Special-purpose road passenger-transport services (Германия - Тендер #39064482) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Neustadt a.d.Donau Номер конкурса: 39064482 Дата публикации: 08-03-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Beförderungsleistungen für den freigestellten Schülerverkehr der Stadt Neustadt a.d.Donau
Reference number: 91-2022-PersBBeförderungsleistungen für den freigestellten Schülerverkehr der Stadt Neustadt a.d.Donau
Los 1
Lot No: 1in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Linie Mühlhausen
Der AG hat das zweimalige Recht, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung um jeweils 1 Schuljahr zu gleichen Konditionen zu verlängern („Optionsrecht“). Der AG hat das Optionsrecht jeweils durch schriftliche Erklärung unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten vor dem jeweiligen Ablauf der Vertragszeit gegenüber dem Auftragnehmer (AN) auszuüben. Für die rechtzeitige Ausübung des Optionsrechts kommt es auf den Zugang der Erklärung beim AN an. Übt der AG eine Option nicht aus, verfallen die weiteren Optionen.
Los 2
Lot No: 2in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Linie Hienheim
Der AG hat das zweimalige Recht, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung um jeweils 1 Schuljahr zu gleichen Konditionen zu verlängern („Optionsrecht“). Der AG hat das Optionsrecht jeweils durch schriftliche Erklärung unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten vor dem jeweiligen Ablauf der Vertragszeit gegenüber dem Auftragnehmer (AN) auszuüben. Für die rechtzeitige Ausübung des Optionsrechts kommt es auf den Zugang der Erklärung beim AN an. Übt der AG eine Option nicht aus, verfallen die weiteren Optionen.
Los 3
Lot No: 3in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Linie Mauern
Der AG hat das zweimalige Recht, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung um jeweils 1 Schuljahr zu gleichen Konditionen zu verlängern („Optionsrecht“). Der AG hat das Optionsrecht jeweils durch schriftliche Erklärung unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten vor dem jeweiligen Ablauf der Vertragszeit gegenüber dem Auftragnehmer (AN) auszuüben. Für die rechtzeitige Ausübung des Optionsrechts kommt es auf den Zugang der Erklärung beim AN an. Übt der AG eine Option nicht aus, verfallen die weiteren Optionen.
Los 4
Lot No: 4in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Linie Bad Gögging
Der AG hat das zweimalige Recht, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung um jeweils 1 Schuljahr zu gleichen Konditionen zu verlängern („Optionsrecht“). Der AG hat das Optionsrecht jeweils durch schriftliche Erklärung unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten vor dem jeweiligen Ablauf der Vertragszeit gegenüber dem Auftragnehmer (AN) auszuüben. Für die rechtzeitige Ausübung des Optionsrechts kommt es auf den Zugang der Erklärung beim AN an. Übt der AG eine Option nicht aus, verfallen die weiteren Optionen.
Los 5
Lot No: 5in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Linie Bad Gögging
Der AG hat das zweimalige Recht, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung um jeweils 1 Schuljahr zu gleichen Konditionen zu verlängern („Optionsrecht“). Der AG hat das Optionsrecht jeweils durch schriftliche Erklärung unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten vor dem jeweiligen Ablauf der Vertragszeit gegenüber dem Auftragnehmer (AN) auszuüben. Für die rechtzeitige Ausübung des Optionsrechts kommt es auf den Zugang der Erklärung beim AN an. Übt der AG eine Option nicht aus, verfallen die weiteren Optionen.
Los 6
Lot No: 6in den Vergabeunterlagen aufgeführt
M-Zug
Der AG hat das zweimalige Recht, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung um jeweils 1 Schuljahr zu gleichen Konditionen zu verlängern („Optionsrecht“). Der AG hat das Optionsrecht jeweils durch schriftliche Erklärung unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten vor dem jeweiligen Ablauf der Vertragszeit gegenüber dem Auftragnehmer (AN) auszuüben. Für die rechtzeitige Ausübung des Optionsrechts kommt es auf den Zugang der Erklärung beim AN an. Übt der AG eine Option nicht aus, verfallen die weiteren Optionen.
- Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. Eigenerklärung zur Eignung
- Erklärung und Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Befähigung zur Berufsausübung: Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, wird der Bieter gegenüber dem Auftraggeber auf gesondertes Verlangen erklären, dass ihm für das einzusetzende Fahrpersonal und sich selbst ein erweitertes Führungszeugnis im Original vorgelegt wurde, das nicht älter als 1 Monat ist und keine Eintragungen über rechtskräftige Verurteilungen wegen einer Straftat nach § 123 GWB und insbesondere wegen der Beförderung von Schülern wegen einer Straftat nach §§ 171, 174 bis 174 c, 176 bis 180 a, 181 a, 182 bis 184 f, 225, 232 bis 233 a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuches enthalten sind.
Der Bieter gilt als zuverlässig im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 2 PBefG (Personenbeförderungsgesetz) i.V.m. § 1 Abs. 1 PBZugV (Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr), wenn keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass bei der Führung des Betriebes die für den Straßenpersonenverkehr geltenden Vorschriften missachtet wurden, insbesondere gilt bzw. ist zu erklären:
- Es liegt keine rechtskräftige Verurteilung wegen schwerer Verstöße gegen strafrechtliche Vorschriften (i.S.v. § 1 Abs. 1 PBZugV) vor.
- Es liegen keine schweren Verstöße gegen Vorschriften des PBefG bzw. der auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsverordnung vor (i.S.v. § 1 Abs. 1 PBZugV).
- Es liegen keine schweren Verstöße gegen arbeits- oder sozialrechtliche Pflichten, insbesondere gegen die Vorschriften über die Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals, vor (i.S.v. § 1 Abs. 1 PBZugV).
- Es liegen keine schweren Verstöße gegen Vorschriften, die im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassen wurden (insbesondere die Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes, der Straßenverkehrs-Ordnung oder der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung), vor (i.S.v. § 1 Abs. 1 PBZugV).
- Es liegen keine schweren Verstöße gegen umweltschützende Vorschriften, dabei insbesondere des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, vor (i.S.v. § 1 Abs. 1 PBZugV).
- Es liegen keine schweren Verstöße gegen die abgaberechtlichen Pflichten, die sich aus unternehmerischer Tätigkeit ergeben, vor (i.S.v. § 1 Abs.1 PBZugV) und der Bieter ist der Zahlung von Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedstaates des Auftraggebers nachgekommen.
- Es liegen keine schweren Verstöße gegen § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes vom 5. April 1965 (BGBI, S. 213) in der jeweils geltenden Fassung vor (i.S.v. § 1 Abs.1 PBZugV) und der Bieter hat seine Verpflichtung zur Zahlung der Sozialbeiträge nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates, in dem er ansässig ist, oder nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates des Auftraggebers erfüllt.
- Es liegen keine schweren Verstöße gegen Bestimmungen zu Arbeitsschutz- und Arbeitsrecht vor.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn die finanziellen Mittel verfügbar sind, die zur Aufnahme und ordnungsgemäßen Führung des Betriebes erforderlich sind. Sie ist zu verneinen, wenn die Zahlungsfähigkeit nicht gewährleistet ist oder erhebliche Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen, die aus unternehmerischer Tätigkeit geschuldet werden.
- Der Bieter erklärt mit seiner Angebotsabgabe, dass die Finanzmittel auftragsbezogen zur Verfügung stehen und nicht vorrangig durch andere Rechte belastet sind
- Erklärung und Angaben zur Zahlung von Steuern und über Abgaben und Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Erklärung über das Vorliegen einer Kfz- und Betriebshaftpflichtversicherung
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bzgl. der Busverkehrsleistungen, die mit dem Gegenstand der Vergabe zu vergleichen sind, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre
Minimum level(s) of standards possibly required:- Vorlage von 3 geeigneten Referenzen der letzten 3 Geschäftsjahre
- Nachweis eines Betriebsleiters nach BOKraft oder vergleichbar
- Angabe des voraussichtlichen Standorts
Minimum level(s) of standards possibly required:− Anlage 2 Leistungsbeschreibung
− Anlage 3 Verkehrsvertrag
− Anlage 4 Verpflichtungs- und Haftungsfreistellungserklärung
− Anlage 5 Fahrpläne
− Anlage 6 Anforderungskatalog Fahrzeuge
− Anlage 7 Angebotsschreiben
− Anlage 8 Preisblatt
− Anlage 9 Busverzeichnis
− Anlage 10 Eigen- und Verpflichtungserklärungen
− Anlage 11 Bietergemeinschaft
− Anlage 12 VOL/B
− Fragen der Interessenten/Bieter und Antworten des Auftraggebers im Vergabeverfahren
− Die von der Vergabestelle mitgeteilten Bieterinformationen.
Elektronische Angebotsöffnung
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.