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Architectural, engineering and planning services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #39063958)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: GOS Gesellschaft für Ortsentwicklung und Stadterneuerung mbH als treuhänderischer Sanierungsträger der Stadt Schenefeld
Номер конкурса: 39063958
Дата публикации: 08-03-2023
Источник тендера:


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Регистрация
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      GOS Gesellschaft für Ortsentwicklung und Stadterneuerung mbH als treuhänderischer Sanierungsträger der Stadt Schenefeld
      Kleiner Kuhberg 22-26
      Kiel
      24103
      Germany
      Telefon: +49 40593636216
      E-Mail: rathje@gos-mbh.de
      Fax: +49 431/85035
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DYB6AMR/documents
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DYB6AMR

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Andere: Treuhänderischer Sanierungsträger
    5. Haupttätigkeit(en):
      Andere Tätigkeit: treuhänderische Sanierungsträgerschaft
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Bauleitplanung Stadt Schenefeld

        Referenznummer der Bekanntmachung: 028-M815-2023/01
      2. CPV-Code Hauptteil:
        71240000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beauftragung von Planungsleistungen, die dem Leistungsbild

        Bebauungsplan gemäß § 19 HOAI entsprechen sowie besondere Leistungen (u.a. Beteiligung und Umweltbericht).

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):

      3. Erfüllungsort:
      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beauftragung von Planungsleistungen, die dem Leistungsbild

        Bebauungsplan gemäß § 19 HOAI entsprechen. Zusätzlich sollen weitere, besondere Leistungen

        beauftragt werden. Hierrunter fallen u.a. Leistungen für die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung

        der Beteiligungsverfahren und das Erstellen eines Umweltberichts. Details zum Auftragsgegenstand und

        zu den vorgesehenen Ausführungsfristen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

      5. Zuschlagskriterien:
        Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:
        Laufzeit in Monaten: 18
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        - wirksame Gründung des Unternehmens nach den Anforderungen an die jeweilige Rechtsform (Falls die jeweilige Rechtsform dies erfordert, ist die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister notwendig.),

        - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB,

        - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB,

        - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 23 AEntg und § 21 MiLoG

        - Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns

        - Eigenerklärung zu Russlandsanktionen gem. Artikel 5k EU-Verordnung

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        - Nachweis eines Berufshaftpflichtversicherungsschutzes

        Alternativ: Schreiben der Versicherung, dass im Falle der Zuschlagserteilung dem Bewerber der geforderte Versicherungsschutz seitens des Versicherers gewährleistet wird.

        - Angaben zum jährlichen Unternehmensumsatz der drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        - Nachweis eines Berufshaftpflichtversicherungsschutz in einer Deckungshöhe von mindestens 1.500.000 Euro EUR je Personenschaden und mindesten 300.000 Euro EUR je sonstigem Schaden, jeweils 2-fach maximiert im Versicherungsjahr.

        - Jährlicher gemittelter Unternehmensumsatz von mindestens 200.000 EUR in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        - Angaben zur Gesamtzahl der im Unternehmen beschäftigen Personen (einschließlich Geschäftsführung) in den letzten drei Kalenderjahren

        - Unternehmensreferenzen mit vergleichbaren Leistungen

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        - Mindestzahl von fünf im Unternehmen beschäftigten Personen (einschließlich der Geschäftsführung) in den letzten drei Kalenderjahren,

        - Mindestanforderungen an die vorzulegenden Unternehmensreferenzen:

        - Leistungsbild Bebauungsplan gemäß § 19 HOAI,

        - Erbringung Leistungsphasen 1 - 3,

        - Honorarzone II oder höher,

        - überplante Gesamtfläche von 3 Hektar oder mehr,

        - Bebauungsplan im innenstadtnahen Bereich

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-04-12
      Ortszeit: 12:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-05-12
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-04-12
      Ortszeit: 12:00
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiertDie Zahlung erfolgt elektronisch
    3. Zusätzliche Angaben

      Bekanntmachungs-ID: CXP4DYB6AMR

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
        Düsternbrooker Weg 94
        Kiel
        24105
        Germany
        Kontaktstelle(n): 24105
        Telefon: +49 4319884542
        E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de
        Fax: +49 4319884702
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Nach § 160 Abs. 1, 2 GWB ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, befugt, vor der Vergabekammer einen Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren zu stellen.

        Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit

        1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Nach Zuschlagserteilung ist ein Nachprüfungsverfahren grundsätzlich nicht mehr zulässig. Allerdings kann ein unterlegener Bieter dann noch nach § 135 Abs. 1, 2 GWB Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages stellen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Pflicht zur Bieterinformation und zur Einhaltung der Wartefrist nach § 134 GWB oder gegen die Pflicht zur Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der europäischen Union verstößt.

        Ein Bieter, den der öffentliche Auftraggeber ohne Vorabinformation direkt oder im EU-Amtsblatt über einen Vertragsschluss informiert, muss einen solchen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen und bei unterbliebener Information innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsschluss einlegen. Danach wird er unzulässig.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Nach § 160 Abs. 1, 2 GWB ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, befugt, vor der Vergabekammer einen Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren zu stellen.

        Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit

        1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Nach Zuschlagserteilung ist ein Nachprüfungsverfahren grundsätzlich nicht mehr zulässig. Allerdings kann ein unterlegener Bieter dann noch nach § 135 Abs. 1, 2 GWB Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages stellen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Pflicht zur Bieterinformation und zur Einhaltung der Wartefrist nach § 134 GWB oder gegen die Pflicht zur Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der europäischen Union verstößt.

        Ein Bieter, den der öffentliche Auftraggeber ohne Vorabinformation direkt oder im EU-Amtsblatt über einen Vertragsschluss informiert, muss einen solchen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen und bei unterbliebener Information innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsschluss einlegen. Danach wird er unzulässig.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-03-03

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