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Medical information systems (оригинал извещения) (Германия - Тендер #39065213)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: GRN Gesundheitszentren Rhein-Neckar gGmbH
Номер конкурса: 39065213
Дата публикации: 08-03-2023
Сумма контракта: 52 535 315 (Российский рубль) Цена оригинальная: 890 000 (Евро)
Источник тендера:


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Регистрация
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      GRN Gesundheitszentren Rhein-Neckar gGmbH
      Bodelschwinghstrasse 10
      Schwetzingen
      68723
      Germany
      Telefon: +49 511545817645
      E-Mail: vergabe.hannover@luther-lawfirm.com
      Fax: +49 5115458110
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/be859532-7b12-4438-a5db-e933c8a3235f
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/be859532-7b12-4438-a5db-e933c8a3235f

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Andere: Krankenhaus
    5. Haupttätigkeit(en):
      Gesundheit
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Beschaffung eines digitalen Medikationsmanagementsystems mit einer Patientenkurve für die GRN Gesundheitszentren Rhein-Neckar gGmbH

      2. CPV-Code Hauptteil:
        48814000
      3. Art des Auftrags:
        Lieferauftrag
      4. Kurze Beschreibung:

        Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist die Umsetzung des Fördertatbestands 5: Digitales Medikationsmanagement (§19 Abs. 1 Satz 1 Nr.5 KHSFV). Auftragsgegenstand ist die Lieferung und Inbetriebnahme eines digitalen Medikationsmanagementsystems mit einer Patientenkurve und die Anbindung an das patientenführende Klinikinformationssystem inkl. aller notwendigen Schnittstellen zur vollständigen Digitalisierung der Dokumentationsprozesse innerhalb der Medizin & Pflege für die vier Klinikstandorte der GRN in Eberbach, Schwetzingen, Sinsheim und Weinheim.

      5. Geschätzter Gesamtwert:
        Wert ohne MwSt.: 890 000.00 EUR
      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        48814400, 72000000, 48180000
      3. Erfüllungsort:
      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist die Umsetzung des Fördertatbestands 5: Digitales Medikationsmanagement (§19 Abs. 1 Satz 1 Nr.5 KHSFV). Auftragsgegenstand ist die Lieferung und Inbetriebnahme eines digitalen Medikationsmanagementsystems mit einer Patientenkurve und die Anbindung an das patientenführende Klinikinformationssystem inkl. aller notwendigen Schnittstellen zur vollständigen Digitalisierung der Dokumentationsprozesse innerhalb der Medizin & Pflege für die vier Klinikstandorte der GRN in Eberbach, Schwetzingen, Sinsheim und Weinheim. Nach Abschluss der System-Implementierung sollen zudem Serviceleistungen erbracht werden.

      5. Zuschlagskriterien:
        Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:
        Laufzeit in Monaten: 60
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
        Geplante Mindestzahl: 3
        Höchstzahl: 4
        Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

        Es sollen mindestens 3 und maximal 4 geeignete Bewerber zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber/Bewerbergemeinschaften die Anzahl der Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die maximal zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll, wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen, um den Bewerberkreis zu reduzieren. Dazu wertet die Vergabestelle die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, ob der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (K.O.-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die folgenden Auswahlkriterien aus.

        a) Auswahlkriterium 1: Durchschnittlicher jährlicher Umsatz des Bewerbers in den 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren in Millionen EUR netto mit vergleichbaren Leistungen gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung.

        Es können bei diesem Kriterium maximal 10 Punkte erreicht werden. Die Wertung wird wie folgt vorgenommen:

        Durchschnittlicher Jahresumsatz von mehr als 1,00 Mio. € bis zu 1,30 Mio. € = 1 Punkt

        Durchschnittlicher Jahresumsatz von mehr als 1,30 Mio. € bis zu 1,60 Mio. € = 2 Punkte

        Durchschnittlicher Jahresumsatz von mehr als 1,60 Mio. € bis zu 2,00 Mio. € = 3 Punkte

        [usw.]

        Durchschnittlicher Jahresumsatz von mehr als 3,60 Mio. € bis zu 4,00 Mio. € = 9 Punkte

        Durchschnittlicher Jahresumsatz von mehr als 4,00 Mio. € = 10 Punkte

        b) Auswahlkriterium 2: Anzahl (i) und Qualität (ii) der vergleichbaren Referenzen gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung. Das vom Bieter eingereichte Referenzformular wertet die Vergabestelle qualitativ aus, prüft also die inhaltliche Übereinstimmung der Bieterreferenz mit den Anforderungen aus dem beabsichtigten Projekt anhand der Eingaben im Formular. Pro Referenz können maximal 10 Punkte erreicht werden. Im Rahmen der Bewertung nach ii) addiert die Vergabestelle jeweils die Summe der erreichten Punkte der ausgefüllten Referenzmuster. Die Vergabestelle legt bis zu 7 Referenzen zugrunde, so dass insgesamt max. 70 Punkte bei diesem Auswahlkriterium erreichbar sind. Sollte ein Bieter mehr als 7 Referenzmuster einreichen und diese nicht mittels Nummerierung gekennzeichnet haben, wählt die Vergabestelle die ersten 7 Referenzen aus den Unterlagen in der Reihenfolge des übermittelten Antrags aus.

        c) Auswahlkriterium 3: Anzahl der im betreffenden Tätigkeitsbereich beschäftigten Mitarbeiter des Bewerbers (in Vollzeitäquivalenten).

        Es können bei diesem Kriterium maximal 20 Punkte erreicht werden. Die Wertung wird wie folgt vorgenommen:

        Mitarbeiterzahl ab 08,00 = 2 Punkte

        Mitarbeiterzahl ab 12,00 = 4 Punkte

        Mitarbeiterzahl ab 16,00 = 6 Punkte

        [usw.]

        Mitarbeiterzahl ab 40,00 = 18 Punkte

        Mitarbeiterzahl ab 44,00 = 20 Punkte

        Die 4 geeigneten Bewerber mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung sind grundsätzlich für das Verhandlungsverfahren qualifiziert und werden zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den erreichten Punktzahlen in der Eignungsprüfung. Es können maximal 100 Punkte erreicht werden. Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis maximal 4 Bewerber zugelassen sind. Wären bei Zulassung der Bewerber auf dem letzten Rang mehr als die geplanten max. 4 Bewerber zuzulassen, entscheidet zwischen diesen punktgleichen Bewerbern jeweils der absolute Vorsprung beim Kriterium 2. Es wird in diesem Fall auf die Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen abgestellt. Der Auftraggeber behält sich vor, nur 3 geeignete Bewerber für das Verhandlungsverfahren zuzulassen, sofern es einen deutlichen Abstand (insgesamt mehr als 25 Punkte) zwischen dem Dritt- und dem Viertplatzierten gibt.

      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Jeder Bewerber muss seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen. Ausländische Bewerber können anstelle der nachfolgend genannten Eignungsnachweise auch vergleichbare, andere Eignungsnachweise vorlegen. Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haben jeweils einzeln die aufgeführten Erklärungen mit ihrer Bewerbung vorzulegen. Alle vom Auftraggeber für den Teilnahmewettbewerb unter dem unter Ziff. I.3) genannten Link bereit gestellten Formblätter sind zwingend zu verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne fehlende Eignungsnachweise nachzufordern, ist hierzu aber nicht verpflichtet.

        Als Bieter werden nur Unternehmen zugelassen, die ihre persönliche Lage gem. § 44 VgV wie folgt nachweisen können: [Die in Klammern gesetzten Verweise geben an, in welchen Unterlagen entsprechende Angaben einzutragen sind. Alle Unterlagen, in denen der Bewerber gem. der nachfolgenden Ziffern Eintragungen vorzunehmen hat, sind mit seinem Teilnahmeantrag einzureichen.]

        a) Kurze Eigendarstellung sowie Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen des Bewerbers

        b) Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Auftragsbekanntmachung; Vorlage einer Kopie ist ausreichend).

        c) Eigenerklärung, dass für den Bewerber keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen [vgl. Formblatt „ Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB“]

        d) Eigenerklärung über die Zugehörigkeit zur Berufsgenossenschaft [vgl. Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“].

        e) Eigenerklärung, dass das Unternehmen die gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der vom Finanzamt erhobenen Steuern, sowie der Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat [vgl. Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“].

        f) Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet, beantragt oder dieser Antrag nicht mangels Masse abgelehnt worden ist [vgl. Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“].

        g) Eigenerklärung über die Einhaltung der EU-Russland-Sanktionen [Formblatt 4].

        Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,

        — in der die Bildung einer Bietergemeinschaft erklärt ist,

        — in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufgeführt sind und der für die Durchführung des Auftrags vertragsbevollmächtigte Vertreter bezeichnet wird,

        — in der bestätigt wird, dass dieser Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder – auch im Vergabeverfahren – rechtsverbindlich vertritt und

        – dass alle Mitglieder für die Erfüllung sämtlicher vertraglicher und außervertraglicher Verpflichtungen als Gesamtschuldner haften.

        Hinweis zur Eignungsleihe: Beruft sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so ist durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass dem Bewerber die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Nimmt der Bewerber für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben.

        Im Falle der Eignungsleihe ist das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ und das Formblatt „ Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB“ auch vom Eignungsleihgeber auszufüllen und von dem Bewerber zusammen mit der Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Als Bieter werden nur Unternehmen zugelassen, die ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV) wie folgt nachweisen können:

        [Die in Klammern gesetzten Verweise geben an, in welchen Unterlagen entsprechende Angaben einzutragen sind. Alle Unterlagen, in denen der Bewerber gem. der nachfolgenden Ziffern Eintragungen vorzunehmen hat, sind mit seinem Teilnahmeantrag einzureichen.]

        h) Der Bewerber legt den durchschnittlichen Umsatz für die Jahre 2020, 2021 und 2022 mit vergleichbaren Leistungen in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags dar, § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV. Der Umsatz ist in Euro netto per anno anzugeben und beinhaltet die Lizenzen, die Dienstleistung, Hardware (keine Medizintechnikgeräte) und die Softwarepflege und den Service [vgl. Formblatt "Eigenerklärungen zur Eignung“].

        i) Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV zur Abdeckung sämtlicher Schäden, die unter diesem Auftrag entstehen können, mit Mindestdeckungssummen je Einzelschaden für Personenschäden in Höhe von 3 Mio. EUR, Sachschäden in Höhe von 1 Mio. EUR und Vermögensschäden in Höhe von 3 Mio. EUR. Eine Kopie der Versicherungspolice ist zusammen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Alternativ ist mit dem Teilnahmeantrag eine rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, zum Ausführungsbeginn eine solche Versicherung abzuschließen [vgl. Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“].

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        Bei der Anforderung i) handelt es sich um eine Mindestanforderung (K.O.-Kriterium).

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Als Bieter werden nur Unternehmen zugelassen, die ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV) wie folgt nachweisen können:

        [Die in Klammern gesetzten Verweise geben an, in welchen Unterlagen entsprechende Angaben einzutragen sind. Alle Unterlagen, in denen der Bewerber gem. der nachfolgenden Ziffern Eintragungen vorzunehmen hat, sind mit seinem Teilnahmeantrag einzureichen.]

        j) Angabe von mindestens fünf Referenzen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare deutschsprachige Installationen aus den letzten fünf Jahren vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, mit folgenden Angaben:

        Anschrift, Versorgungsstufe im Krankenhausbedarfsplan, Bettenanzahl Klinik, Bettenanzahl Intensivstationen und Intermediate Care Stationen, Anbindung an welches KIS, ggf. Ansprechpartner mit Kontaktdaten (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen).

        Von den anzugebenen mindestens fünf Referenzen müssen mindestens zwei Referenzen über deutschsprachige Installationen dabei sein, bei denen die bidirektionale Integration zum patientenführenden Klinikinformationssystem i.s.h.med der Firma CERNER Deutschland GmbH, im Routinebetrieb im Einsatz sind.

        [vgl. Formblatt „Auftragsbezogenen Referenzen"].

        k) Angabe der Anzahl der Inbetriebnahmen im Tätigkeitsbereich des Auftrags der letzten 5 Jahre. Die Anzahl der Inbetriebnahmen sind per anno anzugeben [vgl. Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“].

        l) Angabe der Anzahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (Vollzeitäquivalente, einschl. nachweislich zur Verfügung stehender freier Mitarbeiter) für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (kaufmännisch, technisch, planerisch, sonstiges) [vgl. Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“].

        m) Angabe, nach welchem Qualitätssicherungssystem der Bewerber zertifiziert ist, § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV [vgl. Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“].

        n) Angabe, nach welcher Medizinprodukteklasse das vom Bewerber für das Angebot vorgesehene digitale Medikationsmanagementsystem zugelassen ist [vgl. Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“].

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        Bei der Anforderung j) handelt es sich um eine Mindestanforderung (K.O.-Kriterium).

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        1. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.

        2. Im Fall der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit haftet auch der Eignungsleihgeber gemäß § 47 Abs. 3 VgV.

        3. Der Bewerber gewährleistet, dass alle am Projekt beteiligten Personen des Bewerbers mit direktem Kundenkontakt die Leistungen ausnahmslos in deutscher Sprache erbringen können.

        4. Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird ein EVB-IT Systemvertrag geschlossen.

        5. Nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) dürfen öffentliche Auftraggeber in Baden-Württemberg öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) nur an Unternehmen vergeben, die bei Angebotsabgabe in Bezug auf Bau- oder Dienstleistungen eine schriftliche Tariftreue- oder Mindestentgelterklärung abgeben. Die GRN wird mit dem Angebot eine entsprechende Verpflichtungserklärung verlangen.

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Verhandlungsverfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
      Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-04-03
      Ortszeit: 12:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      1) Derzeit ungesicherte Finanzierung des Vorhabens: Die interessierten Unternehmen werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Finanzierung des Vorhabens derzeit nicht gesichert ist. Die Auftraggeberin hat eine Förderung nach dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) beantragt, auf deren Bewilligung sie keinen Einfluss hat. Daher kann die Auftraggeberin aktuell auch keine Aussage darüber treffen, zu welchem Zeitpunkt seitens der zuständigen Stelle eine Entscheidung über die Mittelbewilligung getroffen wird. Für den Fall, dass die Förderung nach dem KHZG nicht bewilligt wird, kann die Auftraggeberin das Vergabeverfahren wegen mangelnder Finanzierbarkeit aus einem schwerwiegenden Grund gem. § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 VgV aufheben. Den Unternehmen, die sich an dem Vergabeverfahren beteiligt haben, steht in diesem Fall kein Anspruch auf Ersatz etwaiger Schäden zu, die aus ihrer Beteiligung an dem Vergabeverfahren resultieren, da sie frühzeitig und transparent über die ungesicherte Finanzierung des Beschaffungsvorhabens aufgeklärt wurden. Sobald die Auftraggeberin Informationen über die Finanzierung des Vorhabens hat, wird sie die Verfahrensteilnehmer informieren.

      2) Alle Nachweise zum Teilnahmeantrag können in Form von Eigenerklärungen erfolgen, soweit sich aus der Ausschreibung nicht etwas anderes ergibt. Alle vom Auftraggeber für den Teilnahmewettbewerb unter dem unter Ziff. I.3) genannten Link bereitgestellten Formblätter sind zwingend zu verwenden.

      3) Alle weiteren Informationen zu diesem Vergabeverfahren wie Änderungen der Leistungsbeschreibung, Beantwortung von Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter dem Link bereitgestellt. Bis zum Ablauf der Teilnahmefrist ist der Bewerber verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente zu achten.

      4) Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache abzufassen und in elektronischer Form (Textform gem. § 126b BGB) bis spätestens zum Ende der Teilnahmefrist vorzulegen. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ist ausschließlich über das Portal der Deutschen eVergabe unter dem in Ziff. I.3) angegebenen Link möglich.

      5) Eine Einreichung des Teilnahmeantrags per E-Mail, Telefax oder in schriftlicher Form ist nicht zulässig.

      6) Der Auftraggeber erstattet keine Kosten, die für die Erstellung des Teilnahmeantrags und die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen.

      7) Etwaige Fragen sollten möglichst frühzeitig gestellt werden. Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind spätestens bis 10 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist einzureichen.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
        Durlacher Allee 100
        Karlsruhe
        76137
        Germany
        Kontaktstelle(n): 76137
        Telefon: +49 721926-8730
        E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
        Fax: +49 721926-3985
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
        Nicht vorgesehen
        Nicht vorgesehen
        Germany
      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer wird hingewiesen, insbesondere auf die Vorschrift des § 160 GWB, die folgenden Wortlaut hat:

        "§ 160 GWB - Einleitung, Antrag

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession

        hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften

        geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der

        Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

        Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10

        Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

        zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

        dem Auftraggeber gerügt werden;

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

        zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

        wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1

        Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer wird hingewiesen, insbesondere auf die Vorschrift des § 160 GWB, die folgenden Wortlaut hat:

        "§ 160 GWB - Einleitung, Antrag

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession

        hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften

        geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der

        Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

        Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10

        Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

        zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

        dem Auftraggeber gerügt werden;

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

        zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

        wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1

        Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-03-03

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