Bridge-inspection services (Германия - Тендер #39063940) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landeshauptstadt Stuttgart Номер конкурса: 39063940 Дата публикации: 08-03-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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66000122 - Vergabe freiberufliche Leistungen - Tiefbauamt 2022, Brückenprüfungen in 9 Lose
Reference number: VgV_Brücken_001Bauwerksprüfung nach DIN 1076 im Bereich des Landeshauptstadt Stuttgart an Straßenbrücken und Straßenbrücken über Bahnanlagen
-Leistungsjahr 2023-
Die Leistungen werden in 9 Losen ausgeschrieben, bestehend aus 4 bis 28 Brücken.
1. Bezirk Filder
Lot No: 1Stuttgart
Los 1:
1. Bezirk Filder:
Anzahl Bauwerke: 23
Die angegebene Laufzeit ist eine voraussichtliche Angabe. Die Laufzeit des Vertrags ergibt sich anhand der tatsächlichen Dauer der Vorlaufzeiten (z.B. der Genehmigung der Verkehrssicherung, etc.) und der Prüfungen.
2. Bauwerke Bundesstraßen
Lot No: 2Stuttgart
Los 2:
2. Bauwerke Bundesstraßen:
Anzahl Bauwerke: 17
Die angegebene Laufzeit ist eine voraussichtliche Angabe. Die Laufzeit des Vertrags ergibt sich anhand der tatsächlichen Dauer der Vorlaufzeiten (z.B. der Genehmigung der Verkehrssicherung, etc.) und der Prüfungen.
3 DB Strecken Kornal-Kornwestheim - Zuffenhausen
Lot No: 3Stuttgart
Los 3:
3. Strecken Kornal-Kornwestheim - Zuffenhausen:
Anzahl Bauwerke: 9
Die angegebene Laufzeit ist eine voraussichtliche Angabe. Die Laufzeit des Vertrags ergibt sich anhand der tatsächlichen Dauer der Vorlaufzeiten (z.B. der Genehmigung der Verkehrssicherung, etc.) und der Prüfungen.
4 DB Strecken Gäubahn, Hbf- Zuffenhausen
Lot No: 4Stuttgart
Los 4:
4. DB Strecken Gäubahn, Hbf- Zuffenhausen:
Anzahl Bauwerke: 19
Die angegebene Laufzeit ist eine voraussichtliche Angabe. Die Laufzeit des Vertrags ergibt sich anhand der tatsächlichen Dauer der Vorlaufzeiten (z.B. der Genehmigung der Verkehrssicherung, etc.) und der Prüfungen.
5. DB Strecken Zuffenhausen Untertürkheim
Lot No: 5Stuttgart
Los 5:
5. DB Strecken Zuffenhausen Untertürkheim:
Anzahl Bauwerke: 8
Die angegebene Laufzeit ist eine voraussichtliche Angabe. Die Laufzeit des Vertrags ergibt sich anhand der tatsächlichen Dauer der Vorlaufzeiten (z.B. der Genehmigung der Verkehrssicherung, etc.) und der Prüfungen.
6. DB Strecken Bad Cannstatt- Waiblingen, Stadion
Lot No: 6Stuttgart
Los 6:
6. DB Strecken Bad Cannstatt- Waiblingen, Stadion:
Anzahl Bauwerke: 5
Die angegebene Laufzeit ist eine voraussichtliche Angabe. Die Laufzeit des Vertrags ergibt sich anhand der tatsächlichen Dauer der Vorlaufzeiten (z.B. der Genehmigung der Verkehrssicherung, etc.) und der Prüfungen.
7. DB Strecke Stuttgart- Ulm, Hafenbereich
Lot No: 7Stuttgart
Los 7:
7. DB Strecke Stuttgart- Ulm, Hafenbereich:
Anzahl Bauwerke: 12
Die angegebene Laufzeit ist eine voraussichtliche Angabe. Die Laufzeit des Vertrags ergibt sich anhand der tatsächlichen Dauer der Vorlaufzeiten (z.B. der Genehmigung der Verkehrssicherung, etc.) und der Prüfungen.
8. Bezirk-Nord
Lot No: 8Stuttgart
Los 8:
8. Bezirk-Nord:
Anzahl Bauwerke: 6
Die angegebene Laufzeit ist eine voraussichtliche Angabe. Die Laufzeit des Vertrags ergibt sich anhand der tatsächlichen Dauer der Vorlaufzeiten (z.B. der Genehmigung der Verkehrssicherung, etc.) und der Prüfungen.
9. Bezirk Neckar
Lot No: 9Stuttgart
Los 9:
9. Bezirk Neckar:
Anzahl BAuwerke: 43
- Nachweis mindestens von einem Inhaber oder Führungskraft des Unternehmens über die Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer oder Studien- und Ausbildungsnachweise (Mindestbedingung: Bauingenieur oder Vergleichbares)
— § 43 VgV: Eigenerklärung über wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen,
— § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit 2,0 Mio. EUR Deckungssumme für Personen- und 2,0 Mio. EUR für Sachschäden vorliegt bzw. dass die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend erhöht werden. (Ausschlusskriterium),
— § 47 VgV: Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (im Fall der Eignungsleihe),
— § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Eigenerklärung zur Anzahl der Beschäftigten.
Minimum level(s) of standards possibly required:Mindestbedingung Anzahl Beschäftigte: 2 Vollzeitbeschäftigte
- Das Zertifikat des VFIB e.V. muss im Unternehmen vorhanden sein. (Mindestbedingung)
- § 123 und § 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen (Ausschlusskriterium, bei den Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB entscheidet die Vergabestelle über den Ausschluss),
- § 73 Abs. 3 VgV: Eigenerklärung, dass die Durchführung der Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt (Ausschlusskriterium)
- Erklärungen gemäß Tariftreuegesetz des Landes Baden-Württemberg sind abzugeben. (Ausschlusskriterium)
- Erklärung des Bewerbers zum Nichtvorliegen eines Bezugs zu Russland im Sinne der Russland-Sanktionen gem. 5. EU-Sanktionspaket nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. (Ausschlusskriterium)
Elektronische Eröffnung
Information about authorised persons and opening procedure:keine
keine
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Bieter erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB) oder soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem nach Zuschlagserteilung unzulässig (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post, unabhängig davon, ob die Fristen gem. § 160 Abs. 3 GWB abgelaufen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Bieter erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB) oder soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem nach Zuschlagserteilung unzulässig (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post, unabhängig davon, ob die Fristen gem. § 160 Abs. 3 GWB abgelaufen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).