Fire-brigade uniforms (Германия - Тендер #38651480) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadtverwaltung Mainz, Abt. Vergabe und Einkauf Номер конкурса: 38651480 Дата публикации: 17-02-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Feuerwehr
Für die Feuerwehr Mainz (Auftraggeber) soll im Rahmen eines Offenen Verfahrens die Versorgung der Feuerwehrangehörigen mit Feuerwehrüberkleidung und Zubehör- bzw. Ersatzteile für einen Zeitraum von 48 Monaten (01.08.2023-31.07.2027) sichergestellt werden. Eine feste Mengenzusage oder eine Abnahmeverpflichtung ist durch diese Rahmenvereinbarung jedoch nicht gegeben.
Die Feuerwehrüberkleidung besteht aus einer Feuerwehrüberhose und einer Feuerwehrüberjacke mit integriertem Rückhaltesystem, die getrennt voneinander und in verschiedenen Mengen abgerufen werden können. Der jährliche Bedarf wird auf Basis der Erfahrungswerte der letzten Jahre auf ca. 125 Feuerwehrüberhosen und ca. 125 Feuerwehrüberjacken geschätzt. Der tatsächliche Bedarf kann abweichen. Der Bedarf an IRS-Gurten ist abhängig von der Anzahl der auszurüstenden Atemschutz¬geräte¬träger. Der Abruf der nachfolgend beschriebenen Feuerwehrüberkleidung richtet sich nach den jeweiligen Ausgabezahlen in der Bekleidungskammer der Feuerwehr Mainz. Der Abruf erfolgt in Teilmengen zu je ca. 20 - 125 Stück.
Die Feuerwehrüberkleidung muss über die gesamte Laufzeit lieferbar sein. Die Lieferzeit für normale Größen sowie Unter- und Übergrößen beträgt max. 8 Wochen je Abruf. Die Lieferzeit von Sonderanfertigungen beträgt max. 12 Wochen. Die Lieferung erfolgt frei Haus.
Mainz
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von ca. 500 Stück Feuerwehrüberbekleidung für einen Zeitraum von 48 Monaten (01.08.2023 - 31.07.2027)
Abgabe einer Eigenerklärungen zur Zahlung von Steuern, Beiträgen und sonstigen Abgaben sowie
zurbestehenden Betriebshaftpflichtversicherung und Einhaltung der Tariftreue / Zahlung des Mindestentgeltes
Eigenerklärungen zu Voreintragungen nach Arbeitnehmerentsendegesetz und
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz,
- Baumusterprüfbescheinigung einschließlich Überwachungsbestätigung nicht älter als 1 Jahr.
- Beschreibung Reparaturverfahren der Membran (siehe Punkt 4.7.3)
- Tariftreueerklärung
- Erklärung zur Einhaltung internationaler Vereinbarungen im Sinne der ILO-Konventionen
- Kopie des Prüfberichtes über die Zertifizierung nach EN 469
- Nachweis über die Ergebnisse des Beflammungstests nach EN 469 Ziffer 6.15
- Nachweis über den Wasserdampfdurchgangswiderstand (Ret) in Pa/W
- Gebrauchs-, Pflege-, Dekontaminations- und Prüfanleitung sowie Angaben zur Gebrauchsdauerempfehlung (siehe Punkt 4.7.8) und evtl. Tragezeitbegrenzung sowie evtl. Gebrauchseinschränkungen
- Angaben zu Größenverfügbarkeit sowie Preise für Unter-/Übergrößen und Sonderanfertigungen.
- Nachweis über Kreuzkompatibilität
Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
§ 160 Absatz 3 GWB / Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes
Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
§ 160 Absatz 3 GWB / Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes
Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Vergabeprüfstelle bei der ADD Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion