Relocation services (Германия - Тендер #38650967) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: BVG-AusBildungsCampus gGmbH vertreten durch Berliner Verkehrsbetriebe AöR, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft Номер конкурса: 38650967 Дата публикации: 17-02-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Umzugslogistik BVG / ABC Ausbildungszentrum
Reference number: FEM4-0126-2023Umzugslogistikleistungen zum Neubau Ausbildungszentrums (AZ) der BVG-AusBildungs-Campus (ABC gGmbH) von vorhandenen Ausstattungsgegenstände aus dem alten AZ, sowie die Einbringung neuangeschaffter Ausstattungsgegenstände in das neue AZ.
Berlin
Umzugslogistikleistungen zum Neubau Ausbildungszentrums (AZ) der BVG-AusBildungs-Campus (ABC gGmbH) von vorhandenen Ausstattungsgegenstände aus dem alten AZ, sowie die Einbringung neuangeschaffter Ausstattungsgegenstände in das neue AZ.
Es werden maximal 3 geeignete Bewerber mit der höchsten Punktzahl (Höchstzahl) aus der sich ergebenen Wertungsrangfolge für die nächste Verfahrensstufe (Aufforderung zur Angebotsabgabe) ausgewählt. Bei Punktgleichheit auf Platz drei der Wertungsrangfolge entscheidet das Los.
sh. Vergabeunterlagen
Aktueller Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung. Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden je Schadensfall mindestens EUR 5,0 Mio. (zweifach maximiert) und Personenschäden EUR 1,0 Mio. (zweifach maximiert) betragen.
(die Versicherungsbescheinigung, der Nachweis soll zum Termin für die Abgabe des Teilnahmeantrages nicht älter als 6 Monate sein)
Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei Geschäftsjahren netto, wobei als Mindestanforderung durchschnittlich 3 Mio € Umsatz pro Jahr nachzuweisen sind.
Minimum level(s) of standards possibly required:wie vor
1. Drei vergleichbare Referenzen mit einem Umzug von je mind. 25 größeren Maschinen
2. Nachweis Qualitätsmanagement ISO 9001 oder gleichwertig für den Bereich Logistik / Schwerlastlogistik
3. Nachweis Elektrofachkraft gemäß TRBS 1203, ggf. über Eignungsleihe
Minimum level(s) of standards possibly required:wie vor
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
gesamtschuldnerisch haftend
sh. Vergabeunterlagen
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.