Building construction work (оригинал извещения) (Германия - Тендер #39065592) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Essen, vertreten durch die GVE Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH Номер конкурса: 39065592 Дата публикации: 08-03-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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149-399 HÖE Hövelschule, Hövelstraße 49-51, 45326 Essen - hier: Schließanlage
Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-_____-00048Im Rahmen des Förderprogramms "Gute Schule 2020" wird die Hövelschule saniert und erweitert. Die Schule befindet sich im laufenden Betrieb, sodass die Baumaßnahme in Bauabschnitten durchgeführt werden muss. Die vorliegende Ausschreibung beinhaltet die Schließanlage. Detaillierte Informationen sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Hövelschule Hövelstraße 49-51 45326 Essen
Die Leistung umfasst u.a. Profilzylinder, Blindzylinder, Halbzylinder, WC-Schließungen, Feuerwehrüberschließungen, Schlüssel, etc. Detaillierte Informationen sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Die GVE stellt allen Bietern eine "Eigenerklärung zur Eignung" zur Verfügung, die mit dem Angebot unterschrieben einzureichen ist.
Die GVE stellt allen Bietern eine "Eigenerklärung zur Eignung" zur Verfügung, die mit dem Angebot unterschrieben einzureichen ist.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Mindestanforderungen, die bei Nichterfüllung zum Ausschluss führen, sind folgende:
- Zuverlässigkeit und Russlandsanktionen (siehe Eigenerklärungen unter A)
- Finanzielle Leistungsfähigkeit: Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung (siehe Eigenerklärungen unter B)
Die GVE stellt allen Bietern eine "Eigenerklärung zur Eignung" zur Verfügung, die mit dem Angebot unterschrieben einzureichen ist.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Technische Leistungsfähigkeit / Fachkunde (siehe Eigenerklärungen unter C):
C.I) Referenzprojekte
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Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:Die Submission ist nicht öffentlich.
Die Submission ist nicht öffentlich.
Die GVE weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle innerhalb von spätestens 10 Tagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der EU-Bekanntmachung genannten Teilnahmefrist oder der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Die GVE weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle innerhalb von spätestens 10 Tagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der EU-Bekanntmachung genannten Teilnahmefrist oder der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Vergabekammer Rheinland - c/o Bezirksregierung Köln