Architectural, construction, engineering and inspection services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #39064427) | ||
| ||
| Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением: | ||
Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH Номер конкурса: 39064427 Дата публикации: 08-03-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
||
NB WP-HEG - Generalplanungsleistung für den Neubau von Mehrfamilienhäusern inkl. Frei-/Grünflächengestaltung Hegermühlenstraße 10-11 in 15344 Strausberg
Referenznummer der Bekanntmachung: 002-23Generalplanungsleistung für den Neubau von Mehrfamilienhäusern inkl. Frei-/Grünflächengestaltung, Hegermühlenstraße 10-11 in 15344 Strausberg. Das gesamte Vergabefahren wird als 2-stufiges Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb abgewickelt und umfasst die Vergabe von Generalplanungsleistungen einschließlich Objektplanung, Freianlagenplanung, Technischer Ausrüstung, Tragwerksplanung sowie die Beratungsleistungen Brandschutz und Bauphysik (Wärmeschutz, Bauakustik/ Schallschutz).
Hegermühlenstraße 10-11 15344 Strausberg
Als Reaktion auf das prognostizierte Bevölkerungswachstum bis 2030 und der daraus resultierenden steigenden Nachfrage nach Wohnraum beabsichtigt die Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH die brachgefallene Fläche an der Hegermühlenstraße als innenstadtnahe Wohnbaufläche südlich der Altstadt zu entwickeln. Dafür wurde eine wirtschaftliche Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Weiterhin wurde ein Bebauungsplan (Nr. 66/21 "Hegermühlenstraße Ost", Stadt Strausberg) aufgestellt, der auf einem mit der Stadt Strausberg abgestimmten städtebaulichen Konzept basiert. Dieses Konzept sieht die Errichtung eines landschaftlich geprägten Wohnparks mit ca. 12.610 m² Geschossfläche vor. Konzeptionell soll im Schwerpunkt der Bedarf an Wohnraum für Singles, Paare und kleine Familien verbessert werden. Die Generationen der "mid-ager" und "best-ager" stellen maßgeblich die Zielgruppe und Planungsgrundlage dar. Das Grundstück befindet sich 900 m südlich der Innenstadt von Straußberg direkt an der Hegermühlenstraße 10-11 in 15344 Strausberg und umfasst in Summe eine Fläche von insgesamt ca. 25.000 m². Das Grundstück teilt sich in 2 Bauabschnitte. Gegenstand dieses Verfahrens ist der 1. Bauabschnitt, der eine Fläche von 22.720 m² ausweist. Der 2. Bauabschnitt ist nicht Bestandteil des Verfahrens. Aus der Studie hat sich eine Bruttogeschossfläche (BGF) der Neubauten von rd. 11.600 m² ergeben. Die Grundflächenzahl (GRZ) liegt bei 0,4.
Ergebnis der Machbarkeitsstudie sind rd. 80 Wohneinheiten, die sich auf sechs Baukörper verteilen. Die Gebäude sind als dreigeschossige Baukörper mit zusätzlichem Staffelgeschoss geplant. Eine Vollunterkellerung ist nicht zwingend vorgegeben, kostengünstige Alternativen zur Anordnung der Nebenflächen sind grundsätzlich denkbar. Zielstellung ist die Ausbildung von Ein- bis Drei-Raumwohnungen, der Schwerpunkt liegt hier auf flächenoptimierten Zwei- bis Drei-Raumwohnungen. Es sind in Summe ca. zwei bis drei rollstuhlgerechte Wohneinheiten zu berücksichtigen. Für das Bauvorhaben Bauabschnitt 1 sind entsprechende Fördermöglichkei-ten wie z.B. Förderungen der KfW-Bankengruppe, der Landesbanken etc. im Zuge der Planung zu prüfen. Die Stadt Strausberg hat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 66/21 "Hegermühlenstraße Ost" im beschleunigten Verfahren beschlossen. Dieser liegt seit dem 16.01.2023 und bis zum 20.02.2023 öffentlich aus und stellt die Grundlage für das Bauvorhaben dar.
Für die Maßnahme wird ein Kostenkennwert von 1.750 EUR/qm BGF brutto (KG 200 - 400 gemäß DIN 276, Fassung 2018) für einen mittleren Standard sowie von 200 EUR/qm AF brutto (KG 500) festgelegt. Die Kosten sind als vorläufig zu betrachten, diese werden im Zuge der Erstellung LP 3 auf Basis der Kostenberechnung fortgeschrieben. Es werden Planungsleistungen (Grundleistungen nebst Besonderer Leistungen/Nebenleistungen) "aus einer Hand" an einen Generalplaner für folgende Leistungsbilder und Leistungsphasen der HOAI 2021 vergeben:
- Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 i. V. m. Anlage 10 HOAI (LP 1-9),
- Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 i. V. m. Anlage 15 HOAI (LP 1-9),
- Fachplanung Tragwerksplanung gemäß § 51 i. V. m. Anlage 14 HOAI (LP 1-6),
- Objektplanung Leistungsbild Freianlagen gemäß § 39 i. V. m. Anlage 11 HOAI (LP 1-9)
sowie ergänzend hierzu die Beratungsleistungen der Bauphysik gemäß Anlage 1.2 zur HOAI 2021 und des Brandschutzes gemäß AHO Heft 17. Die Beauftragung erfolgt stufenweise gemäß "3.3. Stufenweise Beauftragung" des Vertragsmusters "Vertrag über Generalplanungsleistungen" (siehe Anlage Nr. 13).
Planungsbeginn ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung, voraussichtlich im August 2023.
Siehe auch Abschnitt III der Bekanntmachung.
1) Gesamtjahresumsatz (netto) Bewerber/Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Mittel für vergleichbare Planungs- und Beratungsleistungen im Nutzungssegment Wohnen: Gewichtung 15 %
2) Anzahl der durchschnittlich in den letzten drei Jahren beschäftigen Mitarbeiter (MA) im Mittel: Gewichtung 15 %
3) 3 Stück Referenzen vergleichbarer Bauaufgabe unter Beachtung der Mindestanforderungen und Vergabe von Zusatzpunkten: Gewichtung 70 %
Der Auftraggeber behält sich vor, zur Bestätigung der Bewertung auf Basis der eingereichten Unterlagen, Angaben stichprobenartig zu überprüfen.
Die Beauftragung der Leistung erfolgt stufenweise. Die ersten 2 Beauftragungsstufen umfassen die Leistungen der Generalplanung bis zum Abschluss der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung). Die weiteren Stufen sowie die besonderen Leistungen werden optional abgerufen. Auf die Beauftragung weiterer und besonderer Leistungen/Stufen besteht kein Rechtsanspruch.
Aus Platzgründen sind die Zuschlagskriterien im Bekanntmachungstext nur komprimiert dargestellt, die vollständigen Zuschlagskriterien mit Unterpunkten sind den kostenfrei und uneingeschränkt zugänglichen Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die nachfolgend unter Ziff. III.1.1) bis III.1.3) aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) sind, soweit nicht abweichendes ausdrücklich vorgesehen ist, zwingend bis zum Ablauf der Frist für die Teilnahmeanträge vorzulegen. Sämtliche Nachweise dürfen nicht älter als 12 Monate sein, mit Ausnahme der Urkunde über die Eintragung in die Liste der Architekten- bzw. Ingenieurkammer. Hier reicht auch eine ältere Urkunde, soweit es seit der Eintragung keine Veränderungen gab. Die Vorlage einer nicht beglaubigten Kopie ist ausreichend und zulässig. Es sind nachfolgende Nachweise unter III.1) mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:
- Auszug aus dem Berufsregister bzw. Eintrag (Mitgliedschaft) in Architektenkammer bzw. Ingenieurkammer des/der Projektverantwortlichen, Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Landesbauordnung für mindestens ein Mitglied des vorgesehenen Projektteams
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister wie folgt:
- bei Kapitalgesellschaften Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister,
- bei Partnerschaftsgesellschaften Auszug aus dem Partnerschaftsregister,
- bei Rechtsform GbR Nachweis der Gewerbeanmeldung oder vergleichbar und je Gesellschafter,
- Freiberuflich Tätige haben eine Eigenerklärung über Ihre freiberufliche Tätigkeit unter Angabe ihrer Steuernummer vorzulegen,
- Wirtschaftsteilnehmer aus anderen EU-Mitgliedsstaaten können gleichwertige Nachweise einreichen (§ 44 (1) VgV,
- Angaben zu etwaigen rechtlichen und/oder wirtschaftlichen Abhängigkeiten von anderen Unternehmen können z. B. durch ein aussagekräftiges Organigramm mit allen verbundenen Unternehmen erfolgen,
- Eigenerklärung zur Vermeidung von Interessenskonflikten nach § 6 VgV,
- Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 42 Abs. 1 VgV.
Bewerbergemeinschaften müssen die unter Ziff. III.1.1)-III.1.3) genannten Angaben und Formalitäten für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag vorlegen und müssen zudem mit Einreichung des Teilnahmeantrages eine Erklärung vorlegen, in der:
- sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft namentlich und mit Anschrift sowie USt-ID benannt sind,
- ein von allen Mitgliedern bevollmächtigtes Mitglied als Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benannt wird,
- der bevollmächtigte Vertreter zur Abgabe eines gemeinsamen Teilnahmeantrages bzw. eines gemeinsamen Angebotes sowie mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied zur Abgabe und Entgegennahme von Willenserklärungen sowie zur Entgegennahme von Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt ist,
- die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
- dargestellt wird, wer die Leistung der jeweiligen Leistungsbereiche im Auftragsfall tatsächlich erbringt (Angaben zur Aufgabenteilung) und,
- in der erklärt wird, dass im Auftragsfall alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
(Die Erklärung ist von allen Mitgliedern zu unterzeichnen).
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Das Verbot für
Mehrfachbeteiligungen gilt nicht für Nachunternehmer. Bedient sich der Auftragnehmer bei der Erfüllung des Auftrages und/oder zum Nachweis seiner Eignung anderer Unternehmen, müssen die unter Ziff. III.1.1) - III.1.3) genannten Angaben und Formalitäten für jeden Nachunternehmer zusammen mit einer Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (§47 VgV) sowie der Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer (§36 VgV) mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden. Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben für dieses Unternehmen entsprechend zu machen. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter das entsprechende
Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
1) Erklärung über den Gesamtjahresumsatz (netto) des
Bewerbers/Bewerbergemeinschaft für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020, 2021, 2022) im Mittel für vergleichbare Planungs- und Beratungsleistungen im Nutzungssegment Wohnen (Gewichtung: 15%):
< 0,5 Mio. EUR/a = 0 Punkte
ab 0,5 Mio. EUR/a = 1 Punkt
ab 1,50 Mio. EUR/a = 2 Punkte
ab 2,00 Mio. EUR/a = 3 Punkte
ab 2,50 Mio. EUR/a = 4 Punkte
2) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 VgV. Erklärungen zur Berufshaftpflichtversicherung gem. Ziff. III.2.2) der Bekanntmachung.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 VgV inkl. Angabe der Deckungssummen:
- Personenschäden: 3,0 Mio. EUR
- Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden: 3,0 Mio. EUR
Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Das Ausstelldatum der Kopie der Versicherungspolice / Erklärung der Versicherung, dass die Versicherung in genannter Deckung für die zu erbringenden Leistungen der Generalplanung im Auftragsfall abgeschlossen wird, darf nicht vor dem 31.08.2022 liegen.
1) Erklärung über die Anzahl der Mitarbeiter der letzten 3 Jahre (2020, 2021,2022) mit Aufgliederung in Geschäftsführer/Partner, weitere Führungskräfte, angestellte Ingenieure / Architekten, angestellte Techniker / technische Zeichner / sonstige und Freie Mitarbeiter sowie die Angabe der Mitarbeiterzahl Gesamt, jeweils bezogen auf das gesamte Unternehmen und des Bewerbers oder seiner verantwortlichen Nachunternehmer für die jeweiligen Leistungsbilder (Objektplanung, Technische Gebäudeausrüstung, Tragwerksplanung, Freianlagenplanung, Bauphysik, Brandschutz) (Gewichtung: 15%):
< 4 MA = 0 Punkte
ab 4 MA = 1 Punkt
ab 6 MA = 2 Punkte
ab 8 MA = 3 Punkte
ab 9 MA = 4 Punkte
2) Es sind 3 Stück Referenzen einzureichen, die vergleichbarer Bauaufgabe sind und die nachfolgende Mindestanforderungen vollständig erfüllen. Mindestanforderung siehe nachfolgend
unter "Möglicherweise geforderte Mindeststandards".
Die Nichteinhaltung bereits einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss der jeweiligen Referenz. Als Anlagen bitte zusätzliche bebilderte Projektbeschreibungen sowie (sofern vorhanden) ein Referenzschreiben (jeweils max. 3 DIN A4-Seiten) beifügen (Gewichtung: 2 Referenzen a 23% und jeweils 92 Punkten sowie eine Referenz a 24% und 96 Punkten).
Es ist bei den Referenzen gem. Ziff. II.b jeweils anzugeben die Projektbezeichnung mit Ort und Postleitzahl, Projektkurzbeschreibung, Besonderheiten des Projektes, Art des
Projektes (Neubau, Sanierung/Umbau, Erweiterung), Neubauprojekt: Bau von Mehrfamilienhäusern (ja/nein - wenn ja: Anzahl Wohneinheiten), Nutzungsart Wohnen oder Wohnen mit Gewerbeanteil (ja/nein), Wohnungsbau mit hoher Kosten- und Flächeneffizienz (>0,68) (ja/nein) sowie Kostenkennwert (EUR/m² BGF) sowie Verhältnis (Wfl/BGF), barrierefreie und rollstuhlgerechte Wohneinheiten (ja/nein/nur barrierefreie Wohneinheiten), Anwendung von Förderprogrammen (KfW oder vergleichbar) (ja/nein - wenn ja: Angabe des Förderprogramms), Angabe ob Nachhaltige und/oder innovative und/oder energieeffiziente Gebäudekonzeption geplant wurde (ja/nein - Wenn ja, kurze Darstellung auf separater Projektbe-schreibung), Angabe ob (teil-)serielles bzw. modulares Bauen erfolgt ist (ja/nein - Wenn ja, kurze Darstellung auf separater Projektbeschreibung), Freianlagenplanung: liegen Erfahrungen im Umgang mit einer speziellen Topografie vor (ja/nein und nur für eine Referenz - Wenn ja, kurze Darstellung auf separater Projektbeschreibung), Art des Auftraggebers (öffentlich gemäß § 99 GWB/ privat), Auftraggeber (Name), Ansprechpartner/in (Name, Telefon, E-Mail), Projektlaufzeit (Beginn LP 2, Fertigstellung LP8, Fertigstellung LP5), Baukosten (KGR 300 - 400 in EUR brutto, DIN 276, 2018), Angabe der beauftragten Leistungen Generalplanung, Angabe der erbrachten Leistungsphasen Objektplanung Gebäude § 34 ff. HOAI, Angabe der erbrachten Leistungsphasen Freianlagenplanung § 39 ff. HOAI, Angabe der erbrachten Leistungsphasen Tragwerksplanung § 51 ff. HOAI, Angabe der erbrachten Leistungsphasen Technische Ausrüstung § 55 ff. HOAI sowie Angabe der Anlagengruppen, für die Leistungen erbracht worden sind, Angabe der Projektbeteiligten (Unternehmensnamen) mit Angabe des Leistungsanteils, Honorarzone [HOAI] für Gebäude sowie TGA, Projektgröße in m² BGF, Bescheinigung Auftraggeber / Referenzschreiben beigefügt (ja/nein), zusätzliche bebilderte Projektbeschreibung beigefügt (ja/nein)
Weiterhin sind Zusatzpunkte je Referenz wie folgt zu erreichen:
a) Mindestanforderungen an Referenz (Gewichtung: 7%)
erfüllt = 4 Punkte / nicht erfüllt = 0 Punkte
b) Neubauprojekt: Bau von Mehrfamilienhäusern (Gewichtung: 3%)
ja = 4 Punkte / nein = 0 Punkte
c) Wohnungsbau mit hoher Kosten- und Flächeneffizienz (>0,68) (Gewichtung: 2%)
ja = 4 Punkte / nein = 0 Punkte
d) barrierefreie und rollstuhlgerechte Wohneinheiten (Gewichtung: 3%)
ja = 4 Punkte / nein = 0 Punkte
e) Anwendung von Förderprogrammen (KfW oder vergleichbar) (Gewichtung: 2%)
ja = 4 Punkte / nein = 0 Punkte
f) Nachhaltige und/oder innovative und/oder energieeffiziente Gebäudekonzeption (Gewichtung: 2%)
ja = 4 Punkte / nein = 0 Punkte
g) (teil-)serielles bzw. modulares Bauen (Gewichtung: 2%)
ja = 4 Punkte / nein = 0 Punkte
h1-2) Erbringung der Freianlagenplanung i.S.d. § 39 ff. HOAI als Generalplaner im Rahmen
dieser Referenz (für 2 Referenzen) (Gewichtung: 2%)
ja = 4 Punkte / nein = 0 Punkte
h2) Freianlagenplanung i.S.d. § 39 ff. HOAI im Rahmen der Generalplanung:
Erfahrung im Umgang mit einer speziellen Topografie des Grundstücks wie z. B. einem ausgeprägten Gefälle oder Höhenunterschieden auf dem Gelände (für eine Referenz) (Gewichtung: 3%)
ja = 4 Punkte / nein = 0 Punkte
3) Einreichung Projektorganigramm, aus dem die einzelnen Planungsleistungen und ggf. Unterauftragnehmer hervorgehen (s. Zuschlagskriterien, I. Organisation und Projektteam)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Geforderte Mindestanforderungen an die Referenzen Nr. 1 und 2:
a) Projekt wurde als Generalplanung durchgeführt und umfasste im Einzelnen folgende Leistungen:
a1) Gebäude und Innenräume i.S.d. § 34 ff. HOAI, min. Honorarzone III
a2) Tragwerksplanung i.S.d. § 49 ff. HOAI
a3) Technische Ausrüstung i.S.d. § 53 ff. HOAI, min. Honorarzone II, Anlagengr. 1 bis 6
b) Koordination der Planung Brandschutz
c) Projektvolumen > 4,5 Mio. EUR brutto
(KGR 300 + 400, DIN 276, 2018)
d) Bruttogeschossfläche (BGF) > 3.000 m²
e) Maßnahme: Neubau, Sanierung /Umbau oder Erweiterung
f) Bearbeitung der Leistungsphasen ab LP 2
g) Angabe Auftraggeber, Name und Kontaktdaten
h) Nutzungsart: Wohnen oder Wohnen mit Gewerbeanteil
Geforderte Mindestanforderungen an die Referenz Nr. 3
a) Projekt wurde als Generalplanung durchgeführt und umfasste im Einzelnen zusätzlich zu den Leistungen unter a1) bis a3) die Freianlagenplanung i.S.d. § 39 ff. HOAI
b) Koordination der Planung Brandschutz
c) Projektvolumen > 4,5 Mio. EUR brutto (KGR 300 + 400, DIN 276, 2018)
d) Bruttogeschossfläche (BGF) > 3.000 m²
e) Maßnahme: Neubau, Sanierung /Umbau oder Erweiterung
f) Bearbeitung der Leistungsphasen ab LP 2
g) Angabe Auftraggeber, Name und Kontaktdaten
h) Nutzungsart: Wohnen oder Wohnen mit Gewerbeanteil
Geforderte Mindestanforderungen an alle Referenzen
a) Für zwei Referenzen: die Leistungsphase 8 gemäß HOAI wurde zwischen dem 01.02.2015 und 31.01.2023 abgeschlossen bzw. befindet sich im Abschluss (Leistungsphase 8: 80 % der beauftragten Leistung müssen erbracht sein)
b) Für eine Referenz: die Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) gemäß HOAI wurde zwischen dem 01.02.2018 und 31.01.2023 abgeschlossen bzw. befindet sich im Abschluss (Leistungsphase 5: 85% der beauftragten Leistung müssen erbracht sein)
Die Nichteinhaltung bereits einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss der jeweiligen Referenz.
Zugelassen sind alle Bewerber, die nach § 75 Abs. 1 und 2 VgV berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Ingenieur" zu tragen und über die erforderlichen Nachweise verfügen. Diese sind Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates als Architekt beziehungsweise Ingenieur tätig und zum Führen dieser Berufsbezeichnung berechtigt sind. Es ist der Nachweis nach Richtlinie 2005/36/EG zu führen. Ist in dem jeweiligen Bundesland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Fachliche Anforderung als Ingenieur od. glw., wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Beschäftigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist. Für juristische Personen gilt § 75 Abs. 3 VgV. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen diese Voraussetzungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen. Dieses ist in geeigneter Form zum Beispiel durch Vorlage eines Auszugs der Satzung nachzuweisen (Der Nachweis ist nur nach ausdrücklicher Aufforderung des Auftraggebers vorzulegen).
Insoweit ist zusätzlich eine gesonderte Bauvorlageberechtigung nach § 69 BbgBO für mindestens ein Mitglied des vorgesehenen Projektteams nachzuweisen.
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen für Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 3,0 Mio. EUR bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen, Versicherungsunternehmen. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Entsprechender Versicherungsschutz ist zusätzlich durch Eigenerklärung gem. Bewerberformular zu bestätigen. Alternativ kann die Vorlage einer verbindlichen Absichtserklärung des Versicherungsgebers für den Auftragsfall in Kopie erfolgen. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft den Nachweis ausreichender Deckungssummen vorlegt. Der Auftrag wird unter Berücksichtigung der Vorgaben des Brandenburgischen Vergabegesetzes (BbgVerG) vergeben und ausgeführt. Die Bieter/ Bewerbergemeinschaft (und soweit vorgesehen, deren Unterauftragnehmer) haben hierzu entsprechende Verpflichtungserklärungen abzugeben.
Aus Platzgründen sind die Zuschlagskriterien im Bekanntmachungstext nur komprimiert dargestellt, die vollständigen Zuschlagskriterien mit Unterpunkten sind den kostenfrei und uneingeschränkt zugänglichen Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.