren für die LWL-Klinik Marl-Sinsen
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht spätestens 6 Monate vor dem Laufzeitende des jeweiligen Vertragsjahres von einer Vertragspartei schriftlich gekündigt wird.
Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 48 Monate und endet bei
Verlängerung maximal am 31.03.2027.
LWL-Klinik Marsberg
Lot No: 10Rahmenvertrag über die Belieferung mit Brot- und Backwaren für die LWL-Klinik Marsberg
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht spätestens 6 Monate vor dem Laufzeitende des jeweiligen Vertragsjahres von einer Vertragspartei schriftlich gekündigt wird.
Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 48 Monate und endet bei
Verlängerung maximal am 31.03.2027.
LWL-Klinik Lippstadt
Lot No: 11Rahmenvertrag über die Belieferung mit Brot- und Backwaren für die LWL-Klinik Lippstadt
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht spätestens 6 Monate vor dem Laufzeitende des jeweiligen Vertragsjahres von einer Vertragspartei schriftlich gekündigt wird.
Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 48 Monate und endet bei
Verlängerung maximal am 31.03.2027.
LWL-Klinik Warstein
Lot No: 12Rahmenvertrag über die Belieferung mit Brot- und Backwaren für die LWL-Klinik Warstein
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht spätestens 6 Monate vor dem Laufzeitende des jeweiligen Vertragsjahres von einer Vertragspartei schriftlich gekündigt wird.
Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 48 Monate und endet bei
Verlängerung maximal am 31.03.2027.
LWL-Klinik Schloss Haldem (Stemwede)
Lot No: 13Rahmenvertrag über die Belieferung mit Brot- und Backwaren für die LWL-Klinik Schloß-Haldem (Stemwede)
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht spätestens 6 Monate vor dem Laufzeitende des jeweiligen Vertragsjahres von einer Vertragspartei schriftlich gekündigt wird.
Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 48 Monate und endet bei
Verlängerung maximal am 31.03.2027.
LWL-Klinik Dortmund (Elisabeth-Klinik)
Lot No: 14Rahmenvertrag über die Belieferung mit Brot- und Backwaren für die LWL-Klinik Dortmund (Elsiabeth-Klinik)
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht spätestens 6 Monate vor dem Laufzeitende des jeweiligen Vertragsjahres von einer Vertragspartei schriftlich gekündigt wird.
Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 48 Monate und endet bei
Verlängerung maximal am 31.03.2027.
LWL-Berufsbildungswerk (BBW) Soest
Lot No: 15Rahmenvertrag über die Belieferung mit Brot- und Backwaren für die LWL-Berufsbildungswerk (BBW) Soest
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht spätestens 6 Monate vor dem Laufzeitende des jeweiligen Vertragsjahres von einer Vertragspartei schriftlich gekündigt wird.
Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 48 Monate und endet bei
Verlängerung maximal am 31.03.2027.
Mit den Angebotsunterlagen sind Angaben zum Bieter (Geschäftssitz, Name und Anschrift der zuständigen Niederlassung) einzureichen.
Darüber hinaus ist eine Eigenerklärung mit folgendem Inhalt abzugeben.
Mit der Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass
- er /sie das Gewerbe angemeldet hat und die gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt bzw. beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der
Krankenkasse angemeldet hat.
- er /sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.07.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet.
- er /sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen.
- das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht.
- er /sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko der Leistungen
abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt.
- keine Verfehlungen vorliegen, die seinen /ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen können, wie beispielsweise nach § 6 Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder gem. § 5 KorruptionsbG NRW zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft versichern zusätzlich, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen.
Zudem ist eine Erklärung abzugeben, ob sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahren befindet.
Im Weiteren ist eine Erklärung abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
Der Bieter ist sich bewusst, dass eine im Vergabeverfahren abgegebene vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf seine Eignung zum Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb führen kann.
Der Auftraggeber wird ermächtigt, jederzeit die vom Bieter getätigten Angaben zu überprüfen und entsprechende Auskünfte einzuholen oder Bestätigungen zu verlangen.
Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, fehlende Angaben und Erklärungen nachzufordern sowie die Angaben des Bieters zu überprüfen und zu diesem Zweck belastbare Nachweise vom Bieter zu verlangen.
Zum Nachweise seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter mindestens 2 Referenzen (nicht älter als 2 Jahre) zu benennen, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen vergleichbar sind. Dabei sind der Name
des Auftraggebers, die Telefonnummer, Kurzbeschreibung des Auftrags sowie die Dauer/Länge der Zusammenarbeit anzugeben. (Anlage D)
entfällt
entfällt
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.