Installation of road lighting equipment (Германия - Тендер #38651834) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Land Berlin, Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz Номер конкурса: 38651834 Дата публикации: 17-02-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Umrüstung von Gasleuchten auf LED in Lichtenrade; Tief-, Straßen-, Rohrverlegungsbau
Reference number: 23-019Umrüstung von 1.930 Gasaufsatzleuchten auf elektrischen Betrieb.
12309 Berlin-Lichtenrade
Demontage und Montage von Lichtpunkten, Tief- und Straßenbauarbeiten.
• 1.930 St. Demontage gasbetriebener Beleuchtungsanlagen.
• 4.500 m2 Tief- und Straßenbauarbeiten mit Wiederherstellung verschiedener Oberflächenbefestigungen.
• 200 m3 Schuttdurchsetzen Boden entsorgen, Füllboden als Ersatz liefern.
• 2.176 St. Montage elektrisch betriebener Beleuchtungsanlagen.
• 3.000 m Kabelgraben für Netzversorgungskabel mit Wiederherstellung verschiedener Oberflächenbefestigungen.
• 300 m Baugraben für den Rückbau der Gasversorgungsleitung mit Wiederherstellung verschiedener Oberflächenbefestigungen.
• 100 St. Schutzmaßnahmen an Straßenbäumen.
• 2.057 St. Lieferung von LED-Leuchten, verschiedenen Typs.
• 2.057 St. Lieferung von Lichtmasten, verschiedenen Typs.
• 2.057 St. Lieferung von Mastunterteilen, verschiedenen Typs.
• 2.057 St. Lieferung von Masteinbaukästen.
• 2.057 St. Lieferung von Funk-Rundsteuerempfängern mit Antenne.
• 1 St. Lieferung von Baustelleninformationsschild-
• Planungsleistungen (Technische Bearbeitung, Beweissicherung, Bestandsdokumentation).
• Transport und Entsorgung (Gasleuchten, Gasmaste).
EFRE: 1354-B2-E
Die Finanzierung des Vorhabens steht mit dem Programm EFRE „Operationelles Programm des Landes Berlin für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung in der Förderperiode 2014 – 2020“ in Verbindung.
Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
- Angabe zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Jahresumsatz sowie Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages),
- Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 6e EU-VOB/A, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU-VOB/ A vorliegen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen,
- Angabe das in den letzten 2 Jahren das Unternehmen nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Wettbewerbsregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist,
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung, durch Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
- Vorlage geeigneter Referenzen über die Ausführung von Bauleistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
- Angaben zur Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen und gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
- Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)“.
- Zertifizierung nach Arbeitsblatt GW 301 der DVGW.
Bei ausländischen Bietern werden gleichwertige Qualifikationsnachweise verlangt.
Als vergleichbare Referenzen werden anerkannt:
Tiefbauarbeiten, einschließlich der Montage von Masteinzelteilen und Leuchten, im Umfang von mindestens 500 Standorten pro Jahr.
Der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen, welche mehr als fünf Jahre zurückliegen.
Minimum level(s) of standards possibly required:- Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)“.
- Zertifizierung nach Arbeitsblatt GW 301 der DVGW.
Bei ausländischen Bietern werden gleichwertige Qualifikationsnachweise verlangt.
Als vergleichbare Referenzen werden anerkannt:
Tiefbauarbeiten, einschließlich der Montage von Masteinzelteilen und Leuchten, im Umfang von mindestens 500 Standorten pro Jahr.
Der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen, welche mehr als fünf Jahre zurückliegen.
- In I. 4 Nr. 19 und 20 VwVBU (Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt des Landes Berlin) sind für die Erbringung der Bauleistung zu beachtende Umweltanforderungen an Baumaschinen festgelegt. Baumaschinen müssen entweder ab Werk die angegebene Abgasstufe erreichen oder mit einem Partikelminderungssystem nachgerüstet sein.
- Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.
Bei der Öffnung der Angebote und Verlesung der Angebote sind nur Vertreter des Auftraggebers zulässig, Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Die Finanzierung des Vorhabens steht mit dem Programm EFRE „Operationelles Programm des Landes Berlin für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung in der Förderperiode 2014 – 2020“ in Verbindung.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indemer die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichungeiner Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch denöffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indemer die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichungeiner Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch denöffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Vergabekammer des Landes Berlin