Track construction works (оригинал извещения) (Германия - Тендер #38651469) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Braunschweiger Verkehrs-GmbH Номер конкурса: 38651469 Дата публикации: 17-02-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Gleiserneuerung Europaplatz bis Friedrich-Wilhelm-Platz
Gleis- und Tiefbauarbeiten
Europaplatz bis Friedrich-Wilhelm-Platz
Los 1 Gleis- und Tiefbauarbeiten Europa-FW-Platz
ca. 300,00 m Tiefborde aufnehmen und abfahren
ca. 1050,00 m Vorhandenes Gleis und Weichengleis ausbauen, entsorgen
ca. 180,000 m3 Gleisschotterschicht aufnehmen
ca. 850,000 m3 Ungebundene Tragschicht und Böden aufnehmen
ca. 410,000 m3 Betonabbruch in der Fläche
ca. 2200,000 m2 Pflasteraufbruch
ca. 950,000 m3 Ungebundene Tragschichten einbauen
ca. 150,000 m Drainage herstellen
ca. 660,000 m Ortbetonlängsbalken herstellen
ca. 85,000 m Vibrex Gleis des AG verlegen
ca. 950,000 m Gleis und Weichengleis 60R1/60R2 des AG verlegen
ca. 250,000 m Betonborde liefern und versetzen
ca. 80,000 m Bahnsteigkante des AG versetzen
ca. 1400,000 m2 Pflasterarbeiten in Nebenanlagen
ca. 450,00 m3 Betondecke herstellen
ca. 1100,000 m2 Wildblumeneindeckung im Gleisbereich
ca. 900,000 m Kabelschutzrohre verlegen
Außerdem Durchführung von Vermessungsleistungen, Verkehrssicherung, Kampfmittelüberwachung
Los 2 Straßen- und Tiefbauarbeiten Buswendeschleife Weserstraße
ca. 400,00 m3 Böden bewegen
ca. 200,000 m3 Ungebundene Tragschichten einbauen
ca. 330,000 m2 Asphaltarbeiten
ca. 70,000 m Betonborde liefern und versetzen
Außerdem Durchführung von Vermessungsleistungen, Verkehrssicherung, Kampfmittelüberwachung
siehe Verdingungsunterlagen
siehe Verdingungsunterlagen
siehe Verdingungsunterlagen
siehe Verdingungsunterlagen
siehe Verdingungsunterlagen
Sofern ARGE, Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
siehe Verdingungsunterlagen
Zum Angebotseröffnungstermin sind keine Bieter und Ihre Bevollmächtigen zugelassen.
Zum Angebotseröffnungstermin sind keine Bieter und Ihre Bevollmächtigen zugelassen.
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit besteht, bei der unter Ziffer VI.4.1) bezeichneten Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren gemäß den §§ 155 f. GWB einzuleiten.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Nachprüfungsverfahren) -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit besteht, bei der unter Ziffer VI.4.1) bezeichneten Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren gemäß den §§ 155 f. GWB einzuleiten.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Nachprüfungsverfahren) -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.